Hausratversicherung
Der Schutz für Ihr Zuhause.
Nachhaltigster Versicherer Deutschlands. Werden auch Sie „grün“ mit unserem „Green Fair Play“ Tarif.
Unser Rat: Eine inhaltsstarke und nachhaltige Hausratversicherung.
Ihr Zuhause ist uns wichtig: Unserer Hausratversicherung schütz bei Feuer, Leistungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Raub inkl. Vandalismus.
Im Sinne der Nachhaltigkeit bietet die Ostangler bislang den EXCLUSIV Green Fair Play Plus Tarif für die Privathaftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung an – einige der wenigen nachhaltigen Produkte in Deutschland in diesen Bereichen. Sie eignen sich für alle, die von einer sicheren und nachhaltigen Versicherung profitieren möchten.
Spitzenleistung für Sie
- Fahrraddiebstahl: beitragsfrei mitversichert bis zur Versicherungssumme Hausrat
- Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit bei Obliegenheitsverletzungen
- Schäden durch Rückstau: bis 15.000 Euro
- Entschädigungsgrenze für Wertsachen: pauschal 50% der Versicherungssumme - erhöht sich automatisch auf 80% bei wichtigen Ereignissen, wie z.B. Heiligabend, runde Geburtstage, Trauung, Taufe, Konfirmation … Dies gilt auch für vergleichbare Feiertage/ Trauerfeiern anderer Religionen.
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Pluspunkte für Telekom Mitarbeiter
Hausratversicherung
Premiumschutz im Überblick
Unser Premiumschutz beinhaltet wertvolle Extra-Leistungen:
- Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit bei Obliegenheitsverletzungen
- Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten
- Arbeitszimmer (sofern nicht mehr als 50 % der Wohnfläche): Versicherungsschutz für Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände
- Garage außerhalb des Versicherungsortes: bis zu einer Entfernung von 5 km (bei größerer Entfernung kein Versicherungsschutz für Wertsachen)
- Unterbringung von Haustieren in eine Tierpension oder ein Tierheim
- Schäden durch Rückstau: bis 15.000 Euro
- Feuerlöschkosten, freiwillige Löschhelfer, Aufräum- und Entsorgungskosten
- Fahrraddiebstahl: beitragsfrei mitversichert bis zur Versicherungssumme Hausrat
- Entschädigungsgrenze für Wertsachen: pauschal 50% der Versicherungssumme - erhöht sich automatisch auf 80% bei wichtigen Ereignissen, wie z.B. Heiligabend, runde Geburtstage etc. Dies gilt auch für vergleichbare Feiertage/ Trauerfeiern anderer Religionen.
- Außenversicherung: 8 Monate
- Außenversicherung Sportgeräte: unbegrenzt
… und direkt online abschließen.
Optionale Zusatz-Bausteine
Im Sinne der Nachhaltigkeit bietet die Ostangler bislang den Exclusiv Green Fair Play Plus Tarif für ausgewählte Produkte – einige der wenigen nachhaltigen Versicherungsprodukte in Deutschland. Sie eignen sich für alle, die von einer sicheren und nachhaltigen Versicherung profitieren möchten. Ein paar Auszüge aus den „grünen“ Mehrleistungen:
- Auf Wunsch bis zu 20 % Mehrleistung bei einer zertifiziert nachhaltigen Schadenregulierung
- Diebstahl von getragenen und liegengelassenen Rucksäcken auf Wanderungen und Reisen inkl. Inhalt mitversichert
- Mehrleistung, um bei schadenbedingten Wiederherstellungen baubiologische Produkte zu nutzen
Über den Baustein „Elementar“ sind Schäden durch folgende Naturgefahren versichert:
- Überschwemmung
- Rückstau
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
- Vulkanausbruch
Es gilt eine Selbstbeteiligung von 10 %, min. 500 Euro und max. 5.000 Euro je Versicherungsfall.
Der Haus- und Wohnungsschutzbrief kann zusätzlich zu einer Hausrat- oder
Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.
Benötigen Sie Hilfe bei einem Notfall in Ihrer versicherten Wohneinheit, erbringt die Ostangler folgende Leistungen:
- Schlüsseldienst
- Rohrreinigung/ Verstopfungsbeseitigung
- Sanitärinstallations-Service
- Elektroinstallations-Service
- Heizungsinstallations-Service
- Notheizung
- Schädlingsbekämpfung
- Umsiedlung von Wespennestern
- Kinderbetreuung bis 48 Stunden (unterfällt nicht der Jahreshöchstentschädigung)
Versichert sind die Leistungen bis 300 Euro je Versicherungsfall und maximal 600 Euro pro Versicherungsjahr.
Der „Haus- und Wohnungsschutzbrief plus safety“ ergänzt den „Haus- und Wohnungsschutzbrief“ um folgende Leistungen:
Versicherungsschutz besteht für Ihre privat gespeicherten Daten auf Personal Computern (PC), Laptops, Notebooks, Tablets und Smartphones sowie für Ihren Persönlichkeitsschutz im Internet.
Hilfe bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch
Cyber-Mobbing in Form von:
- Löschung rufschädigender Inhalte durch unseren Dienstleister (bis zu drei Löschversuche, Kostenübernahme bis 5.000 Euro, SB 50 Euro)
- Psychologische Akutintervention
Datenrettung nach Hardwaredefekt oder bei Verlust aufgrund schädlicher Programme (bis 500 Euro für einen Fall in drei Jahren, SB 50 Euro bei Smartphones und Tablets).
Sofern Ihre Wohnung mit einem Smart Home System ausgestattet ist, besteht für dieses Versicherungsschutz im Premium Tarif. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 Euro begrenzt. Mit der Smart Home Klausel kann die Entschädigungsgrenze auf 10.000 Euro je Versicherungsfall gegen Beitragszuschlag erweitert werden.
Downloads und Schadenmeldung
Alle wichtigen Informationen und Dokumente zur Versicherung zum Herunterladen:
Marcel Brauer,
Product & Process Management Stellvertretender Leiter
Unsere Experten empfehlen
Das geht aufs Haus: Bei unserer Hausratversicherung sind viele Extras ohne Extrakosten mit dabei. Zu günstigen Tarifen für Telekom-Mitarbeiter!
FAQs
Fragen und Antworten zur Versicherung
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1. Wogegen sind meine Sachen grundsätzlich nicht versichert?
Ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen sind Schäden durch Kriegsereignissejeder Art, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder Verfügung von hoherHand oder durch Kernenergie nicht versichert.
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2. Was muss ich bei einem Wohnungswechsel beachten?
- Ziehen Sie um, geht der bisherige Versicherungsschutz auf Ihre neue Wohnung über. Während des Wohnungswechsels besteht Versicherungsschutz für beide Wohnungen, längstens jedoch für drei Monate ab Umzugsbeginn.
- Behalten Sie zusätzlich die bisherige Wohnung, geht der Versicherungsschutz nicht über. Für eine Übergangszeit von drei Monaten besteht aber Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.
- Liegt Ihre neue Wohnung nicht innerhalb Deutschlands, geht der Versicherungs-schutz nicht auf diese über. Für die bisherige Wohnung erlischt der Versicherungs-schutz spätestens drei Monate nach Umzugsbeginn. Damit endet auch Ihr Versicherungsvertrag.
- Den Wohnungswechsel und Ihre neue Wohnfläche in Quadratmetern müssen Sie uns spätestens bei Umzugsbeginn mitteilen. Wir passen den Beitrag dann ab Umzugsbeginn an die neuen Gegebenheiten an. Für Ihren neuen Wohnort kann ein anderer Tarifbeitrag gelten. Erhöht sich dadurch Ihr Beitrag, können Sie den Vertrag in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über den erhöhten Beitrag kündigen. Die Kündigung wird einen Monat nach Zugang bei uns wirksam.
- Bei einer Trennung von Ihrem Ehepartner besteht nach Ihrem Auszug Versicherungs-schutz in Ihrer neuen und auch in Ihrer bisherigen Wohnung. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Ehepartner weiterhin in Ihrer bisherigen Wohnung wohnt. Dies gilt, bis Sie Ihren Vertrag mit uns ändern, längstens bis zu drei Monaten. Diese Frist beginnt ab der nächsten Beitragsfälligkeit nach Ihrem Auszug. Danach besteht Versicherungs-schutz nur noch in Ihrer neuen Wohnung. Gleiches gilt für eheähnliche Lebens-gemeinschaften und Lebenspartnerschaften.
- Sind beide Ehepartner Versicherungsnehmer besteht nach dem Auszug eines Ehepartners Versicherungsschutz in Ihrer bisherigen und in Ihrer neuen Wohnung. Dies gilt bis Sie Ihren Vertrag mit uns ändern, längstens bis zu drei Monaten. Diese Frist beginnt ab der nächsten Beitragsfälligkeit nach Ihrem Auszug. Danach besteht Versicherungsschutz nur noch in Ihrer bisherigen Wohnung. Ziehen beide Ehepartner in neue Wohnungen und ändern den Vertrag nicht, erlischt nach drei Monaten der Versicherungsschutz in den neuen Wohnungen. Diese Frist beginnt ab der nächsten Beitragsfälligkeit nach dem Auszug beider Ehepartner. Gleiches gilt für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebens-partnerschaften.
-
3. Welche Sachen sind versichert?
Versichert ist Ihr gesamter Hausrat, dazu gehören:
- Alle in Ihrem Haushalt privat genutzten Sachen einschließlich Wertsachen (z. B. Schmuck oder Bargeld). Weitere Erläuterungen zu den Wertsachen finden Sie in Ziffer 2. Entschädigung für fremdes Eigentum in Ihrem Haushalt leisten wir nur, soweit der Eigentümer keine Entschädigung aus einer eigenen Versicherung erlangen kann.
- Antennenanlagen und Markisen, die Sie ausschließlich privat nutzen und die sich auf dem im Versicherungsschein genannten Grundstück befinden (Versicherungs-grundstück).
- Kanus, Ruderboote, Falt- und Schlauchboote und deren Motoren, Surfgeräte, Fall- und Gleitschirme und nicht motorisierte Flugdrachen.
- Haustiere, die üblicherweise in Wohnungen gehalten werden.
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die Sie oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen ausschließlich beruflich oder gewerblich nutzen.
- Handelswaren/Musterkollektionen zum Einkaufspreis bis 5.000 Euro je Versicherungsfall.
- Alle in das Gebäude eingefügten Sachen, die Sie als Mieter oder Wohnungseigen-tümer übernommen oder auf Ihre Kosten beschafft haben.
- Technische, optische und akustische Anlagen, die zur Sicherung des versicherten Hausrates dienen und die sich auf dem im Versicherungsschein genannten Grundstück befinden (Versicherungsgrundstück) bis 5.000 Euro je Versicherungsfall.
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4. Was bedeutet unterversichert? Und was Unterversicherungsverzicht?
Unterversicherung
Der Hausrat ist unterversichert, wenn beim Versicherungsfall die Versicherungssumme niedriger ist als der Versicherungswert. Der Versicherer kann dann Ihren Schaden nicht vollständig bezahlen. So wird die Entschädigung berechnet:
Schaden multipliziert mit der Versicherungssumme (plus 30 Prozent Vorsorgebetrag) dividiert durch Versicherungswert.
Besteht eine Unterversicherung wird diese jedoch nicht auf die versicherten Kosten angewendet.
Unterversicherungsverzicht
Haben Sie mit dem Versicherer einen Unterversicherungsverzicht vereinbart, kürzt dieser im Versicherungsfall auch bei einer Unterversicherung die Entschädigung nicht.
Die Vereinbarung über den Unterversicherungsverzicht können Sie oder der Versicherer zum Ende des laufenden Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) kündigen. Sie können bestimmen, dass Ihre Kündigung erst zum Ende des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird.
Kündigt der Versicherer diese Vereinbarung, so können Sie die Hausratversicherung innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Erklärung kündigen. Sie können
entscheiden, ob die Kündigung zum gleichen Zeitpunkt oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird.
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