Ihr lebenslanger Versicherungs-Schutz beginnt mit dem Tag, der auf Ihrem Versicherungsschein als Beginn der Versicherung genannt wird. Voraussetzung ist, dass bei der Erteilung einer Lastschriftermächtigung der Beitrag von Ihrem Konto abgebucht werden kann.
Darunter versteht man die ersten drei Versicherungsjahre. Bei krankheitsbedingtem oder natürlichem Tod in dieser Zeit erhält die von Ihnen als bezugsberechtigt benannte Person sämtliche bis dahin gezahlten Beiträge zurückerstattet. Bei Tod durch Unfall besteht bereits in dieser Zeit Anspruch auf die volle Versicherungssumme. Durch diese Regelung ist es der DIREKTE LEBEN Versicherung AG möglich, den SeniorPlan ohne Gesundheitsprüfung anzubieten.
Der SeniorPlan bewahrt Ihre Angehörigen vor den finanziellen Belastungen. Sie entscheiden sich für eine geeignete Versicherungs-Summe, die später für Ihre Bestattung verwendet werden soll und benennen den Empfänger der Versicherungs-Leistung. Dieser erhält nach Ablauf der Aufbauzeit die volle Versicherungs-Summe plus die bis dahin angesammelte Überschussbeteiligung. Der Empfänger der Versicherungs-Leistung entscheidet, ob er sich selbst um die Bestattung kümmern oder er die almeda GmbH damit beauftragt. Ihre günstigen Beiträge verändern sich durch diesen zusätzlichen Service nicht!
Ja! Die DIREKTE LEBEN Versicherung AG garantiert Ihnen, dass Ihre Beiträge im Rahmen des Kollektivvertrages über die gesamte Beitragszahlungsdauer unverändert günstig bleiben. Sie zahlen auch im letzten Beitragszahlungsjahr denselben Beitrag wie bei Beginn der Versicherung.
Die Beiträge für den SeniorPlan sind lediglich bis zu dem im Antrag genannten Ende der Beitragszahlungsdauer zu zahlen, obwohl der Versicherungsschutz Ihr ganzes Leben lang gilt.