Für den perfekten Rundumschutz für das ganze Jahr ist das Jahres-Komlettpaket die beste Wahl. Im Jahrespaket sind neben einer Reiserücktrittsversicherung, der Gesundheits- und Reise-Assistance sowie einer Reiseabbruchversicherung, auch eine Auslandskrankenversicherung und weitere Leistungen enthalten.
Sofort Schutz vor hohen Arzt- und Krankenhauskosten im Ausland
Eine Auslandskrankenversicherung ist für Reisende ein Muss für alle Urlaubs- oder Geschäftsreisen. Sind Sie im Ausland auf ärztliche Hilfe angewiesen, müssen Sie die Behandlungskosten selbst tragen, die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen kommen dafür häufig nur eingeschränkt auf. Als einziger Reiseversicherer auf dem deutschen Markt erstatten wir Ihnen mit der Real-Time Auslandskrankenversicherung Ihre Rechnung sofort vor Ort.
Nach Abschluss erhalten Sie die Real-Time Notfallkarte, mit der Sie Ihren Schadenfall sofort vor Ort bezahlen können. Ein Anruf bei der Assistance genügt und Ihre Real-Time Notfallkarte wird mit dem benötigten Betrag aufgeladen. Sie müssen weder in Vorleistung gehen,noch nach dem Urlaub aufwendig Ihren Schaden melden, um den ausstehenden Betrag erstattet zu bekommen.
Der Reiseschutz für diejenigen, die nicht in Vorleistung gehen wollen
Je nach Reiseland können Arzt- und Krankenhauskosten unerwartet hoch sein. Wenn Sie die Rechnung für eine notwendige Behandlung selbst tragen bzw. zumindest vorerst auslegen müssen, können die unerwarteten Kosten die Urlaubskasse schnell sprengen. Stellen Sie sich vor, Sie müssten mehrere Tausend Euro für eine unerwartet notwendige Behandlung inklusive Medikamente selbst auslegen – das kann nicht nur in fernen Ländern wie den USA oder Kanada, sondern auch in näheren Regionen wie der Schweiz oder Frankreich passieren. Mit der Real-Time Notfallkarte wird Ihre Rechnung vor Ort sofort beglichen – ganz gleich in welchem Land Sie sich befinden und ob Sie privat oder beruflich unterwegs sind.
Reiserücktritts-Versicherung
Ersetzt Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Reisearrangement, wenn die Reise aus versichertem Grund nicht angetreten werden kann.
Versicherte Gründe sind beispielsweise (gilt für versicherte Personen und Risikopersonen):
- unerwartete schwere Erkrankungen, Tod, schwere Unfallverletzungen
- Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft
- .erheblicher Sachschaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben oder vorsätzliche Straftat Dritter
- Verlust des Arbeitsplatzes einer versicherten, mitreisenden Person aufgrund unerwarteter betriebsbedingter Kündigung
Risikopersonen (§ 2 Ziffer 2 AVB RR 10) sind:
- Angehörige und der Lebenspartner der versicherten Person sowie Personen, die Angehörige pflegen und betreuen
- mitreisende versicherte Personen (max. 4) sowie deren Angehörige und Lebenspartner;
Der Selbstbehalt beträgt in jedem Schadenfall 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens EUR 25,--.je Person/Objekt
Reiseabbruch-Versicherung
Ersetzt Ihnen z.B. die Mehrkosten für eine nicht planmäßige Rückreise aus versichertem Grund nach Art und Qualität der gebuchten und versicherten Reise und ersetzt den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen vor Ort.
Umbuchungsgebühren-Schutz
Erstattet die vertraglich geschuldeten Umbuchungsgebühren bis EUR 40,-- je versicherter Person/Objekt, wenn bis zu 42 Tagen vor Reisebeginn umgebucht wird.
Reise-Assistance
24 Stunden Notrufzentrale, bietet und organisiert Hilfe weltweit bei Notfällen im Ausland.
Reisegepäck-Versicherung
(Versicherungssumme: EUR 2.000 je Person; EUR 4.000 je Familie/Paar)
Ersetzt den Zeitwert Ihres Gepäcks bei Diebstahl oder Raub sowie bei Beschädigung oder Abhandenkommen während des Transports bis zur Höhe der Versicherungssumme, sofern die vereinbarte Versicherungssumme dem Gesamtwert des persönlichen Reisegepäcks entspricht.
Reise-Kranken-Versicherung
Erstattet z.B. die Kosten der notwendigen ärztlichen Hilfe im Ausland bei Krankheiten und Unfallverletzungen, die während der Auslandsreise akut eintreten.
Reisedauer: Der Jahres-Reiseschutz gilt für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres, die bis zu maximal 45 Tagen je Reise dauern dürfen. Im Rahmen der Reiserücktritt- und Reiseabbruch-Versicherung besteht Versicherungsschutz unabhängig von der Dauer der Reise.