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Glas

Titelbild Glasversicherung (Frau)
  • individuelle Produkte für Ihren Haushalt oder Ihr Gebäude
  • leistungsstarke Ergänzung zur Hausrat-Versicherung
  • beitragsfreie Mitversicherung von Cerankochfeldern

Im täglichen Leben sind wir trotzdem nicht allzu glücklich, wenn etwas zu Bruch geht. Denn Schäden an Fensterscheiben, Vitrinen oder Glastischen sind ärgerlich und kosten viel Geld. Für solche Fälle gibt es die HDI Haushaltglasversicherung. Sie deckt Bruchschäden an Gebäude- und Mobiliarverglasungen ab und ist damit eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrer HDI Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung.

Leistungen in Fakten


Versichert sind alle Verglasungen des Gebäudes und des Mobiliars in Ihrer Wohnung. Kunststoff-Platten sind mitversichert, Beleuchtungskörper nicht.

Haushaltglasversicherung für Wohnungen oder Einfamilienhäuser

Grundabsicherung für GebäudeverglasungenGrundabsicherung für Mobiliarverglasungen
  • Fertig eingesetzte oder montierte Scheiben und Platten aus Glas von Fenstern, Türen, Balkonen, Dächern, Wetterschutzvorbauten, Loggien,
    Terrassen, Veranden, Wintergärten, Brüstungen, Wänden
  • Scheiben und Platten aus Kunststoff
  • Glasbausteine und Profilbaugläser
  • Lichtkuppeln
  • Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich deren Rahmen
  • Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln
  • Duschkabinen
  • Scheiben und Platten aus Kunststoff
  • Glasplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten
  • Glasscheiben von Aquarien und Terrarien
  • Glaskeramik-Kochflächen
Mitversichert sind je Versicherungsfall:
  • Aufwendungen z.B. für Notverschalungen oder Notverglasungen oder für Entsorgungskosten
  • zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z.B. Kran- oder Gerüstkosten) bis 500 EUR*
  • Kosten für die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versicherten Sachen bis 250 EUR*
  • Kosten für das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z.B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.) bis 250 EUR*
  • künstlerisch bearbeitete Glasscheiben und -platten und Spiegel bis 250 EUR auf Erstes Risiko
  • Kosten für die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen bis 500 EUR* * nur bei Gebäudeverglasungen versichert
Nicht versichert:
  • Optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper, Handspiegel, Photovoltaikanlagen
  • Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind
  • Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten, Computer-Displays)
  • Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten
  • Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen
Gebäudeglaspauschalversicherung für Mehrfamilienhäuser
Grundabsicherung
  • Fertig eingesetzte oder montierte, mit dem Gebäude verbundene Scheiben und Platten aus Glas von Fenstern, Türen, Balkonen, Dächern,
    Wetterschutzvorbauten, Loggien, Terrassen, Veranden, Wintergärten, Brüstungen, Wänden
  • Scheiben und Platten aus Kunststoff
  • Glasbausteine und Profilbaugläser, Lichtkuppeln
  • Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich deren Rahmen
Mitversichert sind je Versicherungsfall:
  • Aufwendungen z.B. für Notverschalungen oder Notverglasungen oder für Entsorgungskosten
  • zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z.B. Kran- oder Gerüstkosten) bis 500 EUR
  • Kosten für die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versicherten Sachen bis 250 EUR
  • Kosten für das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z.B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.) bis 250 EUR
  • künstlerisch bearbeitete Glasscheiben und -platten und Spiegel bis 250 EUR auf Erstes Risiko
  • Kosten für die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen bis 500 EUR
Nicht versichert:
  • Optische Gläser, Beleuchtungskörper, Photovoltaikanlagen
  • Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind
  • Laden- und Schaufensterscheiben

  • Werbeanlagen

Den Versicherungsschutz können Sie über unser "Paket Sicherheit" noch erweitern um folgende Deckungsbausteine:
  • Erhöhung künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und Spiegel auf 2.000 EUR (Erstes Risiko)
  • Erhöhung zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z.B. Kran- oder Gerüstkosten) auf 2.000 EUR
  • Erhöhung Kosten für die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versicherten Sachen auf 2.000 EUR
  • Erhöhung Kosten für das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z.B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.) auf 2.000 EUR
  • Erhöhung Kosten für die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen auf 2.000 EUR

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