Grundrentengesetz tritt ab 01.01.2021 in Kraft

Am 01.01.2021 kommt die lang erwartete Grundrente für Geringverdiener. Um einen anteiligen Anspruch auf diese Rente zu erwirken, muss der Rentner mindestens 33 Jahre anrechenbare Grundrentenzeit aufweisen. Für die volle Grundrente sogar 35 Jahre.

Grundrentenzeiten ergeben sich aus Pflichtbeiträgen einer Berufstätigkeit oder Kindererziehungszeiten. Aber auch Pflegezeiten und Zeiten in denen man Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation bezogen hat, werden bei der Berechnung berücksichtigt. Das Einkommen darf durchschnittlich höchstens 80 % des Durchschnittsverdienstes betragen haben.

Maximal können bis zu 418 Euro Grundrente zusätzlich zur regulären Rente bezogen werden. Die durchschnittliche Grundrente wird laut Deutsche Rentenversicherung in Höhe von 75 Euro erwartet und ca.1,3 Millionen Menschen in Deutschland werden davon profitieren.

Die Voraussetzungen werden automatisch von der Rentenversicherung ermittelt und geprüft. Ein Antrag muss somit nicht gestellt werden. Die ersten Grundrentenbescheide werden voraussichtlich Mitte 2021 versendet. Die fälligen Beträge werden aber rückwirkend mit Beginn Januar 2021 zurückgezahlt.

Weitere Fragen insbesondere zum persönlichen Anspruch, können aktuell noch nicht beantwortet werden, geplant ist, dass dies zukünftig von der Deutschen Rentenversicherung beantwortet werden kann.

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