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Seit Anfang des Jahres gibt es neue Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Auch die Versicherungspflichtgrenze wurde angepasst.
Bis zur BBG ist das Einkommen von Beschäftigten beitragspflichtig in der Kranken- und Rentenversicherung. Der Teil des Einkommens oberhalb der BBG ist beitragsfrei.
Bis zur Versicherungspflichtgrenze müssen Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.
Wir führen Ihnen nachfolgend einige Kennzahlen 2023 zu folgenden Themen auf:
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