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Presseartikel

Urlaub mit vier Pfoten

Versicherungs-News

Wenn das Haustier mit auf Reisen gehen soll, müssen vor einem Grenzübertritt einige Vorbereitungen getroffen werden. Auch der Versicherungsschutz sollte stimmen.


(verpd) Wer auf Auslandsreisen seinen Vierbeiner mit dabei haben möchte, sollte vor Reiseantritt einige Vorkehrungen treffen, so der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e.V. (ADAC). Denn sonst kann für das Haustier der Urlaub bereits an der Grenze Schluss zu Ende sein. Mit dem richtigen Versicherungsschutz bleibt im Schadenfall zudem nicht nur die Urlaubskasse verschont.

Damit der Vierbeiner problemlos über die Grenze kommt, sind ein Mikrochip, eine Tollwut-Schutzimpfung und ein EU-Heimtierausweis nötig. Statt des Mikrochips ist laut ADAC bis Mitte 2011 auch eine Tätowierung als Tierkennzeichnung erlaubt. Diese beiden Maßnahmen dienen der dauerhaften, eindeutigen Kennzeichnung und Registrierung des Haustieres.

Schutz vor Tollwut

Der Heimtierausweis, früher bekannt als Tollwut-Impfausweis, wird vom Tierarzt ausgestellt. Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss in dem Dokument der tierärztliche Nachweis über eine gültige Tollwut-Impfung enthalten sein.

Stammen die vierbeinigen Begleiter aus Deutschland, bedeutet dies, dass die letzte Impfung mindestens 30 Tage und im längsten Fall zwölf Monate vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein muss.

Andere Länder, andere Sicherheitsvorschriften

Vorsicht ist bei der Einreise nach Finnland, Großbritannien, Irland, Malta und Schweden geboten. Denn diese Länder können noch bis Ende Juni 2010 zusätzliche Auflagen wie Bluttests, das Einhalten von Wartefristen oder einen Wurmtest fordern, erklärt der Automobilklub.

Bei der Wiedereinreise aus einem EU-Land genüge hingegen der Heimtierausweis. Das Gleiche gelte auch für einige Nicht-EU-Staaten. Hier nennt der ADAC unter anderem Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen, Kroatien, USA, Kanada, Australien und Neuseeland.

Höhere Auflagen gelten beim Transit beziehungsweise für die Wiedereinreise aus anderen Nicht-EU-Staaten wie etwa Serbien, Mazedonien, Türkei, Marokko, Indien oder Mexiko. Dann ist vor Reiseantritt, jedoch mindestens 30 Tage nach Impfung, eine Tollwut-Antikörperbestimmung mithilfe einer Blutprobe erforderlich.

Hilfe bei Krankheiten

Sollte der Vierbeiner zum Tierarzt müssen, hilft die Tierkrankenversicherung, die finanzielle Belastung zu reduzieren. Die meisten Policen gelten auch während einer Urlaubsreise. Übernommen werden beispielsweise bis zu einer bestimmten Höhe anfallende Operations- und Heilbehandlungskosten – eventuell abzüglich eines vereinbarten Selbstbehalts. Je nach Anbieter können auch Unfälle in den Leistungsumfang eingeschlossen werden.

Für alle Hundehalter ratsam ist der Abschluss einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Denn unabhängig vom eigenen Verschulden haften sie für Schäden, die ihre Vierbeiner anrichten – unbegrenzt mit dem eigenen Vermögen und lebenslang. Schäden durch kleinere Tiere wie Katzen, Hasen oder Meerschweinchen sind über die Privat-Haftpflichtversicherung gedeckt.

Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, wenn berechtigt oder unberechtigt Schadenersatzansprüche gegen den Hundehalter geltend gemacht werden. Und es ist schnell passiert, dass ein Tier jemanden verletzt oder einen anderen Schaden anrichtet – insbesondere in fremder Umgebung wie etwa im Urlaub.





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Gerne beraten wir Sie unter: 02173 9530 11 (Mo. - Fr. 08 - 20 Uhr)
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Informationsseite.


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