Sie sind als Immobilienbesitzer für die Sicherheit aller Bauwerke auf Ihrem Grundstück verantwortlich. Stürzt ein Mieter im schlecht beleuchteten Treppenhaus oder rutscht ein Passant auf dem nicht geräumten Gehweg vor dem Grundstück aus, so kann der Betroffene von Ihnen Schadenersatz verlangen.
Leistungen in Fakten
Unsere Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung sichert Sie als Eigentümer, Pächter oder Mieter von Immobilien und Grundstücken ab:
- bei Schäden aus der Verletzung von Pflichten, für die er verantwortlich ist, z.B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen (Verkehrssicherheitspflicht),
- für Kinderspielplätze, Stellplätze und Teiche, die sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden,
- als Bauherr oder Unternehmer von Neubauten, Umbauten, Reparatur-, Abbruch- und Grabearbeiten mit einer geplanten Bausumme bis 50.000 Euro (€) je Bauvorhaben,
- bei Sachschäden durch häusliche Abwässer, die im Gebäude selbst anfallen,
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften
- aus der gesetzlichen Haftpflicht aus dem gemeinschaftlichen Eigentum,
- aus der Betätigung des Verwalters oder eines Wohnungseigentümers im Interesse und für den Zwecke der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft gehören die Wohnungen unterschiedlichen Eigentümern. Bei der Eigentümergemeinschaft haben mehrere Personen das Eigentum an einem Gebäude oder Grundstück, ohne dass ihnen Sondereigentum eingeräumt ist. Sie können nur mit Zustimmung aller über das gemeinschaftliche Eigentum verfügen. Sondereigentum ist der Teil, der ausschließlich dem Miteigentümer für eigene Zwecke zur Verfügung steht. Er ist alleine berechtigt, über sein Sondereigentum zu verfügen (z.B. bei Eigentumswohnungen).
Beispiele aus der Praxis
Deckungssummen in Euro für Wohnungen, Wohnhäuser sowie sonstige Gebäude mit bis zu max. 50% gewerblich genutzter Fläche sowie sonstige Gebäude
| 4. - 100. Wohneinheit (je Wohneinheit) | 11,00* |
| Unbebaute Grundstücke | |
| Die Beiträge sind für jedes unbebaute Grundstück getrennt zu berechnen. | |
| Beitrag je angefangene 100m² Flächeninhalt | 0,48* |
* jeweils zuzüglich 19% Versicherungssteuer ab 01/2007