Durch die Autohaftpflichtversicherung sind Versicherungsnehmer, Fahrer und Halter gegen Haftpflicht-Ansprüche Dritter geschützt. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Fahrer die Fahrt ohne Wissen und/oder Einverständnis des Versicherungsnehmers angetreten ist oder er keine vorgeschriebene Fahrerlaubnis besitzt.
Die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung umfasst auf jeden Fall die vorgeschriebenen gesetzlichen Mindestsummen von:
Die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung umfasst auf jeden Fall die vorgeschriebenen gesetzlichen Mindestsummen von:
2.500.000 EUR für Personenschäden
sowie 500.000 EUR für Sachschäden und
50.000 EUR für Vermögensschäden.


