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Studien belegen, dass viele die Ursachen, warum es zu einer Berufsunfähigkeit kommen kann, falsch einschätzen und sich auch deshalb nicht dagegen privat versichern. Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es für die meisten Berufstätigen nicht mehr.

Die häufigste Fehleinschätzung zum Thema Berufsunfähigkeit

15.11.2021 (verpd) Ein Meinungsforschungs-Institut wollte im Auftrag eines Finanzdienstleisters in einer Umfrage wissen, welche Einstellung die Bürger zum Thema Berufsunfähigkeit haben. Die Ergebnisse zeigen, dass vielen nicht bewusst ist, was die häufigsten Risiken sind, die zu einer Berufsunfähigkeit führen. Auch deshalb haben viele hier noch keine Vorsorge getroffen – und das, obwohl es für die meisten Berufstätigen bei Einritt einer Berufsunfähigkeit keine gesetzliche Rente zur Einkommensabsicherung mehr gibt.

Was die Bundesbürger über Berufsunfähigkeit (BU) denken, wollte ein Finanzdienstleister wissen und hat das Meinungsforschungs-Institut Yougov Deutschland GmbH mit einer entsprechenden Studie beauftragt. An der Onlineumfrage für diese Studie nahmen Ende September dieses Jahres 1.025 Personen in Deutschland teil. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind nach Angaben der Studienautoren repräsentativ für die Bevölkerung ab 18 Jahren.

Die Studie zeigt, dass sich die Bürger über das Thema Berufsunfähigkeit „tendenziell eher weniger Gedanken zu machen scheinen“, wie die Autoren anmerken. 80 Prozent aller Befragten haben ihre Einkommenseinbußen, die durch eine Berufsunfähigkeit eintreten würden, nicht abgesichert. Unter anderem herrscht oft Unkenntnis darüber, welche Ursachen zu einer Berufsunfähigkeit führen.

Nicht die körperliche Belastung …

Die Überzeugung, dass die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden, von der Art des Berufs unabhängig ist, äußern 52 Prozent. „In meinem Beruf wird man nicht berufsunfähig“, glauben acht Prozent. Für gesund und immer arbeitsfähig halten sich sieben Prozent. Viele Studienteilnehmer sehen die größte Gefahr bei Berufen mit körperlicher Arbeit. Dies geben 13 Prozent an. In der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen sind es sogar 26 Prozent. Demgegenüber stimmten 19 Prozent aller Befragten zu, dass sich das Stresslevel in ihrem Unternehmen seit Beginn der Pandemie erhöht hat. Bei den 25- bis 34-Jährigen und den 35- bis 44-Jährigen sind es jeweils 31 Prozent. Jeder Fünfte der 35- bis 44-Jährigen hat seither eine Zunahme von Burnout-Fällen im eigenen Umfeld erlebt. Ebenso viele sind es bei den 18- bis 24-Jährigen.

… sondern psychische Erkrankungen sind die Hauptursache

Tatsächlich wird nach einer aktuellen Datenauswertung des Analyseunternehmens Franke und Bornberg GmbH eine Berufsunfähigkeit am häufigsten durch psychische Krankheiten und Verhaltensstörungen ausgelöst. Der Anteil beträgt 28 Prozent. An zweiter Stelle liegen Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems mit 23 Prozent. Dahinter folgen bösartige Neubildungen beziehungsweise Krebserkrankungen und Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems. Die Ränge fünf und sechs der Ursachen, die zu einer Berufsunfähigkeit führen, belegen Krankheiten des Nervensystems beziehungsweise Unfälle. Auch in anderen Studien zu den Auslösern für Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeit liegen psychische Erkrankungen mit unterschiedlich großem Vorsprung an der Spitze.

Unzureichende gesetzliche Absicherung

Eine Auswertung des Marktforschungs-Instituts Kantar Deutschland GmbH Anfang dieses Jahres im Auftrag eines Versicherers hat zudem ergeben, dass 52 Prozent der Erwerbstätigen eine private Absicherung der eigenen Arbeitskraft für unnötig halten. Doch seit 2001 gibt es im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) keine gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente mehr für Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, auch wenn sie krankheits- oder unfallbedingt ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Nur wer komplett erwerbsunfähig ist oder maximal bis zu sechs Stunden täglich irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann, hat einen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente der GRV, sofern er die versicherungs-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Doch selbst wenn ein Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente besteht, ist diese in der Regel nicht einmal halb so hoch wie das bisherige Einkommen vor Eintritt der Erwerbsminderung.

Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt wiederum nur eine Unfallrente, wenn bei einer gesetzlich unfallversicherten Person mindestens eine 20-prozentige Minderung der Erwerbsfähigkeit aufgrund eines Wege– oder Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit vorliegt. Bei Freizeitunfällen oder Krankheiten, die keine Berufskrankheiten sind, leistet die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Diese fehlende oder unzureichende gesetzliche Absicherungslücke bei einer Berufsunfähigkeit lässt sich jedoch mit einer privaten Erwerbs- oder auch Berufsunfähigkeits-Versicherung schließen.

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