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Auslandsreisekrankenversicherung

Titelbild Auslandsreisekrankenversicherung
  • weltweiter Versicherungsschutz
  • günstiger Beitrag 8 € pro Person und Jahr
  • Familienbeitrag 18 € pro Jahr

Die Auslandsreise-Kranken bietet Ihnen ein großes PLUS an Versicherungsschutz und Service.

Highlights für Sie

  • Weltweiter Versicherungsschutz bis zu 42 Tage pro Reise während eines Jahres bei Unfällen und Krankheiten (siehe Auslandsreisekrankenversicherung
    „Grundsätzlich ruht der Leistungsanspruch eines gesetzlich Versicherten gegenüber der Krankenkasse, wenn er sich im Ausland aufhält oder zur Behandlung ins Ausland begeben hat. Es gelten jedoch von diesem Grundsatz auch Ausnahmen. Ausnahmen sind:
    (1) Der Leistungsanspruch besteht während eines Aufenthaltes in Staaten, mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Dabei handelt es sich in der Mehrzahl um Staaten in Europa und im Europäischen Wirtschaftsraum. Die GKV übernimmt die Kosten im Rahmen der Krankenversorgung des Gastlandes, wenn die Behandlung auf Krankenschein erfolgte. Privat bezahlte Arzt- oder Krankenhausrechnungen werden nicht erstattet.
    (2) Bei einer privaten vorübergehenden Auslandsreise werden die Kosten einer unverzüglichen notwendigen Akutbehandlung nur zeitlich begrenzt und auch nur für solche Personen erstattet, die sich nicht durch eine private Auslandsreise-Krankenversicherung absichern konnten (§ 18 Abs. 3 SGB V). Dies ist nur bei Personen im höheren Alter der Fall. Denn regelmäßig werden beim Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung keine Fragen zum Gesundheitszustand gestellt, die dem Versicherungsschutz entgegen stehen könnten.In Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, besteht auch kein Leistungsanspruch. Dies ist die Mehrzahl aller Länder auf unserer Erde. In allen Fällen können zum Teil beträchtliche Kosten entstehen bzw. Restkosten verbleiben. Außerdem werden grundsätzlich keine Rücktransportkosten von der GKV übernommen.
    Für alle gesetzlich Versicherten – aber auch für alle Beamten - ist der Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung unerlässlich.“
    )
  • Versicherungsschutz über diese Frist hinaus bei stationärer Behandlung vor Ort bis wir Sie nach Hause transportieren

Leistungen in Fakten

Krankheit, Unfall oder Tod:


Bei ambulanter und stationärer Behandlung bieten wir:
  • Information zur ärztlichen Versorgung und Deutsch oder Englisch sprechende Ärzte

  • Erstattung der Behandlungskosten durch Ärzte und Fachärzte Ihrer Wahl in voller Höhe, sofern diese für das Reiseland angemessen sind

  • Übernahme der Arznei-, Heil- und Verbandmittel nach ärztlicher Verordnung

  • Schmerzstillende Zahnbehandlung bis maximal 300 € (Euro) pro Versicherungsfall

  • Erstattung der Kosten für die Unterbringung im Krankenhaus und - wenn nötig - wird dem Krankenhaus eine Kostenübernahmegarantie abgegeben

  • Kosten für Krankentransporte als Privatpatient

  • Kontakt zwischen den behandelnden Ärzten und Ihrem Hausarzt

Krankenrücktransport:

  • Organisation und Kostenübernahme von Krankenrücktransporten, die medizinisch sinnvoll und vertretbar sind.

Tod im Ausland:

  • Organisation der Bestattung im Ausland oder Überführung nach Deutschland bis 6.000 € (Euro).

Beiträge

EinzelpersonenEinzelpersonenFamilien
bis 69 Jahreab 70 Jahre JahresbeitragFamilienTarif
8 € (Euro) Jahresbeitrag27 € (Euro) Jahresbeitrag18 € (Euro)

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