12.4.2021 (verpd) Auch wer privat ein Haus bauen oder umbauen möchte, geht diverse Risiken ein. So besteht aufgrund der Baumaßnahmen nicht nur ein Unfallrisiko für die Bauarbeiter sowie für Außenstehende wie Passanten, sondern auch die Gewerke und Baumaterialien können durch Gefahren wie Brand, Starkregen oder Diebstahl beschädigt oder zerstört werden. Mit den passenden Versicherungspolicen lässt sich jedoch das finanzielle Risiko auch vom privaten Bauherrn absichern.
Bau- oder Umbaumaßnahmen sind für den Bauherrn, auch wenn es sich um sein eigenes privat genutztes Haus handelt, mit diversen Risiken verbunden. Zum einen haftet er unter Umständen beispielsweise für Sach- und Personenschäden, die andere durch seine Baumaßnahmen erleiden.
Zum anderen besteht die Gefahr, dass sein Baumaterial oder seine bereits fertiggestellten Bauwerke durch Naturrisiken wie Starkregen oder durch andere Gefahren beschädigt oder zerstört werden, ohne dass er dafür eine Entschädigung erhält. Diese Risiken können ohne einen passenden Versicherungsschutz für den Bauherrn zu einer immensen finanziellen Belastung werden und sogar zu dessen Ruin führen.
Das Haftungsrisiko eines Bauherrn
Im Detail können auch private Bauherren für alle Gefahren haftbar gemacht werden, die von ihrer Baustelle ausgehen. Kommt es im Rahmen der Bauarbeiten bei Dritten wie Fußgängern oder Besuchern zu Sach- oder Personenschäden, können die Geschädigten Schadenersatz-Forderungen an den Bauherrn stellen. Dies gilt unter anderem für Unfälle, die Dritte aufgrund einer nicht ausreichend gesicherten Baustelle oder Baumaschine wegen einer unzureichenden Beleuchtung, Absperrung und/oder Beschilderung erleiden.
Zum Beispiel, wenn ein Fußgänger durch versehentlich herunterfallende Bauteile, verschmutzte Wege rund um die Baustelle oder durch Fehler eines beauftragten Handwerkers zu Schaden kommt, kann er den Bauherrn zur Rechenschaft ziehen. Hohe Schadenersatz-Forderungen können für den Bauherrn ohne einen passenden Versicherungsschutz den finanziellen Ruin bedeuten. Eine finanzielle Absicherung dieser Bauherrenrisiken gewährt eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung. Sie übernimmt berechtigte Ansprüche von Geschädigten, wehrt aber auch unberechtigte Forderungen ab.
Tipp bei Umbaumaßnahmen: Eine bestehende Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, die für ein Einfamilienhaus oft kostenlos in der Privathaftpflicht-Police enthalten ist, enthält häufig bereits eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung bis zu einer bestimmten Bausumme. Liegt das Bauvorhaben jedoch über dieser Bausumme, sollte man beim Versicherer nachfragen, ob der Haftpflichtschutz gegen einen Aufpreis noch in der bestehenden Haftpflichtversicherung mitversichert werden kann. Wenn nicht, ist eine eigene Bauherrenhaftpflicht-Police über die komplette Bausumme notwendig.
Wenn das Baumaterial zerstört wird
Doch auch der Bauherr selbst kann während der Bauzeit einen hohen Sachschaden erleiden. Angeliefertes Baumaterial oder fertiggestellte Baugewerke können durch höhere Gewalt wie Starkregen, Hagel und Sturm sowie durch Vandalismus Dritter beschädigt oder zerstört werden. Sogar die Bodenbeschaffenheit des Baugrundes kann zur finanziellen Gefahr für den Bauherrn werden, wenn es beispielsweise durch ein unerwartetes Absenken des Erdreichs zu Spannungsrissen in der bereits fertiggestellten Bodenplatte des Hauses kommt.
Derartige Schäden können die komplette Finanzierung eines Bauvorhabens ins Wanken bringen. Mit einer Bauleistungs- oder Bauwesen-Versicherung kann sich ein Bauherr davor schützen. Je nach Vertragsvereinbarung sind in einer solchen Police während der Bauphase alle Bauleistungen, Baustoffe und fertiggestellten Bauteile des Roh-, Aus- oder Umbaus eines konkret benannten Bauvorhabens abgesichert.
Versichert sind üblicherweise unvorhersehbar eintretende Schäden beispielsweise durch Starkregen, Hagel und Sturm, aber auch durch mutwillige und vorsätzliche Beschädigungen durch Unbekannte und sogar Schäden durch ein Missgeschick des Bauherrn oder seiner Helfer. Selbst Schäden, die aufgrund der nicht bekannten Eigenschaften des Baugrundes entstehen können, sowie der Diebstahl von bereits fest mit dem Gebäude verbundenen Bauteilen von Sanitäranlagen bis hin zu Heizkörpern sind in vielen Policen teils optional versicherbar.
Warum eine Gebäudeversicherung ab Baubeginn sinnvoll ist
Auch Sturm- und Leitungswasserschäden an fertiggestellten Gebäudeteilen können bis zum Abschluss der Baumaßnahmen in einer Bauleistungs- oder Bauwesenversicherung teils optional mitversichert werden. Wichtig: Brand-, Explosions- und Blitzschäden an Baustoffen und Bauteilen, die sich auf dem Baugrundstück befinden, sowie an bereits fertiggestellten Bauteilen sind in der Regel nur über eine solche Police versichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Diese Brand-, Explosions- und Blitzschäden können zwar mit einer separaten Feuerrohbau-Versicherung abgesichert werden.
Allerdings ist eine solche Feuerrohbau-Versicherung in vielen Gebäudeversicherungen kostenlos für Bauwerke enthalten, die binnen eines in der Police vereinbarten Zeitraumes, zum Beispiel binnen sechs oder 24 Monaten fertiggestellt werden. Deswegen kann es bei einem Neubau sinnvoll sein, bereits mit dem Baubeginn eine Gebäudeversicherung, die eine solche Feuerrohbau-Versicherung enthält, abzuschließen.Wird eine bestehende Immobilie um- oder ausgebaut, sollte man prüfen, inwieweit in der bereits bestehenden Gebäudeversicherung eine Feuerrohbau-Versicherung enthalten ist und ob die Versicherungssumme und die Dauer des Versicherungsschutzes für das Bauvorhaben ausreichen.
Umbaumaßnahmen: Bestehende Gebäudeversicherung anpassen
Sind die Um- oder Anbaumaßnahmen kurz vor dem Abschluss, ist es wichtig, eine eventuell bereits bestehende Gebäudeversicherung an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Ein Anbau, ein Vollwärmeschutz oder auch eine neu installierte Photovoltaikanlage erhöhen nämlich den Wert des Hauses. Wird die Versicherungssumme der bestehenden Gebäudeversicherung nicht angepasst, kann dies zu einer Unterversicherung führen. Im Schadenfall würde dann nur eine Schadenleistung entsprechend dem versicherten Anteil und nicht die tatsächliche Schadenhöhe erstattet werden.
Hat man von einer Öl- auf eine Pelletheizung umgestellt, kann der Versicherungsschutz übrigens auch günstiger werden, denn die bisher benötigte Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung ist dann in der Regel nicht mehr notwendig.
Grundsätzlich ist es sinnvoll, noch vor Beginn der Baumaßnahmen mit einem Versicherungsfachmann zu sprechen, welcher Versicherungsschutz anzupassen ist oder zusätzlich benötigt wird, um das finanzielle Risiko einer Baumaßnahme möglichst gering zu halten.
Sie möchten sich zum passenden Versicherungsschutz informieren? Wir bieten Ihnen einen umfassenden Schutz im Bereich Bauherrenhaftpflicht und Wohngebäudeversicherung an. Sie erreichen uns telefonisch unter: 0221-12610-11 / Mo. – Fr. 08:00 – 18:00 Uhr.