Seit Anfang 2022 können Selbstständige und andere einkommensteuer-pflichtig Beschäftigte mit einem Basis-Rentenvertrag,
einer Form der staatlich geförderten Altersvorsorge, erneut mehr Steuern sparen als letztes Jahr und gleichzeitig die späteren Alterseinkünfte
erhöhen.

Mehr Steuerersparnis durch Basis-Rentenvertrag

21.3.2022 (verpd) Wer Geld für das Alter in einem Basis- beziehungsweise Rürup-Rentenvertrag anlegt, sichert sich
nicht nur eine zusätzliche Rente für das Alter, sondern spart während der Ansparphase auch Steuern, da ein Anteil der Prämien für den
Rentenvertrag steuerlich absetzbar ist. Dieser absetzbare Prämienanteil ist im Vergleich zum Vorjahr wieder um zwei Prozentpunkte gestiegen.

Da schon lange bekannt ist, dass die gesetzliche Altersrente alleine nicht ausreicht, um den Lebensstandard im Rentenalter zu sichern, gibt
es seit Jahren zusätzliche Altersvorsorge-Möglichkeiten, die staatlich gefördert werden. Eine davon ist die Rürup-Rente, auch Basis-Rente
genannt, die nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Selbstständige, die beispielsweise nur eine kleine oder gar keine Absicherung über die
gesetzliche Rentenversicherung haben, abschließen können.

Die Förderung bei der Rürup-Rente erfolgt dadurch, dass ein Teil der eingezahlten Prämien bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als Sonderausgaben
bei der Einkommensteuer steuerlich absetzbar ist. Damit kann der Rürup-Sparer während der Ansparphase sein zu versteuerndes Einkommen
reduzieren. Förderberechtigt sind alle einkommensteuer-pflichtigen Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in
Deutschland haben. Aufgrund der Förderart ist die Rürup-Rente unter anderem für Personen mit einer hohen Steuerlast wie Selbstständige und
Gutverdiener sinnvoll.

Zusätzliche lebenslange Rente

Damit eine Vorsorgelösung wie eine Rentenversicherung als Rürup-Rentenvertrag gilt und staatlich gefördert wird, muss der Vertrag
bestimmte Vorgaben erfüllen. Zum Beispiel ist die Rürup-Rente eine private, kapitalgedeckte Rentenversicherung, die nach Erreichen einer
vertraglich festgelegten Altersgrenze dem Rürup-Sparer eine lebenslange monatliche Rente garantieren muss.

Wurde ein Rürup-Rentenvertrag ab 2012 abgeschlossen, kann man frühestens mit Erreichen des 62. Lebensjahres eine entsprechende
Rentenauszahlung in Anspruch nehmen. Der Rürup-Sparer kann je nach Vertragsvereinbarung selbst bestimmen, wann und wie viel er in den
Basis-Rentenvertrag einzahlen will.

Wann und welche Prämienhöhe der Rürup-Sparer in den Vertrag einzahlen möchte, kann er übrigens je nach Vertragsvereinbarung selbst bestimmen.
Auch eine Sofortrente durch die Zahlung eines Einmalbetrages ist möglich. Wie bereits erwähnt erfolgt die staatliche Förderung durch
Steuererleichterungen für den Rürup-Sparer während der Ansparphase.

Steuerlich absetzbar sind in 2022 bis zu 24.101 Euro

Wer in einen Rürup-Rentenvertrag einzahlt, kann nämlich einen Teil der Prämie als Vorsorgeaufwendung im Rahmen der Sonderausgaben
steuerlich absetzen. Der Anteil der Prämie, der steuerlich absetzbar ist, ist gesetzlich festgelegt. 2005 waren es noch 60 Prozent der
Prämie. Seitdem erhöht sich der prozentuale Anteil der steuerabzugsfähigen Prämien jährlich um zwei Prozent, bis im Jahr 2025
100 Prozent erreicht sind, also dann die komplette Prämie steuerlich absetzbar ist.

Der maximal steuerlich absetzbare Betrag je Kalenderjahr errechnet sich aus dem jeweils geltenden prozentualen Anteil der Prämie. Dabei ist
die maximal steuerlich begünstigte Prämie auf den Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gemäß Paragraf 10 Absatz 3 EStG
(Einkommensteuergesetz) begrenzt. Der Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung (West) beträgt seit diesem Jahr
25.639 Euro und ist etwas niedriger als im Vorjahr – 2021 waren es noch 25.787 Euro.

Dennoch ist der Steuervorteil in 2022 höher als in 2021. Der Grund dafür: Seit dem 1. Januar 2022 hat sich der steuerlich abzugsfähige
Prämienanteil von bisher 92 Prozent (2021) auf nun 94 Prozent (2022) erhöht. Demnach gilt: Während 2021 ein Rürup-Sparer maximal 23.724 Euro
(92 Prozent von 25.787 Euro) absetzen konnte, sind es seit 2022 nun 24.101 Euro. Bei zusammen veranlagten Ehegatten ist der maximale
Sonderausgabenabzug insgesamt doppelt so hoch, also 48.201 Euro in 2022, statt wie in 2021 47.448 Euro.

Rechenbeispiele verdeutlichen die Vorteile

Die Basis- beziehungsweise Rürup-Rente kann als lebenslange Leibrente in verschiedenen Varianten abgeschlossen werden: je nach
Vertragsvereinbarung beispielsweise als Rentenversicherung mit und ohne zusätzliche Hinterbliebenen- und/oder Berufsunfähigkeits-Absicherung,
als fondsgebundene Rentenversicherung, oder auch, wie bereits erwähnt, als sofort beginnende Rentenversicherung per Einmalprämie.

Die kostenlos herunterladbare GDV-Broschüre „Die Basisrente“ enthält nicht nur grundlegende Informationen zur Basis-Rente, sondern
auch Rechenbeispiele aus dem Jahr 2021 über die steuerlichen Vorteile für Selbstständige und Arbeitnehmer. Welche individuellen Vorteile mit
einem Rürup-Rentenvertrag aktuell und im Hinblick auf das Rentenalter möglich sind, darüber berät auf Wunsch der Versicherungsvermittler.

Wir beraten Sie gerne.   Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Vorsorgeteam erreichen Sie unter0221-12610-41 / Mo. – Fr. 08:00 – 18:00 Uhr.

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