Versichert sind in der Hausratversicherung auch Rundfunk- und Fernsehantennenanlagen, sofern sie nicht mehreren Wohnungen oder gewerblichen Zwecken dienen. Der Wortlaut "versichert sind auch" könnte den Eindruck erwecken, der Kreis der versicherten Sachen werde erweitert. Dies ist nicht der Fall. Antennenanlagen, die privaten Zwecken dienen, sind versicherte Sachen. Die besondere Erwähnung in den Bedingungen hat eine rein deklaratorische Bedeutung. Klargestellt wird, dass Antennenanlagen nicht zu den unversicherten Gebäudebestandteilen zu zählen sind. Als Versicherungsort für die Antennenanlagen gilt das gesamte Grundstück auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Antiquitäten zählen zum Hausrat, unterliegen jedoch speziellen Entschädigungsgrenzen. Unter Antiquitäten im Sinne der Bedingungen versteht man Sachen, die älter als 100 Jahre und keine Möbel sind.
Schäden, die durch bestimmungswidrigen Wasseraustritt aus einem Aquarium entstehen, sind in der Hausratversicherung nicht mitversichert, da es sich nicht um Leitungswasser im Sinne der Bedingungen handelt. Der Fall des bestimmungswidrigen Wasseraustritts kann jedoch durch eine zusätzliche Vereinbarung (Klausel) versichert werden.
Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen, sind in der Hausratversicherung mitversichert. Der Versicherungsschutz gilt jedoch nicht, wenn sich diese Gegenstände in Räumen der Wohnung befinden, die ausschließlich gewerblich oder beruflich genutzt werden.
Kosten infolge eines Versicherungsfalls für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von Resten (Entsorgung) sind versichert.
Beispiel:
Nicht versichert sind in der Hausratversicherung Schäden, die aufgrund von
Versicherte Sachen, die dem Gebrauch dienen, sind, sofern sie Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind, auch außerhalb des Versicherungsortes weltweit vorübergehend bis zu 3 Monaten versichert.
Für den Versicherungsnehmer oder für mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen, die sich aufgrund von Ausbildung, zur Erfüllung von Wehr- oder Ersatzdienst außerhalb der Wohnung befinden, gilt der Versicherungsschutz vorübergehend solange, wie sie keinen eigenen Hausstand gegründet haben.
Beispielsweise ist Kleidung, die bei einer Urlaubsreise oder in der Kaserne durch einen Brand zerstört wird, versichert.
Der Versicherungsschutz beschränkt sich nur auf die versicherten Gefahren.
Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nur, wenn sich die Sachen in Gebäuden befinden. Entschädigungsgrenzen sind vertraglich zu vereinbaren.
Der Beitrag in der Hausratversicherung wird aus der Versicherungssumme und dem Prämiensatz in Promille errechnet. Die Versicherungssumme multipliziert mit dem Prämiensatz ergibt den Beitrag. Der jeweilige Prämiensatz ergibt sich aus dem Tarif. Berücksichtigt hierbei werden die Tarifzonen, Rabatte und Zuschläge.
Bewegungs- und Schutzkosten sind Kosten infolge eines Versicherungsfalls, die aufzuwenden sind, weil zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
Beispiel: Die Kosten für den Ausbau einer Küche, um die Schadenstelle eines Leitungswasserschadens zu erreichen.
Dynamik in der Hausratversicherung bedeutet die Anpassung der Versicherungssumme.
Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Preisindex für "Andere Verbrauchs- und Gebrauchsgüter" im Kalendervorjahr verändert hat.
Der Preisindex wird vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht.
Die Anpassung soll eine eventuelle Unterversicherung oder Überversicherung aufgrund von Preisschwankungen vermeiden. Der Versicherungsnehmer kann die Versicherung innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Anpassungsmitteilung kündigen.
Der Beitrag in der Hausratversicherung wird aus der Versicherungssumme und dem Prämiensatz in Promille errechnet.
Die Versicherungssumme multipliziert mit dem Prämiensatz ergibt den Beitrag. Der jeweilige Prämiensatz ergibt sich aus dem Tarif. Berücksichtigt hierbei werden die Tarifzonen, Rabatte und Zuschläge.
Versichert sind in der Hausratversicherung alle Sachen, die einem Haushalt zur Einrichtung, Gebrauch oder Verbrauch dienen. Zum Gebrauch dienen Sachen, die im Zeitablauf mehrfach genutzt werden. Sie unterliegen der Entwertung durch Alter und Abnutzung. Dazu zählen auch Einrichtungsgegenstände. Ihre ausdrückliche Erwähnung in den Bedingungen macht deutlich, dass nicht nur solche Gebrauchsgüter versichert sind, die bei Tätigkeiten oder Verrichtungen gebraucht werden, sondern auch Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dekorativen Charakter haben. Zum Verbrauch dienen Sachen, die nur einmal genutzt werden und hierbei verbraucht werden.
In der Hausratversicherung wird dem Versicherungsnehmer bei zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen der Neuwert zum Zeitpunkt des Schadenfalls ersetzt; bei beschädigten Sachen die Reparaturkosten zuzüglich einer eventuellen Wertminderung.
Entschädigungshöchstgrenze ist die vereinbarte Versicherungssumme. Versicherte Kosten werden jedoch bis zu 10 % auch über die Versicherungssumme hinaus ersetzt.
Für Wertsachen gelten separate Entschädigungsgrenzen. Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert im Schadenfall, so erfolgt eine Anrechnung der Unterversicherung, es sei denn der Versicherer verzichtet auf den Einwand der Unterversicherung.
Die Entschädigung für Wertsachen ist in der Hausratversicherung im Schadenfall auf 25 % der Versicherungssumme begrenzt. Eine höhere Grenze kann gegen zusätzlichen Beitrag vereinbart werden. Darüber hinaus gelten Entschädigungsgrenzen für Bargeld (1.500,00 €), Urkunden und Wertpapiere (3.000,00 €) sowie für Schmuck (25.000,00 €), sofern diese Wertsachen sich nur unter einfachen Verschluss befinden.
Befinden sich Schmuck, Urkunden, Wertpapiere und Bargeld in einem mehrwandigen Stahlschrank von mindestens 200 kg Gewicht, so entfallen diese Grenzen. Diese Entschädigungsgrenzen gelten auch für den Außenversicherungsschutz, jedoch ist die Entschädigung für die Außenversicherung auf 10 % der Versicherungssumme maximal 15.000,00 € begrenzt.
Fahrräder sind in der Hausratversicherung gemäß den Bedingungen versicherte Sachen. Somit besteht Versicherungsschutz gegen die versicherten Gefahren, d.h. sollte Ihr Fahrrad z.B. durch einen Brand beschädigt worden sein, so besteht selbstverständlich Versicherungsschutz.
Darüber hinaus kann durch eine zusätzliche Vereinbarung (Klausel) der einfache Diebstahl mitversichert werden.
Ein einfacher Diebstahl liegt vor, wenn das im Freien abgestellte Fahrrad durch ein Schloss gesichert war und Ihnen zwischen 6.00 und 22.00 Uhr gestohlen wurde, oder wenn Sie noch mit dem Fahrrad unterwegs waren (es also außerhalb der genannten Zeit nur vorübergehend abgestellt war ).
Bei der DeTeAssekuranz wird - sofern Sie die Fahrradklausel vereinbart haben - auch in der Zeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr Versicherungsschutz gewährt, vorausgesetzt, es wurde wie bereits oben beschrieben, durch ein Schloss gesichert.
Der Hausrat in einem Ferienhaus kann versichert werden. Da ein Ferienhaus in der Regel nicht ständig bewohnt ist, wird eine Prämienzuschlag erhoben.
Fremdes Eigentum In der Hausratversicherung ist auch fremdes Eigentum, sofern es sich hierbei dem Wesen nach um Hausrat im Sinne der Bedingungen handelt, am Versicherungsort mitversichert.
Kosten für die Reparatur von Gebäudebeschädigungen im Bereich der Wohnung infolge von Einbruchdiebstahl, Raub oder dem Versuch einer solchen Tat sowie durch Vandalismus nach einem Einbruch sind in der Hausratversicherung versichert.
Beispiel:
Gebäudebestandteile gehören in der Hausratversicherung nicht zu den versicherten Sachen und sind nicht mitversichert. Versicherungsschutz besteht für Gebäudebestandteile über die Wohngebäudeversicherung.
Gebäudebestandteile können jedoch zu versichertem Hausrat werden, wenn diese von dem Versicherungsnehmer als Mieter in das Gebäude auf seine Kosten eingefügt worden sind und er die Gefahr hierfür trägt.
So kann beispielsweise Tapete zum Hausrat gehören, wenn der Versicherungsnehmer sie als Mieter angebracht hat oder Gebäudebestandteil sein, wenn der Versicherungsnehmer Eigentümer der Wohnung ist oder der Eigentümer die Gefahr für die Tapete trägt.
Als Hausrat gelten alle Sachen die einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder Verbrauch dienen.
In der Hausratversicherungen werden die Kosten für ein Hotel oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten bis zu 1 Promille der Versicherungssumme pro Tag, längstens jedoch für 100 Tage ersetzt.
Die Wohnung muss jedoch auf Grund eines Versicherungsfalls unbewohnbar sein, zum Beispiel durch einen erheblichen Brand- oder Leitungswasserschaden.
Implosion ist die nach innen gerichtete, plötzlich verlaufende Kraftäußerung von Dämpfen und Gasen.
(z.B. an der Bildröhre Ihres Fernsehgerätes)
Implosionsschäden sind bei der DeTeAssekuranz beitragsfrei mitversichert.
Grundsätzlich sind Kraftfahrzeuge aller Art nicht versichert mit Ausnahme von motorgetriebenen Krankenfahrstühlen, Rasenmähern, Gokarts und Spielfahrzeugen.
Kurzschluss Unter Kurzschluss versteht man einen Schaden durch Wirkungen des elektrischen Stroms an elektrischen Einrichtungen. Solche Schäden sind in der Hausratversicherung ausdrücklich ausgeschlossen und können auch nicht versichert werden.
Schäden, die durch den Absturz oder den Anprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung entstehen, sind in der Hausratversicherung mitversichert.
In früheren Versicherungsbedingungen wurde darauf abgestellt, ob das Luftfahrzeug bemannt sei. Dies spielt nunmehr keine Rolle.
Neuwert ist der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand.
Als Nutzwärmeschäden bezeichnet man Brandschäden, die an den versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden.
(z. B. der durchfeuchteten Wand wird mit einer Trocknungsmaschine Wärme zugeführt, die Wand fängt daraufhin Feuer).
Der Versicherer kann den Prämiensatz einer Hausratversicherung mit Wirkung von Beginn der nächsten Versicherungsperiode an erhöhen. Der geänderte Prämiensatz darf jedoch den im Zeitpunkt der Änderung geltenden Tarifprämiensatz nicht übersteigen. Der Versicherungsnehmer kann innerhalb eines Monats nach Mitteilung kündigen.
Liegt nach einem Wohnungswechsel des VN einer Hausratversicherung die neue Wohnung an einem Ort, der einen anderen Prämiensatz im Tarif des Versicherers vorsieht, so ändert sich der Prämiensatz gemäß diesem Tarif.
Erhöht sich die Prämie, so kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Mitteilung kündigen.
Grundsätzlich sind Kraftfahrzeuge aller Art nicht versichert mit Ausnahme von motorgetriebenen Krankenfahrstühlen, Rasenmähern, Gokarts und Spielfahrzeugen.
Schadenminderungskosten sind Kosten für Maßnahmen, die, auch wenn sie erfolglos sind, der Versicherungsnehmer zur Abwendung oder Minderung des Schadens eingesetzt hat. Zum Beispiel Auslagen für Hilfspersonen, die bei einem Schadenfall geholfen haben, versicherte Sachen zu retten.
In der Hausratversicherung werden Kosten für Schlossänderungen ersetzt, wenn die Türschlüssel der Wohnung durch einen Versicherungsfall abhanden gekommen sind. Hierbei ist anzumerken, dass das reine Verlieren von Schlüsseln und die daraus entstehenden Kosten nicht versichert sind, da es sich nicht um einen Versicherungsfall im Sinne der Bedingungen handelt. Versichert wären beispielsweise Schlossänderungskosten, nachdem der Versicherungsnehmer beraubt wurde und hierbei die Schlüssel mit abhanden kamen.
Kosten für den Transport und die Lagerung von versichertem Hausrat, werden, wenn die Wohnung auf Grund eines Schadenfalls unbenutzbar wurde, bis zur wieder Benutzbarkeit der Wohnung, längstens jedoch für 100 Tage ersetzt.
Sicherheitsvorschriften gehören in der Hausratversicherung zu den vertraglichen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. In der Hausratversicherung sind alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten. Hierzu zählen beispielsweise Bauvorschriften, Brandschutzvorschriften oder die vereinbarte Einrichtung einer Einbruchmeldeanlage. Ferner hat der Versicherungsnehmer in der kalten Jahreszeit entweder die Wohnung ausreichend zu beheizen oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen zu entleeren und entleert zu halten.
Sportgeräte gehören zum versicherten Hausrat. In den Bedingungen werden darüber hinaus ausdrücklich bestimmte Sportgeräte als versichert erwähnt, nämlich Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte und Flugdrachen.
Die Versicherer unterscheiden in ihren Tarifen nach bestimmten Zonen. Jeder Tarifzone werden verschiedene Postleitzahlen zugeordnet. Die eingeteilten Zonen sollen den unterschiedlichen Risikoverhältnissen wie höheres Sturmrisiko und höheres Einbruchrisiko entsprechen.
Kosten für den Transport und die Lagerung von versichertem Hausrat, werden, wenn die Wohnung auf Grund eines Schadenfalls unbenutzbar wurde, bis zur wieder Benutzbarkeit der Wohnung, längstens jedoch für 100 Tage ersetzt.
Überspannungsschäden sind atmosphärisch bedingt und entstehen in der Regel durch die mittelbare Auswirkung eines Blitzschlages.
Beispiel:
Ist zum Zeitpunkt des Schadenfalls der tatsächliche Versicherungswert höher als die vereinbarte Versicherungssumme der Hausratversicherung, so kann der Versicherer eine etwaige Unterversicherung auch für den Teilschaden geltend machen. Dies bedeutet, dass der Schaden nur in dem selben Verhältnis entschädigt wird, wie sich die Versicherungssumme zum Versicherungswert verhält.
Beispiel:
In der Hausratversicherung ist Vandalismus, d. h. die mut-, bzw. böswillige Beschädigung oder Zerstörung von Sachen nach einem Einbruch mitversichert. Voraussetzung für den Vandalismusschaden ist der zuvor erfolgte Einbruch in die versicherten Räume.
Versichert sind in der Hausratversicherung Schäden, die durch
Durch einen Versicherungsfall entsteht in der Regel nicht nur ein Schaden an der Sache, sondern es werden darüber hinaus auch Kosten verursacht.
Die Hausratversicherung ersetzt die durch einen Versicherungsfall entstandenen Aufräumkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Transport- und Lagerkosten, Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten, Schlossänderungskosten, Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen und Hotelkosten. Wesentlich ist das diese Kosten durch einen Versicherungsfall begründet sein müssen.
Versichert ist in der Hausratversicherung der gesamte Hausrat einer Wohnung. Zum Hausrat gehören alle Sachen, die einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen, außerdem Bargeld und Wertsachen. Nicht versichert sind Gebäudebestandteile, Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger, Wasserfahrzeuge, Hausrat von Untermietern und Sachen, die durch einen Versicherungsvertrag für Schmucksachen und Pelze im Privatbesitz versichert sind.
Anzumerken ist, dass auch fremdes Eigentum, sofern es den Kriterien von Hausrat entspricht, mitversichert ist. So ist z. B. die geliehene Stereoanlage, die bei einem Brand zerstört wird, also versichert.
In der Hausratversicherung sind Schäden versichert, die auf Grund von versicherten Gefahren an versicherten Sachen entstehen, d.h. Hausrat wird durch eine versicherte Gefahr zerstört, beschädigt oder kommt abhanden.
Versicherungsort in der Hausratversicherung ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung des Versicherungsnehmers. Versicherungsschutz besteht grundsätzlich nur innerhalb dieses Versicherungsortes. Im Rahmen der Außenversicherung wird der Versicherungsschutz jedoch erweitert. Zur Wohnung gehören ferner auch Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück.
Es besteht auch Versicherungsschutz in Garagen in der Nähe des Versicherungsortes, wenn sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer bzw. mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen genutzt wird. Waschmaschinen und Wäschetrockner sind auch in Hausgemeinschaftsräumen versichert. Nicht zur Wohnung gehören Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden.
Die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme ist die im Schadenfall vereinbarte Höchstentschädigung in der Hausratversicherung.
Die Versicherungssumme sollte dem Versicherungswert entsprechen. Die Versicherungssumme ist die Grundlage für die Beitragsberechnung.
In der Hausratversicherung ist der Versicherungswert bzw. die Entschädigungsgrundlage im Schadenfall der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand.
Dem Versicherungsnehmer ist in einem Versicherungsfall nicht gedient, beispielsweise nach einem Brand nur den tatsächlichen Wert der zerstörten Sache, d. h. unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung, zu erhalten.
Er muss sich die zerstörten Sachen wieder beschaffen, daher ist eine Entschädigung auf Basis des Wiederbeschaffungspreises sinnvoll.
Somit ist es von entscheidender Bedeutung, dass die vereinbarte Versicherungssumme dem Wiederbeschaffungspreis aller versicherten Sachen entspricht. Sind Sachen im Haushalt des Versicherungsnehmers nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der erzielbare Verkaufspreis. Zum Beispiel würde für eine ausgemusterte, nicht mehr zu verwendende Waschmaschine, die sich noch im Keller des Versicherungsnehmers befindet, der Schrottpreis entschädigt.
Für Antiquitäten und Kunstgegenstände ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. Hierbei handelt es sich um einen Marktpreis, der durchaus auch Liebhaberwerte oder Sammlerwerte berücksichtigt.
In der Praxis ergeben sich dadurch oftmals Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Schadenhöhe, sodass die Hilfe von Gutachtern notwendig ist.
Wertsachen zählen zum versicherten Hausrat. Wertsachen sind Bargeld, Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkarten zu Sammelzwecken, Münzen, Medaillen, Sachen aus Gold, Silber oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände und Antiquitäten.
Wechselt der Versicherungsnehmer einer Hausratversicherung seine Wohnung, behält er auch in der neuen Wohnung Versicherungsschutz. Behält der Versicherungsnehmer gleichzeitig die bisherige Wohnung bei, gilt der Versicherungsschutz nur in der Wohnung, die er überwiegend nutzt.
Während des Wohnungswechsels besteht der Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Spätestens zwei Monate nach dem Umzug erlischt jedoch der Versicherungsschutz in der alten Wohnung.
Bei einem Umzug ins Ausland erlischt der Versicherungsschutz wegen Risikowegfall.
Nach einem Wohnungswechsel muss der Versicherungsnehmer spätestens nach zwei Wochen dem Versicherer die neue Anschrift und die Quadratmeterzahl der Wohnung angeben. Möglicherweise muss dann - bei Umzug in einen anderen Ort - auch der Prämiensatz vom Versicherer geändert werden, da in der neuen Region evtl. ein anderer Prämiensatz gilt.
Bei einer Prämienerhöhung um mehr als 5 % pro Versicherungsperiode kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung durch den Versicherungsnehmer muss spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die erhöhte Prämie erfolgen. Die Versicherungsgesellschaft kann dann nur zeitanteilig eine Prämie verlangen.
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