Was leistet die Rechtsschutz-Versicherung?
Die Rechtsschutz-Versicherung sorgt für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen: Sie können den Anwalt Ihres Vertrauens wählen, der Sie - je nach Umfang Ihrer Versicherung - berät, vertritt und erforderlichenfalls auch einen Prozess für Sie führt.
Die Kosten trägt Ihre Rechtsschutz-Versicherung. Sie ist der beste Garant für Chancengleichheit vor dem Gesetz
Sie zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen notwendig sind. Das sind vor allem:
die Kosten Ihres Anwalts nach der gesetzlichen Gebührenordnung;
die Gerichtskosten einschließlich der Zeugengelder und Sachverständigengebühren sowie die Vollstreckungskosten;
die Kosten Ihres Gegners, soweit Sie diese zu tragen haben.
Diese Kosten trägt Ihre Rechtsschutzversicherung bis zu der in Ihrem Versicherungsschein genannten Versicherungssumme.
Außerdem sorgen sie in Strafsachen für die Stellung einer Kaution und bei Verfahren im Ausland für die Übersetzung notwendiger Unterlagen.
Geldstrafen und Bußgelder darf sie Ihnen allerdings nicht abnehmen.
Was ist nicht versichert?
Grundsätzlich nicht versicherbar sind alle Verfahren wegen vorsätzlicher Straftaten (z. B. wegen Beleidigung, Diebstahls oder Betrug).
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind ferner besonders schwere oder nicht abschätzbare Risiken sowie rechtliche Randgebiete, die nur für eine Minderheit von Interesse sind, wie z. B.
Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen
Konkursverfahren gegenüber Versicherten
Streitigkeiten in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Bau-Risiko
das Familien- und Erbrecht, soweit nicht lediglich eine Beratung bei veränderter Rechtslage gewünscht wird*.
Verständlicherweise kann auch kein Versicherungsschutz für Fälle gewährt werden, die sich vor Versicherungsbeginn angebahnt haben.
Ausnahmen:Für das Straßenverkehrsrecht gilt eine besondere Regelung: hier wird Rechtsschutz gewährt, sofern kein rechtskräftiges Urteil wegen Vorsatzes ergangen ist.
Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass bei verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren die Versicherung ohne Rücksicht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit eintritt.
Welche Lebensbereiche können versichert werden?
Rechtsschutz gibt es für Sie
als Kraftfahrer,
als Berufstätiger und
als Privatmann.
Das Risiko als Kraftfahrer wird durch den Verkehrs-Rechtsschutz oder den Fahrer-Rechtsschutz gedeckt. Im Verkehrs-Rechtsschutz sind Sie auch als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast geschützt.
Der sonstige Lebensbereich wird durch den Privat-Rechtsschutz abgesichert. Für Nichtselbständige besteht dabei Rechtsschutz auch für berufliche Angelegenheiten.
Als Nichtselbständiger kann man sich für alle drei Bereiche - Verkehr, Privatleben und Beruf - mit dem kombinierten "Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz" absichern.
Für den beruflichen und betrieblichen Bereich der Selbständigen und freiberuflich Tätigen gibt es den Berufs- oder Firmen-Rechtsschutz. Den Verkehrs-Bereich und den privaten Bereich können Selbständige selbstverständlich ebenfalls versichern.
Der Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken ist ein besonderes Risiko, das zusätzlich versichert werden kann.
Der Umfang Ihres Versicherungsschutzes ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein.
Wer ist versichert?
Versicherungsschutz erhalten in erster Linie Sie selbst als Versicherungsnehmer.
Im Verkehrs-Rechtsschutz sind der berechtigte Fahrer und die Insassen des versicherten Fahrzeuges mitversichert.
Bei Abschluss einer
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz der DeTeAssekuranz gilt folgender
erweiterter Versicherungsschutz:
Im Privat-Rechtsschutz erstreckt sich der Versicherungsschutz auf den Ehegatten sowie die unverheirateten Kinder bis zum 30. Lebensjahr, soweit sie noch keinen eigenen Beruf ausüben. Auf Wunsch kann auch ein nichtehelicher Lebenspartner wie ein Ehegatte mitversichert werden.
Allerdings können die mitversicherten Personen nicht gegen Sie oder gegeneinander vorgehen.
In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Ihr Rechtsschutz gilt ohne jede Einschränkung in ganz Europa und in allen Mittelmeerländern.
Tritt ein Rechtsschutzfall außerhalb dieses Gebiets ein, haben Sie Rechtsschutz, wenn ein gesetzlicher Gerichtsstand in Europa besteht. Dies ist z. B. bei Pauschalreisen der Fall.
Bei der DeTeAssekuranz haben Sie darüber hinaus auch - bis zu einem Zeitraum von 6 Wochen - weltweiten Versicherungsschutz.