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Zahn-Ersatz-Ergänzungsversicherung

Titelbild Zahn-Erhalt (Hai)
  • 80% Erstattung für Implantate

  • 80% Erstattung für Inlays

  • keine Wartezeiten

  • Beiträge*: Mann 16,92 € / Frau 18,84 €
    * für 35-jährige


Schöne Zähne sind teuer. Je hochwertiger der Zahnersatz, desto mehr zahlen Sie zu. Für eine Zahnbrücke geht der Eigenanteil leicht in die Hunderte oder sogar in die Tausende. Mit der Zahnzusatzversicherung "BISS 80" sichern Sie dieses Risiko ab.

Highlights für Sie

  • Nachlass für Mitarbeiter der Deutschen Telekom Gruppe und ihre Familienangehörigen bis zu 11 %
  • keine Wartezeiten (siehe Wartezeiten
    Wartezeit bedeutet, dass der Leistungsanspruch eines Versicherten in der Krankenversicherung nicht sofort entsteht, sondern erst nach einer festgelegten Zeit. Es sind folgende Wartezeiten vorgesehen:

    Drei Monate Wartezeit
    Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Sie entfällt bei Unfällen und für Ehegatten innerhalb von zwei Monaten nach der Eheschließung, wenn der Versicherte mindestens seit drei Monaten versichert ist. Dies gilt auch für den Versicherungsschutz für Neugeborene, die einen sofortigen Anspruch haben, wenn das Elternteil bereits drei Monate versichert war und die Anmeldung innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt erfolgte.

    Acht Monate Wartezeit
    Diese besondere Wartezeit von acht Monaten gilt für die Leistungen, Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlung.
    DIE WARTEZEITEN ENTFALLEN FÜR TELEKOM-MITARBEITER.
    ) / sofortiger Anspruch auf Leistungen
  • 100% für Zahnersatz, wenn der Ersatz im Rahmen der "GKV-Regelversorgung" (siehe Regelversorgung
    Die Regelversorgung ist ein Begriff der gesetzlichen Krankenversicherung zur Versorgung mit Zahnersatz. Aufgrund des zahnärztlichen Befundes wird die Notwendigkeit einer Zahnersatzversorgung festgestellt. Dabei wird von den fehlenden Zähnen und den zu ersetzenden Zähnen ausgegangen. Jeder Befund wird dabei einer Regelversorgung zugeordnet. Diese Regelversorgung soll eine zahnmedizinisch notwendige, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung mit Zahnersatz sicherstellen. Zu der jeweiligen Regelversorgung werden Beträge zugeordnet. Zu diesen Beträgen zahlen die Krankenkassen Festzuschüsse, die unabhängig von der tatsächlich erfolgten Art der Zahnersatzversorgung sind.  
    ) durchgeführt wurde
  • 80% für höherwertigen Zahnersatz
  • 80% für Implantate (siehe Implantate
    Künstliche Zahnwurzel, an der ein künstlicher Zahn (oder Krone, Brücke) fixiert wird.
    )
  • 80% für Inlays (siehe Inlays
    Vom Zahntechniker individuell erstellte Füllung eines defekten Zahns.
    )
  • 80% für professionelle Zahnreinigung (siehe Zahnreinigung
    Sammelbezeichnung für alle Reinigungsmaßnahmen der Zahnoberflächen. In der Zahnarztpraxis wird die Professionelle Zahnreinigung von einer Prophylaxeassistentin oder Dentalhygienikerin durchgeführt. Sie entfernt Zahnstein und andere Beläge und Verfärbungen und poliert die Zähne abschließend, damit sich Bakterien nicht so leicht wieder ansiedeln können. Die regelmäßige Professionelle Zahnreinigung ist eine wesentliche Vorsorgemaßnahme, um die Zähne und den Zahnhalteapparat langfristig gesund zu erhalten.
    )

Hinweis: In den ersten Versicherungsjahren gelten Rechnungshöchstbeträge

Beispiele aus der Praxis

Ersatz eines fehlenden Zahns:

Einfache Ausführung (Brücke - GKV-Regelversorgung)
Kosten700,- EUR
Kassenleistung (inkl. max. Bonus)455,- EUR
Ihr Eigenanteil245,- EUR
Leistung Hallesche245,- EUR
Bleiben für Sie0,- EUR
Höherwertige Ausführung (z.B. Implantat)
Kosten1.800,- EUR
Kassenleistung (inkl. max. Bonus)455,- EUR
Ihr Eigenanteil1.345,- EUR
Leistung HALLESCHE985,- EUR
Bleiben für Sie360,- EUR

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