- beitragsfreie Deckungsinhalte
- "SpezialPlus" und "SicherheitPlus" inkl. Bedingungserweiterung
- jetzt auch Überschwemmungsschäden mitversicherbar
Ein Haus zu bauen oder zu kaufen, gehört zu den wichtigsten Entscheidungen im Leben. Denn es soll das neue Zuhause sein: Es soll seinen Bewohnern Freude bereiten, soll Zuflucht, Geborgenheit und Sicherheit bieten. Auch als Altersvorsorge wird das eigene Haus immer wichtiger. Viel Lebenszeit und Geld werden in dieses Projekt investiert, damit es schön wird und den gewachsenen Ansprüchen genügt. Umso wichtiger ist Vorsorge für jeden Hauseigentümer – mit der richtigen Wohngebäude-Versicherung. Gefahren wie Feuer, Sturm und Leitungswasser sind unberechenbar und können das eigene Haus schnell vernichten. Ohne die Absicherung durch eine Wohngebäude-Versicherung würden die Bewohner dann vor dem Nichts stehen. Bei uns bekommen Sie als Hauseigentümer umfassenden Schutz. Unsere Leistungen helfen Ihnen im Schadenfall, ein neues Zuhause aufzubauen – und das zu einem günstigen Beitrag. Selbstverständlich genießen auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern die umfangreichen Leistungen der HDI Wohngebäude-Versicherung.
Highlights für Sie
Die HDI Wohngebäude-Versicherung passt sich ganz individuell Ihren Bedürfnissen an: Wir bieten Ihnen als Ergänzung zu einer umfangreichen Grundabsicherung unsere leistungsstarken Pakete „SicherheitPlus“ und „SpezialPlus“ an. In diesen hat HDI für Sie wichtige Zusatzleistungen zusammengefasst. Sie können die Pakete einzeln oder zusammen abschließen und damit die Grundabsicherung sinnvoll ergänzen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich für unsere individuellen Erweiterungen zu entscheiden. Sie können diese unabhängig von den Paketen abschließen.
Ihr Zuhause–Was gehört dazu?Ihr Zuhause umfasst für uns mehr als nur das reine Gebäude – auch seine Bestandteile und das Gebäudezubehör sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen.
Versichert sind: Alle Dinge, die das Gebäude bewohnbar machen, z. B.:
- Heizungsanlagen (z. B. auch Solarheizungsanlagen und Fußbodenheizungen)
- sanitäre Installationen
- elektrische Anlagen
- fest verlegte Fußbodenbeläge
- individuell und raumspezifisch gefertigte Einbaumöbel und -küchen
- Photovoltaikanlagen, die nicht über einen speziellen Versicherungsvertrag versichert sind, oder auch
- ein Schwimmbad/eine Sauna im Gebäude
Zubehör, das zur Instandhaltung des Gebäudes oder dessen überwiegender Zweckbestimmung dient, z. B.:
- Ersatzfliesen
- Brennstoffvorräte
Zusätzlich am Gebäude angebrachte Sachen, z. B.:
- Antennen
- Markisen
- Überdachungen
Freistehende, privat genutzte Nebengebäude (z. B. Gartenhäuser, Geräteschuppen) auf dem Versicherungsgrundstück sind bis 5.000 Euro auf „Erstes Risiko“ mitversichert. Das bedeutet, dass unabhängig vom Wert des Nebengebäudes jeder Schaden bis maximal 5.000 Euro von uns ersetzt wird. Nebengebäude mit einem höheren Wert sollten separat versichert werden. Bitte sprechen Sie Ihren Vermittler an. Gesondert anzugeben sind Garagen und Carports.
Bonus für Bauherren: Die Feuer-RohbauversicherungBei Abschluss der Wohngebäude-Versicherung für einen Neubau ist Ihr Rohbau bereits während der Bauphase gegen Schäden durch Feuer versichert. Das Gleiche gilt für Baustoffe und Bauteile, vorausgesetzt sie sind Ihr Eigentum und befinden sich auf dem Baugrundstück. Für noch weitergehenden Versicherungsschutz während der Bauphase empfehlen wir den Abschluss einer Bauleistungsversicherung. Am besten, Sie lassen sich von Ihrem Vermittler persönlich beraten. Die Feuer-Rohbauversicherung endet mit der Bezugsfertigkeit und ist für maximal 12 Monate ohne Mehrbeitrag in der Grundabsicherung enthalten.
Leistungen in Fakten
Bitte beachten Sie, dass sich die einzelnen Positionen jeweils auf die vereinbarten Grundgefahren Feuer (F), Leitungswasser (LW) und Sturm/Hagel (St) beziehen. Im Rahmen der
Grundabsicherung bieten wir Versicherungsschutz für …
| Nutzwärmeschäden sowie Schäden durch Implosion, Überschallknall, Verpuffung und Blindgänger (F) | ohne Begrenzung |
| Überspannungs-, Überstrom- und Kurzschlussschäden durch Blitz (F) | bis 10%* |
| Sengschäden (F) | ohne Begrenzung |
| Schäden durch Fahrzeuganprall (Straßen- und Schienenfahrzeuge) (F) | ohne Begrenzung |
bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Aquarien, Wasserbetten, im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren, Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen sowie Fußbodenheizungen (LW) | ohne Begrenzung |
| Bruchschäden an Gasrohren (LW) | ohne Begrenzung |
| Bruchschäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren auf dem Grundstück, die der Versorgung nicht versicherter Gebäude/Anlagen dienen (LW) | bis 2.000 EUR |
| Bruchschäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren außerhalb des Grundstücks, die der Versorgung versicherter Gebäude/Anlagen dienen (LW) | bis 2.000 EUR |
| Bruchschäden an Wasserableitungsrohren auf und außerhalb des Grundstücks (LW) | bis 2.000 EUR |
| Bruchschäden an Armaturen, je Armatur (LW) | bis 500 EUR |
| Kosten für Medienverlust (Frischwasser, Gas) nach einem Versicherungsfall (LW) | bis 500 EUR |
| Aufwendungen für die Beseitigung von durch Sturm oder Blitzschlag umgestürzten bzw. im Stamm umgeknickten Bäumen | bis 2.500 EUR |
| Feuer-Rohbauversicherung (F) | bis 12 Monate |
| Gebäudebeschädigungen am Gemeinschaftseigentum nach einem Einbruch durch unbefugte Dritte (F, LW, St) | bis 2.000 EUR |
| Schäden im Zusammenhang mit inneren Unruhen (F, LW, St) | ohne Begrenzung |
| Aufräumungs- und Abbruch- sowie Bewegungs- und Schutzkosten (F, LW, St) | bis 15%* |
| Aufwendungen für Verkehrssicherungsmaßnahmen (F, LW, St) | ohne Begrenzung |
| Mehrkosten aufgrund von Gesetzen und Verordnungen (F, LW, St) | bis 15%* |
| Mietausfall /Mietwert für Wohnräume (F, LW, St) | bis 18 Monate |
| sonstige bauliche Grundstücksbestandteile (F, LW, St) | bis 5%* |
| Kosten für die Dekontamination von Erdreich (F, LW, St) | bis 15%* |
Zudem verzichten wir auf den Einwand der grob fahrlässigen Schadenverursachung bei Schäden bis 5.000 EUR.
Im ersten Jahr 40% weniger zahlen Für Ihr Wohngebäude erhalten Sie in den ersten fünf Jahren nach Bezugsfertigkeit einen Nachlass auf den Grundbeitrag. Im ersten Jahr beträgt der Neubautennachlass 40 %. Bis zum vierten Jahr baut er sich jährlich um 10 % ab und beträgt im fünften Jahr noch 5%.
Das Paket „SicherheitPlus“Bitte beachten Sie, dass sich die einzelnen Positionen jeweils auf die vereinbarten Grundgefahren Feuer (F), Leitungswasser (LW) und Sturm/Hagel (St) beziehen.
Im Rahmen des Pakets „SicherheitPlus“ bieten wir eine Erweiterung des Versicherungsschutzes für den Rohbau auf die Gefahren Leitungswasser und Sturm/Hagel (Erweiterte Rohbauversicherung).
| bei sonstigen baulichen Grundstücksbestandteilen (F, LW, St) | auf 10%* |
| bei Überspannungs-, Überstrom- und Kurzschlussschäden durch Blitz (F) | ohne Begrenzung |
bei Aufwendungen für die Beseitigung von durch Sturm oder Blitzschlag umgestürzten bzw. im Stamm umgeknickten Bäumen (F, St) | auf 5.000 EUR |
bei Gebäudebeschädigungen am Gemeinschaftseigentum nach einem Einbruch durch unbefugte Dritte (F, LW, St) | auf 5.000 EUR |
| bei Aufräumungs- und Abbruch- sowie Bewegungs- und Schutzkosten (F, LW, St) | auf 50%* |
| bei Kosten für die Dekontamination von Erdreich (F, LW, St) | auf 50%* |
| bei Mehrkosten aufgrund von Verordnungen und Gesetzen (F, LW, St) | ohne Begrenzung |
| bei Mietausfall/Mietwert für Wohnräume (F, LW, St) | auf 24 Monate |
| um Mietausfall/Mietwert für Gewerberäume (F, LW, St) | bis 6 Monate |
| um Schäden durch böswillige Beschädigung (F, LW, St) | bis 10.000 EUR |
| um Kosten für Gartenbepflanzungen nach einem Versicherungsfall (F, LW, St) | bis 1.000 EUR |
| um Rückreisekosten aus dem Urlaub bei Schäden (F, LW, St) | bis 10%* |
Zudem verzichten wir auf den Einwand der grob fahrlässigen Schadenverursachung bei Schäden bis 15.000 EUR.
Das Paket „SpezialPlus“Bitte beachten Sie, dass sich die einzelnen Positionen jeweils auf die vereinbarte Grundgefahr Leitungswasser (LW) beziehen.
Im Rahmen des Pakets „SpezialPlus“ bieten wir eine Erweiterung des Versicherungsschutzes bei Bruchschäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren auf dem Grundstück, die der Versorgung nicht versicherter Gebäude/Anlagen dienen.
bei Bruchschäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren außerhalb des Grundstücks, die der Versorgung versicherter Gebäude/Anlagen dienen (LW) | auf 20.000 EUR |
ei Bruchschäden an Wasserableitungsrohren auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks (LW) | auf 5.000 EUR |
| bei Kosten für Medienverlust (Frischwasser, Gas) nach einem Versicherungsfall (LW) | auf 1.000 EUR |
Beispiele aus der Praxis
Einfache Berechnung der VersicherungssummeBerechnungsgrundlage für den Beitrag der Wohngebäude-Versicherung zum gleitenden Neuwert ist die „Versicherungssumme 1914“. Der Beitrag wird jährlich entsprechend der Baupreisentwicklung angepasst. Unsere einfache Methode zur Ermittlung der „Versicherungssumme 1914“ erspart Ihnen das Ausfüllen langer und komplizierter Anträge.
So ermitteln Sie die „Versicherungssumme 1914“:- Ermittlung aufgrund von Haustyp und Wohnfläche
- Schätzung durch einen Bausachverständigen
Weitere Informationen zur Ermittlung der „Versicherungssumme 1914“ finden Sie im Onlineantrag.
Kauf eines WohngebäudesBesteht beim Kauf des Hauses bereits ein Versicherungsvertrag, so geht dieser mit dem Tag der Eintragung im Grundbuch (nicht der Auflassung) auf Sie über. Danach haben Sie die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von einem Monat per sofort oder zum Ablauf der Versicherungsperiode zu kündigen. Falls Sie von der Wohngebäude-Versicherung des Vorbesitzers erst später erfahren, beginnt die Kündigungsfrist von einem Monat erst zu diesem Zeitpunkt.
Wenn Sie beim Kauf eines Wohngebäudes eine Wohngebäude-Versicherung abschließen oder eine bereits bestehende übernehmen, achten Sie darauf, dass Ihr neues Haus nicht nur gegen Feuer-, sondern auch gegen Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden versichert ist. Prüfen Sie gegebenenfalls den Versicherungsvertrag des Vorbesitzers und vergewissern Sie sich, dass die Versicherungssumme aus reichend bemessen ist.
Verkauf eines WohngebäudesFalls Sie Ihr Haus einmal verkaufen, geht Ihre Wohngebäude-Versicherung automatisch auf den Käufer über, sobald er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Teilen Sie uns in diesem Fall bitte umgehend den Namen des Käufers mit.
Veränderte GebäudenutzungNehmen wir an, Sie wollten einen Teil Ihres Hauses gewerblich vermieten oder dort einen eigenen Betrieb einrichten: Dann kann es sein, dass die veränderte Gebäudenutzung auch eine Gefahrerhöhung mit sich bringt oder dass sich durch eine Investition der Wert des Gebäudes erhöht. In diesem Fall informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir Ihren Versicherungsvertrag entsprechend anpassen können.Veränderte Gebäudenutzung
Nehmen wir an, Sie wollten einen Teil Ihres Hauses gewerblich vermieten oder dort einen eigenen Betrieb einrichten: Dann kann es sein, dass die veränderte Gebäudenutzung auch eine Gefahrerhöhung mit sich bringt oder dass sich durch eine Investition der Wert des Gebäudes erhöht. In diesem Fall informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir Ihren Versicherungsvertrag entsprechend anpassen können.
So mindern Sie das Risiko eines Schadens:Beachten Sie immer alle behördlichen, gesetzlichen und bedingungsgemäßen Sicherheitsvorschriften:
- Ihr Haus sollte stets in ordnungsgemäßem Zustand sein; das gilt speziell für Dächer und außen angebrachte Teile sowie alle Heizungs- und Wasserleitungsanlagen. Schieben Sie deshalb notwendige Reparaturen oder Instandhaltungen nicht auf die lange Bank.
Vermeiden Sie in der kalten Jahreszeit die Gefahr des Einfrierens von wasserführenden Leitungen und Anlagen, indem Sie alle Gebäude und Gebäudeteile ausreichend heizen. Falls Sie dann doch einmal unachtsam sind und damit einen Schaden grob fahrlässig verursachen, ist das kein Problem. Erst bei Schäden über 5.000 Euro nimmt HDI eine Kürzung der Entschädigung im gesetzlichen Rahmen vor.