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In einigen Bereichen sind Studenten, die an einer Hoch- oder Fachhochschule eingeschrieben sind, oder ein duales Studium absolvieren, weiterhin über bestehende Versicherungspolicen ihrer Eltern abgesichert. Es gibt jedoch Risiken, für die ein eigener Versicherungsschutz notwendig ist.

Ein Student benötigt nicht nur eine Krankenversicherung

26.9.2022 (verpd) Auch ein Student muss dafür haften, wenn er beispielsweise durch ein Missgeschick einen anderen schädigt. Zudem kann auch er selbst durch einen Unfall oder andere Risiken verletzt oder sein Eigentum geschädigt werden. Ohne eine passende Absicherung für diese und andere Gefahren kann im Falle des Falles bereits in jungen Jahren die finanzielle Existenz auf dem Spiel stehen.

Ein volljähriger Student kann in einigen bestehenden Versicherungsverträgen der Eltern mitversichert bleiben. Sind jedoch bestimmte Voraussetzungen nicht mehr gegeben, benötigt er eigene Policen, um die zum Teil existenzbedrohenden Risiken finanziell abzusichern.

Haftpflichtschutz ist unverzichtbar

Eine der wichtigsten Absicherungen, die jeder – auch ein Student – haben sollte, ist eine private Haftpflichtversicherung. Denn jeder, der einen anderen unter anderem fahrlässig schädigt, haftet laut Gesetz für den angerichteten Schaden in unbegrenzter Höhe mit seinem jetzigen und künftigen Einkommen und Vermögen.

Eine Privathaftpflicht-Versicherung ersetzt nicht nur den entstandenen Schaden, sondern wehrt auch unberechtigte oder überhöhte Forderungen Dritter ab.

Haben Eltern eine solche Police, bleiben volljährige unverheiratete Studenten hier mitversichert, egal ob sie noch bei den Eltern wohnen oder nicht. Dies gilt jedoch nur, wenn es sich um die erste Ausbildung handelt – ein erstes Bachelorstudium und ein unmittelbar angeschlossenes Masterstudium zählen in der Regel noch als Erstausbildung.

In unserer Privathaftpflicht-Policen sind erwachsende Kinder auch nach der Erstausbildung bis Ende eines im Versicherungsvertrag vereinbarten Zeitraums, spätestens jedoch bis zum Beginn einer Vollzeitbeschäftigung mitversichert.

Auch Studenten müssen ihre Rechte manchmal durchsetzen

Studenten können zudem in die Lage kommen, dass sie ihre Rechte gerichtlich einklagen müssen, wie zum Beispiel einen Schadenersatzanspruch gegenüber einem Unfallgegner. Eine passende Privat- und Verkehrsrechtsschutz-Versicherung bietet hier in vielen Bereichen Kostenschutz.

Besteht eine solche Police für die Eltern, sind deren volljährige, unverheiratete Kinder kostenlos, bis zu einer in den Versicherungs-Bedingungen festgelegten Altersgrenze, oftmals das 25. oder 27. Lebensjahr, mitversichert. In neueren Rechtsschutz-Policen können erwachsene, ledige Kinder ohne Altersbeschränkung teils so lange kostenlos mitversichert sein, bis sie in Vollzeit einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, für die sie regelmäßig ein Gehalt bekommen.

Während der Ausbildung egal ob als Auszubildender oder Student, bleibt die Mitversicherung trotz Ausbildungsgehalt, BAföG-Bezug und/oder einem gelegentlich ausgeübten Job, um sich Geld hinzuzuverdienen, bestehen. Grundsätzlich entfällt die Mitversicherung spätestens, sobald das Kind eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit, für die es ein leistungsbezogenes Entgelt erhält, ausübt.

Hat der Student einen Pkw oder ein Motorrad auf sich zugelassen oder nutzt Kraftfahrzeuge von Freunden, sollte geprüft werden, ob eine Rechtsschutzpolice der Eltern dem Kind als Fahrer und Halter eines Fahrzeugs Versicherungsschutz gewährt. Ist dies nicht der Fall, wie zum Beispiel in vielen älteren Policen, dann sollte der Student eine eigene Verkehrsrechtsschutz-Versicherung abschließen, um beispielsweise bei einem Unfall seine Rechte gerichtlich durchsetzen zu können.

Wenn für das Studium ein Wohnortwechsel ansteht

Bei einer Hausratversicherung der Eltern ist das Hab und Gut eines studierenden Kindes meist nur so lange gegen Feuer-, Sturm-, Hagel- Einbruch-Diebstahl oder Leitungswasserschäden abgesichert, wie es noch zu Hause wohnt. Sobald der Sprössling auszieht und einen eigenen Hausstand gründet, ist eine eigene Hausrat-Police notwendig.

Handelt es sich jedoch um ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft oder in einem Studentenwohnheim, werden diese Räumlichkeiten üblicherweise nicht als eigener Hausstand gewertet. In dem Fall kann, sofern in den Versicherungs-Bedingungen vereinbart, weiterhin eine Absicherung über die Hausratpolice der Eltern bestehen.

Es gibt aber auch Hausratversicherer, die teils gegen Aufpreis eine umfassendere Mitversicherung des Hausrates der Kinder in der Hausratpolice der Eltern gewähren, sofern der Nachwuchs nur wegen eines Studiums woanders in eine Wohnung gezogen ist.

In einigen Police ist eine sonstige Außenversicherung vereinbart, also ein Versicherungsschutz, der nicht auf die Wohnung des Versicherungsnehmers beschränkt ist, sondern beispielsweise auch in einem Ferienquartier gilt. Dieser Schutz ist allerdings in der Regel nur auf einen kurzen Zeitraum von drei, sechs oder zwölf Monate begrenzt.

Warum eine Einkommensabsicherung notwendig ist

Ein existenzielles Risiko haben Studenten im Falle eines schweren Unfalles oder einer folgenreichen Krankheit. So reichen die mögliche Leistungen der Sozialversicherungen oft nicht, um die Folgekosten bei einer eingetretenen Invalidität, wie die Umbaukosten für eine behindertengerechte Wohnung oder die Anschaffungskosten für ein auf das Handicap abgestimmtes Auto, abzudecken.

Auch die späteren Einkommenseinbußen, die der Betroffene nach einer unfall- oder krankheitsbedingten Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit im Vergleich zu einer gesunden Person mit der angestrebten Ausbildung hat, werden durch die Sozialversicherungen nicht ausgeglichen.

Wir als Ihr Versicherungsmakler bieten Ihnen diesbezüglich zahlreiche Lösungen an, um sowohl einen fehlenden als auch unzureichenden gesetzlichen Versicherungsschutz abzusichern. Die Beispiele zeigen, dass es für Studenten wichtig ist, sich von einem Kollegen der DeTeAssekuranz beraten lassen, inwieweit noch Absicherungslücken bestehen und wie sich diese abdecken lassen.

Unsere Kollegen stehen Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung unter  0221-1261041 zur Verfügung.

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