Sie sind hier: Privatversicherungen > Leben > TPF Bruttoentgeltumwandlung

Telekom-Pensionsfonds (TPF) Bruttoentgeltumwandlung

TitelbildTPF)
  • Hohe Flexibilität durch variable Beiträge
  • Steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge
  • Sichere Anlage und attraktive Rendite

JETZT: Persönliche Altersvorsorge-Beratung vereinbaren. Wir beraten Sie fair und kollegial unter: 02173 - 9530 60 (Mo. - Fr. 08:00 - 17:00 Uhr)

Leistungen in Fakten

Brutto-Entgeltumwandlung
  • Sie verzichten auf einen Teil Ihrer monatlichen Bruttobezüge, die in ein Depot beim TPF fließen.
  • Beiträge sind in der Einzahlungsphase steuer- und sozialversicherungsfrei = staatliche Förderung.
  • Sie können bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (d.h. im Jahr 2011: maximal 2.640 Euro im Jahr bzw. maximal 220 Euro pro Monat) umwandeln
  • Sozialversicherungsbeiträge und Steuern werden erst in der Auszahlungsphase erhoben und fallen im Ruhestand in der Regel geringer aus.
Kapitalanlage
  • Spezialfonds des Telekom-Pensionsfonds (Fonds, der speziell für den Telekom-Pensionsfonds ausgelegt wurde).
  • Verwaltung durch professionelle Investmentgesellschaften.
  • Ständige Kontrolle durch den TPF und die Deutsche Telekom.

Wertsicherungskonzept
  • Ab dem 55. Lebensjahr kann Ihr Kapital in eine Rentenversicherung umgeschichtet werden. Sie entscheiden, ob Sie einmalig einen variablen Betrag (mind. 5.000 Euro), oder Ihr gesamtes verwendbares Depotvermögen, sowie alle zukünftigen Beiträge umschichten wollen.
  • Ab dem 60. Lebensjahr wird Ihr Kapital automatisch in eine Rentenversicherung umgeschichtet und steht Ihnen somit mit 100%iger Sicherheit zur Verfügung

Zusätzlicher Risikoschutz
  • Absicherung von Hinterbliebenen im Todesfall.
    • Sie können einen Teil Ihrer Beiträge zusätzlich zur Absicherung Ihrer Familie oder Ihrer Lebensgefährtin/Ihres Lebensgefährten einsetzen.
    • Auszahlung der vereinbarten Leistung im Todesfall - entweder als Kapital oder als Rentenzahlung.
    • Anspruchsberechtigt sind zuerst Ehepartner, dann Kinder und sofern benannt, Lebensgefährten.
  • Schutz bei Berufsunfähigkeit.
    • Sie können einen Teil Ihrer Beiträge zusätzlich für die Absicherung im Fall einer Berufsunfähigkeit einsetzen.

 
Beispiel aus der Praxis

Angestellter, Brutto-Einkommen 3.000 €/monatlich, Steuerklasse III, keine Kinder, keine Kirchensteuerpflicht, älter als 23 Jahre

Ohne Brutto-Entgeltumwandlung über den TPF
    Netto-Einkommen 2.130,69 €/mtl.
Mit Brutto-Entgeltumwandlung über den TPF (z.B. 100 €/monatlich)
    Netto-Einkommen abzüglich TPF-Beitrag 2.075,17 €/mtl.
    tatsächlicher monatlicher Aufwand (Netto)     55,52 €/mtl.
    staatliche Förderung/Ersparnis (Steuer- & SV-Ersparnis)     44,48 €/mtl.

Vorteil
Ihr tatsächlicher Nettoaufwand beträgt in diesem Beispiel 55,52 €/monatlich.
Dafür fließen 100 €/monatlich in Ihre Altersvorsorge über TPF!




Sie haben Fragen zu unseren Versicherungsprodukten? Nutzen Sie unser Online-Kontaktformular!

 
Impressum © 2010 Deutsche Telekom Assekuranz Vermittlungsgesellschaft mbH  ▪  Datenschutz
nach oben nach oben