Was bedeutet "Hausrat"?
Als Hausrat gelten alle Sachen, die einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder Verbrauch dienen, z.B.:
Möbel, Teppiche und Auslegware, Bilder, Lampen, Gardinen, Bekleidung, Wäsche, Geschirr und Bestecke, optische und elektrische Geräte, Musikinstrumente.
Aber auch dies gehört beispielsweise zum Haushalt: Werkzeuge, Campingausrüstungen, Bücher, Schallplatten Arbeitsgeräte für den eigenen Gebrauch, Einzelantennen und Markisen
Nicht alles, was zum Haushalt gehört, befindet sich unmittelbar in den Wohnräumen,
z.B. Kanus, Ruder-, Falt und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren, Surfgeräte, Flugdrachen einschließlich ihrer Motoren, motorgetriebene Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Kart und Spielfahrzeuge.
Aber auch Wertsachen wie zum Beispiel Schmuck, Kunstgegenstände, handgeknüpfte Teppiche oder Münzen. Neben den alltäglichen Haushaltsgegenständen sollten die Wertgegenstände gesondert im Versicherungsvertrag aufgezeigt werden.
Wer beispielsweise einem teuren Hobby nachgeht, sollte überprüfen, ob der vereinbarte Versicherungsschutz ausreicht.
Ist dies nicht der Fall, kann man mit der Hausratversicherung auch individuelle Entschädigungsgrenzen für Wertsachen vereinbaren. Für Wertsachen einschließlich Bargeld gelten Entschädigungsgrenzen.
Was bedeutet 'Außenversicherung'?
Die Außenversicherung ist ein Vertragsbestandteil der Hausratversicherung.
Gewährt wird ein Versicherungsschutz auch außerhalb des vereinbarten Versicherungsortes.
Versicherte Sachen, die dem Gebrauch dienen, sind, sofern sie Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind, außerhalb des Versicherungsortes weltweit vorübergehend bis zu 3 Monaten versichert.
Für den Versicherungsnehmer oder für mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen, die sich aufgrund von Ausbildung, zur Erfüllung von Wehr- oder Ersatzdienst außerhalb der Wohnung befinden, gilt der Versicherungsschutz vorübergehend solange, wie sie keinen eigenen Hausstand gegründet haben. Beispielsweise ist Kleidung, die bei einer Urlaubsreise oder in der Kaserne durch einen Brand zerstört wird, versichert.
Der Versicherungsschutz beschränkt sich nur auf die versicherten Gefahren.
Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nur, wenn sich die Sachen in Gebäuden befinden. Entschädigungsgrenzen sind vertraglich zu vereinbaren.