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KinderPolice

Lebensbegleitende Vorsorge fürs Kind.

Das Geschenk, das mitwächst.

Die KinderPolice bietet eine lebensbegleitende Vorsorge und baut langfristig ein wertvolles Vorsorgevermögen auf – ganz nach Ihren persönlichen Vorstellungen. Zudem können Sie diesen Schutz mit zusätzlichen Vorsorgebausteinen erweitern: zum Beispiel mit einer Beitragsbefreiung für den Fall, dass der oder die versicherte Versorger:in berufsunfähig wird oder stirbt.

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Pluspunkte für Telekom Mitarbeiter

Optionale Zusatzbausteine
Günstige Mitarbeiterkonditionen
Flexibel in jeder Lebenslage
KinderPolice

Unser Tarif im Überblick

Möglicher Verlauf:

  • 1. Geburtstag: Abschluss der KinderPolice mit Kinder-Pflegerente (1.500 Euro/Monat)
  • Ausbildung: Umwandlung der Kinderpflegerente in eine BU- BU-/DU-, KSP -Rente: 1.500 Euro /Monat
  • Führerschein: Entnahme von 2.000 Euro (unter bestimmten Voraussetzungen möglich)
  • 18. Geburtstag: Zuzahlung durch die Großeltern: 1.000 Euro
  • Berufseinstieg: Übernahme Vertrag durch das versicherte Kind
  • Erstes Kind: Einschluss Hinterbliebenenvorsorge von 50.000 Euro
  • Immobilienkauf: Erhöhung der BU-, BU-/DU-, KSP-Rente auf 2.000 Euro
  • Rente: Lebenslager Rentenbezug
Optionale Zusatzbausteine:
  • Die KinderPolice können Sie mit einer Kinderpflegerente ergänzen.
  • Im Falle einer Pflegebedürftigkeit (mind. Pflegegrad 2) erhält das versicherte Kind damit bis zum Beginn seiner Altersrente eine Pflegerente – weitere Beiträge für die KinderPolice und die Kinderpflegerente entfallen.
  • Darüber hinaus kann die Kinderpflegerente beispielsweise beim Start ins Berufsleben in eine Arbeitskraftsicherung umgewandelt werden, zum Beispiel in eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung  können Sie für Kinder ab 10 Jahren abschließen.
     
  •  Die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente wird gezahlt und die Beiträge entfallen, wenn ein versichertes Kind über einen voraussichtlichen Zeitraum von mindestens sechs Monaten zu mind. 50 Prozent berufsunfähig wird.
  • Mit einer Beitragsbefreiung bei Tod oder Berufsunfähigkeit des versicherten Versorgers bzw. der versicherten Versorgerin werden die laufenden Beitragszahlungen und damit die Vorsorge für das Kind abgesichert.
  • Tritt der Fall ein, dass der oder die Versorger:in berufsunfähig wird oder verstirbt, sind keine Beiträge mehr für die KinderPolice zu zahlen.
  • Sollten Sie mit der KinderPolice auch eine Kinderpflegerente abgeschlossen haben, gilt die Beitragsbefreiung auch für diesen Baustein.

Thomas Haubrich,
Sales & Customer Support
Consultant

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Die KinderPolice ist eine private Rentenversicherung, die Ihrem Kind, Enkel- oder Patenkind einen Einstieg in eine umfassende lebensbegleitende Vorsorge ermöglicht.

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