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Private Unfallversicherung

Titelbild Unfall (Fallschirm)
  • monatliche Zahlungsweise ohne Ratenzuschlag
  • 3% Bündelnachlass bei Abschluss einer Unfall- und Privat- und Diensthaftpflicht-Versicherung
  • günstige Paketlösungen ab einem Monatsbeitrag von nur EUR 3,73 für eine erwachsene Person

Über 8 Millionen Menschen verunglücken jährlich in Deutschland. Die gesetzliche Unfallversicherung (Unfallfürsorge bei Beamten) bietet Ihnen nur eine Grundversorgung. Dagegen schützt Sie die private Unfallversicherung rund um die Uhr, auf der ganzen Welt und in allen Lebensbereichen. Schließlich passieren die meisten Unfälle in der Freizeit. Wichtig ist auch der Schutz für Ihre Familie. Als Hausfrau haben Sie einen der gefährlichsten Berufe und das ohne Versicherungsschutz. Ihre Kinder sind nur in ihren Betreuungseinrichtungen (einschließlich Hin- und Rückweg) gesetzlich unfallversichert.

Highlights für Sie

  • Beitragsnachlass von 3% bei Abschluss von Haftpflicht- und Unfallversicherung;
  • ein Ratenzuschlag bei monatlicher Zahlungsweise;
  • Verdopplung des Unfallkrankenhaustagegeldes ab dem 43. Tag;
  • Doppelte Todesfallleistung bei Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels;
  • Verdopplung der Invaliditätsleistung (siehe Invaliditätsleistung
    Die Invaliditätsleistung ist das Kernstück der Versicherungsleistungen der privaten Unfallversicherung.
    Sie wird für den Fall gewährt, dass auf Grund eines Versicherungsfalls
    Invalidität, d. h. eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit eintritt, und zwar
    innerhalb eines Jahres nach dem Unfall (ärztliche Feststellung der Invalidität und Geltendmachung des Leistungsanspruchs müssen vor Ablauf von weiteren drei Monaten erfolgen), § 7 I Abs. 1 AUB 88/§ 7 I Abs. 1 AUB 94. Die Invaliditätsleistung wird in der Regel als Kapitalleistung gewährt. Hat der Versicherte bei Eintritt des Unfalls das 65. Lebensjahr vollendet, wird die Invaliditätsleistung als Rente (Unfallrente) gezahlt (Altersgrenzen).
    Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich
    • nach dem Invaliditätsgrad, der sich bei betroffenen Gliedmaßen und Sinnesorganen nach der so genannten Gliedertaxe bemisst, und
    • nach der für den Invaliditätsfall im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssumme (Unfallversicherungssumme).
    Werden durch den Unfall Körperteile oder Sinnesorgane betroffen, deren Verlust oder Funktionseinschränkung nicht in der Gliedertaxe aufgeführt sind, muss von einem sachverständigen Arzt unter ausschließlich medizinischen Gesichtspunkten festgestellt werden, inwieweit die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit durch den Versicherungsfall eingeschränkt worden ist (§ 7 I Abs. 2c AUB 88/§ 7 I Abs. 2c AUB 94).
    ) ab 75 % Invalidität, Dreifache Invaliditätsleistung bei 100% Invalidität (z.B. erhalten Erwachsene bereits mit der Komfort-Deckung bei Vollinvalidität 270.000 Euro);
  • Die günstigen Beiträge der Gruppe A gelten auch für Beschäftigte der Deutschen Telekom Gruppe mit körperlicher/handwerklicher Tätigkeit.

Leistungen in Fakten

Schon ab 3,73 Euro monatlich für Erwachsene und 2,38 Euro für Kinder
  • Invaliditätsleistung
    Ist die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit nach einem Unfall dauerhaft beeinträchtigt, haben Sie Ansprüche auf eine Kapitalleistung aus der Invaliditätssumme. Für die Höhe ist der Grad der Invalidität (siehe Invaliditätsgrad
    Der Anspruch auf Versicherungsleistungen richtet sich in der Unfallversicherung nach dem Grad der Invalidität.
    Die Unfallversicherung zahlt bei unfallbedingtem dauernden Verlust der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) die volle, bei Teilinvalidität den dem Grade der Invalidität entsprechenden Teil der Invaliditätsversicherungssumme (siehe auch "Gliedertaxe").
    ) maßgeblich (Leistungen bereits ab 1% Invalidität).
  • Krankenhaustagegeld
    Ist nach einem Unfall eine vollstationäre Behandlung in einem Krankenhaus notwendig, so erhalten Sie für jeden Krankenhaustag das vereinbarte Krankenhaustagegeld - bis zu drei Jahren.
  • Bergungskosten
    Bei Such- und Rettungsaktionen sind Bergungskosten bis zu 5.000 Euro beitragsfrei mitversichert.
  • Todesfallleistung
    Stirbt der Versicherte innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalles, wird die versicherte Todesfallleistung fällig.
  • Kurbeihilfe
    Die Kurbeihilfe wird gezahlt, wenn der Versicherte wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen eine Kur durchgeführt hat und ist in Höhe von 2.500 Euro beitragsfrei mitversichert.
  • Leistungen anderer Versicherer werden nicht angerechnet
    Unabhängig von der Zahlung anderer Versicherer (Kranken-, Unfallversicherung) leistet Ihre private Unfallversicherung in voller Höhe. (Ausnahme: Bei Such- und Rettungsaktionen werden nur die Restkosten übernommen).
  • Wertbeständigkeit Ihres Versicherungsschutzes durch dynamische Anpassung
    Um Ihren privaten Unfallversicherungsschutz während der gesamten Vertragszeit wertbeständig zu erhalten, wird dieser dynamisiert. So passen Sie Ihre finanzielle Sicherheit dem steigenden Lebensstandard an.
Als Telekom-Mitarbeiter haben Sie zusätzlich Versicherungsschutz bei
  • Vergiftungen durch Gase und Dämpfe;
  • Infektionen;
  • Hirnhautentzündung (Frühsommermeningitis) durch Zeckenbisse;
  • Nahrungsmittelvergiftungen.


Highlights für Sie


Beispiele aus der Praxis


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