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Ergänzung fürs Krankenhaus

Stationäre Ergänzung (Patient)
  • Chefarztbehandlung

  • Einbett- oder Zweibettzimmer

  • Keine Wartezeiten

  • Beiträge*: Mann 27,90 € / Frau 29,45 €
    * für 35-jährige und Zweibettzimmer


Damit Sie im Krankenhaus wie ein Privatpatient behandelt werden:

Mit dem stationären Zusatz-Schutz haben Sie auch als Kassenpatient alle Vorzüge, wie ein Einzelzimmer oder die Behandlung durch den Oberarzt. Die Zusatzkosten trägt unser Versicherungspartner zu 100 Prozent. Sie legen einfach Ihre "Card für Privatversicherte" vor. Die Aufenthaltskosten werden dann direkt mit dem Versicherer abgerechnet. Sie treten nicht in Vorleistung.

Leistungen in Fakten

  • Freie Krankenhauswahl (siehe Freie Krankenhauswahl
    Privatpatienten haben die freie Wahl unter sämtlichen Kliniken, die ausschließlich Krankenhausbehandlung gewähren. Sie können das für die Behandlung geeignete Krankenhaus nach eigenen Wünschen wählen, ohne dass regelmäßig eine vorherige Leistungszusage der Versicherung erforderlich ist.
    Für den Kassenpatienten ist die freie Krankenhauswahl faktisch eingeschränkt. Der eine Einweisung ausstellende Arzt hat gemäß § 39 Abs. 2 SGB V in der Krankenhauseinweisung ein bestimmtes Krankenhaus zu benennen, in dem die Behandlung erfolgen soll. Der Patient ist nicht dazu verpflichtet, sich gerade in dieses Krankenhaus zu begeben. Begibt er sich jedoch "ohne zwingenden Grund" in anderes Haus, können ihm die Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegt werden. Mit dieser Regelung soll gewährleistet werden, dass die Behandlung möglichst effektiv und kostengünstig stattfindet.
    ):
    100 % der nach Vorleistung Ihrer Kasse verbleibenden Kosten für die allgemeine Pflegeklasse
  • wahlweise Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus (siehe Wahlleistungen
    Wahlleistungen sind besondere ärztliche Leistungen (Wahlärztliche Behandlung durch die leitenden Krankenhausärzte, sog. Chefarztbehandlung) und Leistungen zur Unterbringung im Krankenhaus (z.B. Ein- oder Zweibettzimmer).
    ):
    100 % der Kosten für die gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung wahlweise im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Chefarztbehandlung im Krankenhaus (siehe Wahlleistungen
    Wahlleistungen sind besondere ärztliche Leistungen (Wahlärztliche Behandlung durch die leitenden Krankenhausärzte, sog. Chefarztbehandlung) und Leistungen zur Unterbringung im Krankenhaus (z.B. Ein- oder Zweibettzimmer).
    ):
    100 % der Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen
  • Rooming-In (siehe Rooming in
    Rooming in ist eine Praxis in Krankenhäusern und Pflegeheimen, bei der es Eltern ermöglicht wird, im selben Zimmer mit ihrem Kind aufgenommen zu werden und dadurch kontinuierlich bei ihm anwesend zu sein. Aufbauend vor allem auf den Erkenntnissen der Bindungstheorie, dient dies der Vorbeugung von psychischem Begleiterkrankungen bei Kindern.
    Rooming in erlaubt den Müttern und Vätern oder anderen Bezugspersonen, mit einem kranken Kind im Krankenhaus oder auf der Säuglingsstation zu leben und dort auch zu übernachten.
    ):
    100 % der Kosten für die Begleitperson bei versicherten Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
  • Ersatz-Krankenhaustagegeld
    für nicht in Anspruch genommene Leistungen
  • Keine Wartezeiten (siehe Wartezeiten
    Wartezeit bedeutet, dass der Leistungsanspruch eines Versicherten in der Krankenversicherung nicht sofort entsteht, sondern erst nach einer festgelegten Zeit. Es sind folgende Wartezeiten vorgesehen:

    Drei Monate Wartezeit
    Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Sie entfällt bei Unfällen und für Ehegatten innerhalb von zwei Monaten nach der Eheschließung, wenn der Versicherte mindestens seit drei Monaten versichert ist. Dies gilt auch für den Versicherungsschutz für Neugeborene, die einen sofortigen Anspruch haben, wenn das Elternteil bereits drei Monate versichert war und die Anmeldung innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt erfolgte.

    Acht Monate Wartezeit
    Diese besondere Wartezeit von acht Monaten gilt für die Leistungen, Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlung.
    DIE WARTEZEITEN ENTFALLEN FÜR TELEKOM-MITARBEITER.
    )
    das heißt, ab dem gewünschten Versicherungsbeginn besteht auch Versicherungsschutz
  • Tarifbeiträge mit Sonderkonditionen
    Nachlass für Mitarbeiter der Deutschen Telekom Gruppe bis zu 11 %

Highlights für Sie


Bei einem notwendigen stationären Aufenthalt übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die sog. "Regelleistung" (siehe Regelleistungen
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für einen notwendigen stationären Krankenhausaufenthalt werden als Regelleistungen bezeichnet. Hier wird die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer sowie die Behandlung vom Dienst habenden Arzt übernommen.
Gegensatz: Wahlleistungen, hier werden zwei Arten von Wahlleistungen unterschieden:
Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Wahlärztliche Behandlung durch die leitenden Krankenhausärzte (Chefarztbehandlung).
). Das bedeutet: Unterbringung im Mehrbettzimmer und Behandlung durch den diensthabenden Arzt.

Mit unserem Tarif - den Sie zu Sonderkonditionen erhalten - sind Sie im Krankenhaus Privatpatient. Die nach Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse verbleibenden Kosten erstatten wir zu 100 %. Bei einer stationären Behandlung legen Sie dem Krankenhaus einfach Ihre "Card für Privatversicherte" vor, die Aufenthaltskosten werden dann direkt mit dem Versicherer abgerechnet. Sie müssen nicht in Vorleistung treten.

Sinnvolle Ergänzungen

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