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Rechtsschutz

Titelbild Rechtschutz (Paragraphen)
  • Deckungssumme von bis zu EUR 400.000,-- pro Schadenfall
  • kostenfreie Telefonhotline für rechtliche Beratungen
  • Sonderkonditionen für Mitarbeiter der Deutschen Telekom Gruppe

Mittlerweile werden bundesweit jährlich über 3 Millionen Prozesse geführt. Und immer mehr gehen auch in nächste Instanz. Die Kosten bei einem Rechtsstreit wachsen stetig. Schnell können Anwaltshonorare, Gerichtskosten, Zeugengelder und Gebühren für Sachverständige den Streitwert übersteigen. Recht haben, heißt dabei nicht immer Recht bekommen. Sichern Sie sich ab. Wir haben im Rechtsschutz besonders günstige Konditionen mit unserem Vertragspartner HDI-Gerling ausgehandelt.

Highlights für Sie


Eine Rechtsschutzversicherung über die DeTeAssekuranz hält Ihnen finanziell bei Rechtsschwierigkeiten den Rücken frei. Je Rechtsstreitigkeit werden Kosten bis zu - jetzt neu - 400.000 EUR und bis zu 100.000 EUR als Strafkaution (siehe Kaution
Sicherheitsleistung, um eigene Rechte durchzusetzen oder fremde Rechte abzuwehren.
Im Ausland wird von Verkehrsteilnehmern, die in einen Unfall verwickelt werden, gelegentlich eine Kaution verlangt, wenn der Betroffene vorerst von Strafverfolgungsmaßnahmen verschont bleiben will. Diese Strafkaution stellt die Versicherung als zinsloses Darlehen bis zu einem Betrag von 100.000,- zur Verfügung.
Beispiele: Nach einem Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang wird in Rumänien die Ausreise eines Versicherten von der Hinterlegung eines Betrages im Wert von 5.000,- abhängig gemacht.
In der Schweiz werden Geschwindigkeitsüberschreitungen mit 200,- sfr geahndet. Ein Versicherter muss daher eine Kaution von 300,- sfr hinterlegen. Diese schließt die geschätzten Gerichtskosten ein.
Die im Ausland verlangten Kautionszahlungen dienen häufig der Absicherung der Opfer eines Verkehrsunfalls. Es handelt sich dabei um Zivilkautionen, die von der Haftpflichtversicherung zu tragen sind.
Als Versicherter müssen Sie die Kaution in vollem Umfang an Ihre Versicherung zurückzahlen.
) - als Darlehen - entschädigt. Ihre Selbstbeteiligung (siehe Selbstbeteiligung
Betrag, mit dem Sie sich an den Kosten eines Versicherungsfalles beteiligen. Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung trägt dazu bei, den Versicherungsbeitrag auf einem annehmbaren Niveau zu halten.
) beträgt dagegen nur 150 EUR!


Folgende Kostenarten werden übernommen:
  • Rechtsanwaltskosten
  • Beratungskosten
  • Gerichtskosten
  • Zeugen- und Sachverständigenkosten
  • gegnerische Kosten
  • Vollstreckungskosten
  • Kosten eines Korrespondenzanwaltes (siehe Korrespondenzanwalt
    Ein Rechtsanwalt, der lediglich den (Schrift-)Verkehr zwischen Ihnen als Versichertem und dem mit der Prozessführung beauftragten "zuständigen" Rechtsanwalt führt. Er wird auch Verkehrsanwalt genannt. Kosten in Höhe der einem Korrespondenzanwalt zustehenden Prozessgebühr (sog. Korrespondenzgebühr) fallen neben den Kosten eines "zuständigen" für einen im Landgerichtsbezirk des Versicherungsnehmer ansässigen Rechtsanwalt unter den Rechtsschutz, wenn Ihr Wohnsitz mehr als 100 km Luftlinie vom Ort des zuständigen Gerichtes entfernt liegt.
    ) - auch im Ausland
  • Übersetzungskosten im Ausland

Weltweiter Schutz
Ihr Versicherungsschutz gilt nicht nur in Europa, sondern auch weltweit bei Auslandsaufenthalten bis zu 6 Wochen (Kostenersatz auf Basis deutscher Kosten- und Gebührenordnung bis zu 60.000 EUR)

Jetzt neu: Kostenfreie telefonische Rechtsberatung über das Anwaltstelefon. Sie bezahlen nur die Telefongebühren.

Oder nutzen Sie die Online-Rechtsberatung unter http://www.alege.de/anmelden_hdi-vertrieb.php. Sie erhalten eine schnelle, schriftliche Antwort für alle versicherten Lebensbereiche innerhalb von 24 Stunden.

Ihr Rechtsanwalt
Die Wahl des Rechtsanwaltes Ihres Vertrauens können Sie selbstverständlich frei bestimmen.

Vorteilhaftes Produktbündel
Bei Abschluss einer Privat, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz-Police sichern Sie sich Rundumschutz zu einem besonders kostengünstigen Preis.

Ihr Verkehrs-Rechtsschutz wird hierbei sogar noch ausgeweitet, es gilt für Sie kostenfrei der erweiterte Versicherungsschutz:
  • Zusätzlich sind darin alle jetzigen und künftigen Motorfahrzeuge zu Lande eingeschlossen, die auf Sie, Ihren Ehepartner und Ihre minderjährigen Kinder zugelassen sind.
  • Eine Kfz-Kennzeichenangabe bei Fahrzeugwechsel und Anschaffung ist nicht erforderlich.
  • Außerdem sind auch Ihr Ehepartner und Ihre minderjährigen Kinder beim Fahren fremder Fahrzeuge rechtsschutzversichert.

Kein Ratenzahlungszuschlag
Bei einer Mindestrate von 25,00 € (Euro) brauchen Sie auch bei unterjähriger Zahlweise keinen Zuschlag zahlen.


Leistungen in Fakten


Die Leistungen im Privat- und Berufs-Rechtsschutz
  • Schadenersatz
    beim Durchsetzen eigener Schadenersatzansprüche gegen Dritte
  • Straf- oder Ordnungswidrigkeiten
    wenn Sie sich gegen den Vorwurf einer fahrlässigen Straftat, auch in disziplinarrechtlichen Verfahren, verteidigen müssen
  • Arbeitsrecht
    bei arbeits- und dienstrechtlichen Auseinandersetzungen
  • Sozialgericht
    in sozialgerichtlichen Streitfällen gegenüber Sozialversicherungsträgern
  • Vertrags- und Sachenrecht
    bei Streitigkeiten aus Verträgen des täglichen Lebens, z.B. Kaufverträge, Reisebuchungen, Reparaturaufträge
  • Steuern
    bei Streitigkeiten in Steuersachen vor Gericht
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
    zur Verteidigung bei Disziplinar- und Standesrechtsverfahren
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
    Beratung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in familien- bzw. erbrechtlichen Angelegenheiten nach geänderter Rechtslage
  • Rechtsschutz für Opfer- und Gewaltstraftaten
    für die aktive Strafverfolgung, wenn eine versicherte Person im privaten Bereich Opfer einer rechtswidrigen Tat wurde

zusätzlich können Sie versichern:
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
    bei Unstimmigkeiten zwischen Ihnen als Mieter und Ihrem Hauswirt oder als Haus- oder Wohnungseigentümer mit Ihren Nachbarn
Die Leistungen im Verkehrs-Rechtsschutz´
  • Schadenersatz
    wenn Sie als Kfz-Benutzer eigene Schadenersatzansprüche gegen Dritte durchsetzen wollen.
  • Straf- oder Ordnungswidrigkeiten
    wenn Sie sich gegen Bußgeldbescheide und in Strafverfahren aufgrund fahrlässiger Verkehrsdelikte verteidigen müssen
  • Verwaltungsstreitigkeiten in Verkehrssachen
    in Widerspruchsverfahren vor Verwaltungsbehörden und in Verfahren vor Verwaltungsgerichten wegen Einschränkung, Entzug oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
  • Vertrags- und Sachenrecht
    bei Streitigkeiten aus Verträgen, die Ihr Fahrzeug betreffen, z.B. Fahrzeugkauf oder -verkauf, Reparatur- und Versicherungsverträge.
  • Fußgänger und Radfahrer
    wenn Sie als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast Schadenersatzansprüche durchsetzen wollen. Oder wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Delikt angelastet wird, das zum Bußgeldbescheid oder Strafverfahren führt.

  • Steuern
    bei Streitigkeiten in Kfz-bezogenen Steuersachen vor Gericht.
Tarif 2008
ARB-HG 2008
Deckungssumme EUR:400.000
Strafkaution EUR:100.000
Verkehrs-Rechtsschutz
je PKW, Zweirad, Kombi, Wohnmobil
36,00 EUR*
Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie
(gem. § 21 Abs. 8 ARB-HG 2008)
56,00 EUR*
Privat-Rechtsschutz
für Selbstständige
für selbstständige Singles
120,00 EUR*
Privat- und Berufs-Rechtsschutz
für Nichtselbstständige
für nichtselbstständige Singles
101,84 EUR*
Privat- , Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
für Nichtselbstständige139,65 EUR*
für nichtselbstständige Singles106,04 EUR*
Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken
selbst bewohnte Wohneinheit40,95 EUR*
je vermietete Wohneinheit157,50 EUR*

* Gesamtjahresprämie einschl. 19% Versicherungsteuer Selbstbeteiligung (siehe Selbstbeteiligung
Betrag, mit dem Sie sich an den Kosten eines Versicherungsfalles beteiligen. Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung trägt dazu bei, den Versicherungsbeitrag auf einem annehmbaren Niveau zu halten.
) je Versicherungsfall 150 EUR

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