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Der Hausrat im Wandel der Zeit

Der Hausrat im Wandel der Zeit

Neue Trends und Innovationen gibt es selbst im Bereich des Hausrates. Doch neue oder auch ersetzte Güter von Elektrogeräten über Möbel bis hin zu persönlichen Gebrauchsgegenständen können dazu führen, dass der bisherige Versicherungsschutz nicht ausreicht.

17.5.2021 (verpd) Im Laufe der Zeit ändert sich die Ausstattung in den eigenen vier Wänden meist deutlich. Nicht nur, weil einiges wegen auftretender Mängel ersetzt wird, sondern auch, um von neuen technischen Möglichkeiten und einer modernen Lebensweise profitieren zu können. Ältere Hausratversicherungs-Verträge bieten allerdings oft nur einen Versicherungsschutz, der sich auf die Risiken, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses üblich waren, beschränkt. Daher ist es wichtig, nicht nur die Versicherungssumme, sondern auch die versicherten Risiken dem aktuellen Stand anzupassen.
Der Hausrat ist einem ständigen Wandel unterworfen. Zum einen werden Gebrauchsgegenstände wie Möbel, Elektrogeräte oder Kleidung im Laufe der Zeit oftmals ausgetauscht, weil sie defekt sind, nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügen oder einfach auch nicht mehr gefallen.
Zum anderen kommen neue Güter hinzu. So sind heute in vielen Haushalten Dinge selbstverständlich, die es vor einigen Jahren noch gar nicht gab. Dazu zählen beispielsweise Smartphones, Tablet-PCs, Saug- und/oder Mähroboter bis hin zu Smart-Home-Lösungen. Diese laufenden Veränderungen können jedoch dazu führen, dass der Versicherungsschutz einer seit Jahren bestehenden Hausratversicherung nicht mehr ausreicht, um optimal abgesichert zu sein.

Versicherungssummen anpassen

Denn zum einen kann es sein, dass durch den Ersatz oder Neukauf von Gütern die bisher vereinbarte Versicherungssumme nicht mehr ausreicht, um zum Beispiel nach einem Wohnungsbrand den entstandenen Schaden komplett ersetzt zu bekommen.
Daher ist es wichtig, regelmäßig – am besten einmal im Jahr – zu kontrollieren, ob die vereinbarten Versicherungssummen dem aktuellen Neuwert der versicherten Güter beziehungsweise des Hausrates entsprechen.
Zum anderen gibt es viele Risiken, die nicht durch ältere Hausratpolicen abgesichert sind. Manche dieser Gefahren fußen auf neuen technischen Entwicklungen und sie gab es beispielsweise vor zehn oder 20 Jahren noch gar nicht.
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  • die Mitversicherung von grober Fahrlässigkeit und noch vieles mehr.

Zahlreiche neue Risiken können abgesichert werden

So gewähren viele ältere Hausratversicherungs-Verträge nur den üblichen Standardschutz, der die Risiken Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel beinhaltet. In neueren Policen können zusätzlich auch Schäden durch Vandalismus und Trickdiebstahl, Überspannungs-, Seng- und Schmorschäden und sogar Schäden durch einen einfachen Diebstahl von Gartenmöbeln und -geräten wie Mährobotern versichert werden.
Einige Versicherer bieten zudem im Rahmen einer dafür vereinbarten Versicherungssumme die Übernahme von Phishingschäden beim Onlinebanking und/oder von Datenwiederherstellungs-Kosten, sofern man Opfer eines Hackers geworden ist, an. Auch Vermögenseinbußen infolge eines Telefon- oder Kreditkartenmissbrauchs nach einem Einbruchdiebstahl lassen sich in manchen Policen bis zu einer bestimmten Höhe mitversichern.
Des Weiteren lassen sich bestimmte Gegenstände und Kosten, die in alten Verträgen nicht versicherbar waren, mittlerweile mitversichern. Dazu zählen Gefriergutschäden und Schäden an einer außerhalb der Wohnung gelagerten Sportausrüstung, aber auch Schlossänderungskosten nach einem Schlüsseldiebstahl oder die Umzugskosten, nachdem die Wohnung durch einen versicherten Schaden unbewohnbar ist.

Vom Rohrreinigungsservice bis hin zur Überschwemmung

Bei vielen neueren Verträgen kann mittlerweile vereinbart werden, dass es bei Schäden, die durch eine grobe Fahrlässigkeit des oder der Versicherten entstanden sind, zu keiner Leistungskürzung seitens des Versicherers kommt. Grob fahrlässig ist es zum Beispiel, wie die Rechtsprechung zeigt, wenn man eine Waschmaschine, einen Geschirrspüler oder einen Wäschetrockner laufen lässt, obwohl man für ein paar Stunden das Haus verlässt und es durch das Gerät zu einem Brand- oder Wasserschaden gekommen ist.
In manchen Hausratversicherungs-Verträgen können zudem spezielle Notfallservices mitversichert werden. Dazu zählt in Notfällen die Vermittlung und/oder Kostenübernahme eines passenden Dienstleisters wie eines Rohrreinigungsservices, eines Heizungs-, Sanitär-, Elektroinstallateurs, eines Schlüsselservices oder auch eines Schädlingsbekämpfers. In einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann lässt sich klären, ob der Hausrat entsprechend den aktuellen Möglichkeiten umfassend abgesichert ist.
Meist gegen einen Prämienaufschlag können auch Schäden durch Elementarrisiken wie Starkregen, Überschwemmung, Schneelast, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch und andere Naturgewalten am Hausrat in den Versicherungsschutz einer Hausratpolice eingeschlossen werden.

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