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Versicherungs-News
Die Fußball-WM in Südafrika hat begonnen – und mit Nationalflaggen geschmückte Fahrzeuge sind nicht mehr weit. Doch wer haftet, wenn es deswegen zu Schäden kommt?
(verpd) Kommt es durch eine falsch angebrachte oder abgebrochene Flagge zu einem Schaden am dahinter fahrenden Fahrzeug oder anderen Verkehrsteilnehmer, stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz. Und wer zahlt, wenn – begünstigt durch den WM-Schmuck – ins Auto eingebrochen wird?
Doppelte Vorsicht ist bei den Fähnchen geboten, die mit einem Plastik-Stecker im Fensterspalt befestigt werden. Denn diese Billig-Produkte haben lange nicht die Qualität wie beispielsweise die Flaggen an Diplomatenautos.
Wie im Rahmen der Fußball-WM 2006 in Deutschlands (Autobahn-) Straßengräben zu beobachten war, kommt es nicht gerade selten vor, dass sich die Fahne vom Stiel verabschiedet.
Besonders gefährlich wird es, wenn man eine Autobahnfahrt vor sich hat. Denn in der Regel halten die Fahnen vom Material her solchen Belastungen nicht Stand.
Deshalb raten Sicherheitsexperten, die Flaggen-Deko bei längeren (Autobahn-) Fahrten komplett zu entfernen, um auf Nummer sicher zu gehen.
Aufpassen muss man auch bei Flaggen, Wimpeln und sonstigen Dekorationen, wenn sie an der Front- oder Heckscheibe angebracht sind. Denn es gehört zu den Verkehrssicherheits-Pflichten eines Autofahrers, eine uneingeschränkte Sicht sicherzustellen.
Deshalb sollten nach der Jubel-Arie im Autokorso solche Patriotismus-Bekundungen schnellstmöglich wieder abgenommen werden.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung springt ein, wenn die WM-Dekoration sich selbstständig macht und zum Beispiel ein anderes Auto beschädigt oder einen Fußgänger verletzt.
Wird durch das betreffende Fenster ein Einbruch verübt, ist das ein Fall für die Kaskoversicherung. Da jedoch schon ein kleiner Fensterspalt das Diebstahlrisiko erhöht, gilt der Schaden als grob fahrlässig verursacht.
Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer jedoch die Schadenleistung anteilig kürzen. Und zwar um die Schadenhöhe, die direkt im Zusammenhang mit der groben Fahrlässigkeit steht.
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