In der Sitzung am 27.11.2020 hat der Bundesrat für 2021 die Werten der Beitragsbemessungsgrenzen zugestimmt.Die Beitragsbemessungs-Grenzen in der Renten-, Kranken- und Arbeitslosen-Versicherung werden angehoben.
Die Versicherungspflicht-Grenze in der Krankenversicherung steigt ein weiteres Mal an. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Bemessungsgrenzen für 2021:
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