- Deckungssumme von bis zu EUR 10 Mio pro Schadenfall
- monatliche Zahlungsweise ohne Ratenzuschlag
- schon ab einem Monatsbeitrag von EUR 5,53 für einen Hund
Für Missetaten Ihrer Vierbeiner stehen Sie gerade. Für die Besitzer von Hunden und Pferden ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung ein Muss. Ihre private Haftpflichtversicherung bietet keinen Schutz. Wer keine separate Police hat, kommt für Schäden selbst auf. Dagegen greift bei zahmen Kleintieren (Katzen oder Bienen) der Schutz der Privathaftpflichtversicherung.
Leistungen in Fakten
Unsere Tierhalter-Haftpflichtversicherung bietet den Kunden Versicherungsschutz:
- als Halter von Hunden und Pferden und deren bis 6 Monaten alten Jungtieren (bei Pferdehaltung bis zu 1 Jahr alten Fohlen) ,
- dem Tierhüter, der nicht gewerbsmäßig tätig ist,
- bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten (weltweit ohne zeitliche Begrenzung)
- für Mietsachschäden nur bei Hundehaltung,
- für "Flurschäden" durch Pferde,
- bei deren Teilnahme an Reitturnieren (nicht Pferderennen),
- bei privaten Fahrten mit der eigenen Kutsche,
- das Fremdreiterrisiko ist mitversichert
Hinweis: Im Antrag ist die Hunderasse anzugeben!
Folgende Rassen werden den jeweiligen Kategorien zugeordnet:
Als Hund der Kategorie 1 gilt:
Cane Corso, Kangal, Kaukasischer Ovtscharka, Rhodesian Ridgeback,
Rottweiler, Dobermann, Französiche Dogge, sowie alle Rassen, die nicht in Kategorie 2 oder 3
genannt werden.
Als Hund der Kategorie 2 gilt:
Alano, Dogo Canario, Dogo Mallorquin, Dogo Argentino, American
Bulldog, Mastiff, Tibet Mastiff, Tibet Dogge, Englische Dogge, Perro de Presa Canario, Perro de Presa
Mallorquin, Ca de Bou, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espaniol, Spanish Mastiff, Mastino Napoletano
Als Hund der Kategorie 3 gilt:
American Stafford Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier,
Staffordshire Bullterrier, Bandog, Bullmastiff, Pit Bull, Pit Bull Terrier, American Pit Bull Terrier, Tosa Inu
Für Hunde der Kategorie 2 wird ein Zuschlag von 50% und für Hunde der Kategorie 3 von 100% erhoben.
Die Beiträge für Hundehalter gelten nur für Rassen der Kategorie 1.
| Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal | 10 Mio |
| Hundehalter | |
| je Hund | 55,80* |
| der zweite Hunde | 41,85* |
| der dritte und jeder weitere Hund | 27,90* |
| Pferdehalter | |
| je Reitpferd / Zugpferd | 103,67* |
| das zweite Reitpferd / Zugpferd | 77,75* |
| das dritte und jedes weitere Reitpferd / Zugpferd | 51,84* |
* Beiträge in Euro und jeweils zuzüglich 19% Versicherungssteuer