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Hervorragendes Preis-/Leistungsverhältnis
Nachlass bei Abschluss über die DeTeAssekuranz bis zu 6 %
keine Wartezeiten
das bedeutet, Leistungen können sofort nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden
80% für Kieferorthopädie
medizinisch notwendige Behandlungen bei Kindern und Erwachsenen, wenn die GKV keine Leistungen erbringt
100 % Zahnbehandlung
inklusive professioneller Zahnreinigung, Kunststofffüllungen im Seitenzahnbereich, Versiegelung der Kauflächen
Bei kieferorthopädischen Behandlungen von Kindern wird die Behandlungsbedürftigkeit und somit auch die Kostenübernahme durch die GKV anhand von fünf kieferorthopädischen Indikationsgruppen ( KIG ) ermittelt und festgestellt.
Die GKV übernimmt die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr, wenn die Befundgruppe einen Schweregrad größer als KIG 2 erreicht. Erwachsene erhalten Leistungen bei schweren Kieferfehlbildungen, bei denen kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen erforderlich sind um Kieferfehlbildungen, Anomalien der Bisslage und Zahnstellungsanomalien zu korrigieren.
KIG Stufen 1 und 2
Gelten nicht als behandlungsbedürftig im Sinne des GKV Leistungskataloges, dennoch durchgeführte Behandlungen sind daher vom Patienten oder von dessen Eltern komplett selbst zu bezahlen.
KIG 1
bedeutet eine leichte Zahnfehlstellung, die aus ästhetisch, kosmetischen Gründen zwar behandelt werden kann, deren Kosten aber nicht von der GKV übernommen werden.
KIG 2
bedeutet eine Zahnfehlstellung, die aus medizinischen Gründen eine Korrektur erforderlich macht, deren Behandlungskosten aber wegen des geringen Ausprägungsgrades der Zahn- und oder Kieferfehlstellungen ebenfalls nicht von der GKV übernommen werden.
KIG Stufen 3 bis 5
Gelten als behandlungsbedürftig im Sinne des GKV Leistungskataloges.
KIG 3
bedeutet eine ausgeprägte Zahn- und / oder Kieferfehlstellung, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung erforderlich macht.
KIG 4
bedeutet eine stark ausgeprägte Zahn- und / oder Kieferfehlstellung, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung dringend erforderlich macht.
KIG 5
bedeutet eine extrem stark ausgeprägte Zahn- und / oder Kieferfehlstellung, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung unbedingt erforderlich macht.
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