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Hausrat

Titelbild Hausratversicherung (Paar)
  • individuelle Deckungsvarianten
  • Mitversicherung von Überschwemmungsschäden möglich
  • besondere Konditionen für Kunden der DeTeAssekuranz

Das eigene Zuhause verbinden wir mit schönen Dingen, kostbaren Werten und nützlichen Gegenständen. Nicht auszudenken, welche Schäden hier durch Feuer, Einbruch oder Rohrbruch entstehen können. Mit der HDI Hausratversicherung müssen Sie sich zumindest um die finanziellen Folgen keine Sorgen machen.

Leistungen in Fakten

Die Grundabsicherung
Ob Feuer, bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser, Einbruchdiebstahl/Beraubung oder Sturm/Hagel – gegen Schäden an Ihrem Hab und Gut, die durch diese und andere nachfolgende Gefahren entstehen, sind Sie mit der HDI Hausratversicherung finanziell bestens abgesichert.
Hausrat
Zusätzlich ersetzt HDI Ihnen ...
  • Schäden durch Implosion, Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen,
  • Überschallknall, Verpuffung und Blindgänger ohne Begrenzung
  • Überspannungs-, Überstrom- und Kurzschlussschäden infolge Blitz bis 5.000 €
  • Sengschäden bis 500 €
  • Schäden an Tiefkühl- und Gefriergut durch Stromausfall bis 200 €
  • Schäden durch Fahrzeuganprall (Straßen- und Schienenfahrzeuge) ohne Begrenzung
  • Schäden durch Vandalismus nach einem Einbruch ohne Begrenzung
  • Diebstahl aus verschlossenen Kfz innerhalb Deutschlands* bis 500 €
  • Diebstahl von Wäsche und Kleidung vom Versicherungsgrundstück bis 250 €
  • Diebstahl von Gartenmöbeln und -geräten vom Versicherungsgrundstück bis 1.000 €
  • Diebstahl von gesicherten Kinderwagen, Krankenfahrstühlen und Rollatoren bis 500 €
  • Diebstahl aus Krankenzimmern
  • Bargeld und andere Wertgegenstände
  • sonstige Hausratgegenstände bis 50 €, bis 250 €
  • Schäden durch bestimmungswidrigen Austritt von Wasser aus Aquarien, Wasserbetten, im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren ohne Begrenzung
  • Hotelkosten nach einem Versicherungsfall bis 10 %**
  • Wertsachen generell bis 20 %**
  • Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge bis 1.000 €
  • Urkunden etc. bis 3.000 €
  • Schmucksachen etc. bis 20.000 €
  • Schäden im Zusammenhang mit inneren Unruhen ohne Begrenzung
  • Schäden im Rahmen der Außenversicherung (z.B. im Urlaub) bis 15 %** max. 15.000 €
  • Zudem verzichtet HDI auf den Einwand der grob fahrlässigen Schadenverursachung bei Schäden bis 5.000 €.

* Bitte nehmen Sie hoch diebstahlgefährdete Gegenstände (z. B. Wertsachen, mobile elektronische Geräte wie Handys) mit, wenn Sie das Fahrzeug verlassen, da für sie kein Versicherungsschutz besteht.
** der Versicherungssumme
Erfahren Sie in der unten stehenden Tabelle mehr über die starken Leistungen der HDI Hausratversicherung.

Die Hausrat-Pakete
Zusätzlich zur umfangreichen Grundabsicherung der HDI Hausratversicherung können Sie sich gegen einen geringen Mehrbeitrag für die Hausrat-Pakete „SicherheitPlus“ und „SpezialPlus“ entscheiden. Dabei haben Sie die Möglichkeit, jedes Paket einzeln abzuschließen – ganz nach Ihrem individuellen Bedarf.

Paket SicherheitPlus
  • Erweiterung des Versicherungsschutzes...
  • Hotelkosten nach einem Versicherungsfall auf 20 %**
  • Telefonkosten zusätzlich zu Hotelkosten bis 300 €
  • Schäden im Rahmen der Außenversicherung auf 20 %**, max. 30.000 €
  • Sachen im Bankschließfach auf 20 %**,max. 30.000 €
  • Überspannungs-, Überstrom- und Kurzschlussschäden durch Blitz ohne Begrenzung
  • Sengschäden auf 2.000 €
  • Schäden an Tiefkühl- und Gefriergut durch Stromausfall auf 2.000 €
  • Ersatz von Transport- und Lagerkosten auf 6 Monate
  • generelle Entschädigung für Wertsachen auf 30 %**
  • Entschädigung für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge auf 3.000 €
  • Entschädigung für Schmucksachen etc. auf 25.000 €
  • Rückreisekosten aus dem Urlaub (bei Schäden ab 5.000 €) bis 10 %**

Im Paket SicherheitPlus wird ein Beitragszuschlag erst fällig, wenn Ihre Wohnung länger als drei Monate unbewohnt ist.

Paket SpezialPlus
  • Erweiterung des Versicherungsschutzes...
  • Diebstahl aus verschlossenen Kfz* (Deutschland und weitere Länder Mitteleuropas) auf 2.000 €
  • Diebstahl von Wäsche und Kleidung vom Versicherungsgrundstück auf 2.000 €
  • Diebstahl von Gartenmöbeln und -geräten vom Versicherungsgrundstück auf 2.000 €
  • Diebstahl von gesicherten Kinderwagen, Krankenfahrstühlen und Rollatoren auf 2.000 €
  • Schäden durch Rückstau bis 10.000 €
  • Schäden durch böswillige Beschädigung bis 10.000 €

Zudem verzichten wir auf den Einwand der grob fahrlässigen Schadenverursachung bei Schäden bis 15.000 €.

* Bitte nehmen Sie hoch diebstahlgefährdete Gegenstände (z. B. Wertsachen, mobile elektronische Geräte wie Handys) mit, wenn Sie das Fahrzeug verlassen, da für sie kein Versicherungsschutz besteht.
** der Versicherungssumme

Beispiele aus der Praxis


Die richtige Versicherungssumme ist das A und O
Die entscheidende Voraussetzung für einen optimalen Versicherungsschutz ist, dass die Versicherungssumme ausreichend bemessen ist. Dazu muss sie dem Wert Ihres gesamten Hausrats entsprechen. Bei der Ermittlung der Versicherungssumme sollten Sie deshalb grundsätzlich vom Neuwert ausgehen. Das sind die Preise, die Sie heute bei der Neuanschaffung gleichwertiger
Gegenstände bezahlen müssten.

So ermitteln Sie die Versicherungssumme im Detail
Zum Hausrat gehören in erster Linie alle Sachen, die in Ihrem Haushalt der privaten Nutzung dienen. Hier finden Sie eine Liste gängiger Hausratgegenstände (Link zum Wertermittlungsbogen). Ergänzen Sie bitte Gegenstände, die darüber hinaus in Ihrem Haushalt vorhanden sind. Tragen Sie einfach den Wiederbeschaffungswert (Neuwert) für jeden einzelnen Posten ein und zählen Sie zum Schluss alle Positionen zusammen.

Wie Sie eine Unterversicherung vermeiden können
Unterversichert sind Sie dann, wenn der Wert Ihres Hausrats höher ist als die mit uns vereinbarte Versicherungssumme. Im Versicherungsfall bekommen Sie einen Schaden so nur anteilig ersetzt. Eine Unterversicherung vermeiden Sie durch die Vereinbarung des pauschalen Unterversicherungsverzichts: Wenn Sie je Quadratmeter Wohnfläche eine Versicherungssumme von mindestens 700 Euro mit HDI vereinbaren, rechnet HDI im Schadenfall keine Unterversicherung an. Diese pauschale Regelung gilt bis zu einer Versicherungssumme von 175.000 Euro und/oder einem Wertsachenanteil von bis zu 30 % der Versicherungssumme.

Wo Ihr Hausrat versichert ist
  • In allen Räumen Ihrer Wohnung. Als „Wohnung“ gelten sowohl Miet- und Eigentumswohnungen als auch die Räume eines Einfamilienhauses
  • In von Ihnen allein genutzten Räumen in Nebengebäuden auf demselben Grundstück (z.B. Garagen, Geräteschuppen)
  • In ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzten Räumen, die nur über die Wohnung betreten werden können (Arbeitszimmer)
  • In Garagen in der Nähe des versicherten Hauses, sofern sie ausschließlich von Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden

Hausratgegenstände, die sich vorübergehend (bis zu einer Dauer von drei Monaten) nicht in Ihrer Wohnung befinden, fallen bis zur vereinbarten Höhe unter den Versicherungsschutz Ihrer Hausratversicherung (Außenversicherung); das gilt z.B. für Dinge, die auf Reisen mitgenommen werden.

Optimaler Schutz auch bei Umzug und Wohnungswechsel
Ein Wohnungswechsel, z.B. von einer Stadt in die andere, läuft in der Regel nicht von heute auf morgen ab. Eventuell wollen Sie die neue Wohnung noch renovieren oder Einbauten vornehmen. So kann es sein, dass Sie vorübergehend zwei Wohnungen haben. Während dieser Phase besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen, sofern Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Nach Beendigung des Umzugs, spätestens jedoch zwei Monate nach Umzugsbeginn, gilt der Versicherungsschutz dann nur noch für die neue Wohnung.

Während des Umzugs ist Ihr Hausrat in beiden Wohnungen versichert
Wichtig: Risikoverhältnisse prüfen
Gerade durch einen Wohnungswechsel verändern sich häufig die Risikoverhältnisse des Hausrats. Sollten sich Umstände wie z.B. die Bauart des Gebäudes ändern oder sich ein feuergefährlicher Betrieb (z.B. Gaststätte, Diskothek, Handwerks bzw. Industriebetrieb) im Gebäude befinden, teilen Sie uns dies bitte mit.


Unterversicherung und die Folgen – ein Beispiel
Nehmen wir an, Sie haben eine Hausratversicherung abgeschlossen und die Versicherungssumme beträgt 30.000 Euro. Seitdem haben Sie für sich und Ihre Familie eine Menge angeschafft: Für Ihre Tochter wurde ein komplettes modernes Jugendzimmer eingerichtet. Auch die stilvolle Wohnzimmereinrichtung war eine größere Investition. Der volle Wert Ihres Hausrats beträgt also inzwischen fast 60.000 Euro und ist damit doppelt so hoch wie die ursprünglich vereinbarte Versicherungssumme – ein klarer Fall von Unterversicherung. Tritt zu diesem Zeitpunkt ein Schaden ein, z.B. durch Einbruchdiebstahl, bekommen Sie im Rahmen Ihrer Hausratversicherung nur die Hälfte des Schadens erstattet. Es ist also wichtig, regelmäßig zu überprüfen, ob die Versicherungssumme noch dem tatsächlichen Wert Ihres Hausrats entspricht!

Sie haben Fragen zu unseren Versicherungsprodukten? Nutzen Sie unser Online-Kontaktformular!

 
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