Gemäß Bundesjagdgesetz muss jeder Jäger eine spezielle Jagdhaftpflichtversicherung abschließen. Sie deckt Jagdunfälle, etwa wenn der Jagdhund einen Spaziergänger beißt. Die gesetzliche Haftpflicht umfasst den erlaubten Besitz und Gebrauch von Schusswaffen sowie das Halten und Führen von zwei Jagdhunden. Eine gesonderte Tierhalterhaftpflichtpolice ist daher nicht nötig.
Leistungen in Fakten
Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz beispielsweise
- als Jäger, Jagdpächter und Jagdveranstalter, soweit es sich um eine unmittelbar oder mittelbar mit der Jagd in Verbindung stehende Tätigkeit oder Unterlassung handelt.
Mitversichert ist
- die gesetzliche Haftpflicht aus dem Verkauf / Weitergabe unverarbeiteter Jagderzeugnisse,
- die gesetzliche Haftpflicht aus erlaubtem Besitz und aus dem Gebrauch von Schusswaffen und Munition, auch außerhalb der Jagd, nicht jedoch zu strafbaren Handlungen,
- der VN als Halter, auch Abrichter und Ausbilder, von bis zu 3 brauchbaren oder sich nachweislich in jagdlicher Abrichtung befindlichen Jagdhunden,
- die Übernahme von gesetzlichen Schadenersatzansprüchen bei Personenschäden von Angehörigen des Versicherungsnehmers, die durch Schusswaffengebrauch entstanden sind,
- die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen.
Hinweis: Der für Deutschland gebotene Versicherungsschutz reicht im Ausland nicht aus. wenn die dort geltenden Bestimmungen eine weitergehende Versicherungspflicht vorsehen. Fragen dazu richten Sie an die Botschaft des Gastlandes oder an den Jagdreisevermittler.
Beispiele aus der Praxis
Die angegebenen Beiträge sind unabhängig davon, an welchem Tag im Jagdjahr der Jahresjagdschein gelöst wird, voll zu berechnen.
Ausnahme: Tagesjagdschein (nur in Verbindung mit einem weiteren Haftpflichtrisiko)
Deckungssummen in Euro:
| Beitrag für Berufsjäger | 36,75* |
| Beitrag für Nichtberufsjäger | 48,93* |
Beitrag je Tagesjagdschein (gültig für 14 aufeinander folgende Tage) | 17,50* |
* jeweils zuzüglich 19% Versicherungssteuer ab 01/2007