Suche
Close this search box.

Die Verkehrsregeln können im Ausland zum Teil völlig anders sein als in Deutschland. Das gilt auch bei den Vorschriften zu den Winterreifen. Wer im Winter mit einem Pkw verreist, dessen Bereifung nicht den landesspezifischen Bestimmungen entspricht, kann bestraft werden.

Winterreifen: Was im Ausland gilt

19.12.2022 (verpd) Wer mit Sommerreifen bei Eis und Schnee unterwegs ist, geht ein unnötig hohes Unfallrisiko ein. Daher gibt es hierzulande die situative Winterreifenpflicht. In anderen Ländern kann man, anders als in Deutschland, auch bestraft werden, wenn man in einem bestimmten Zeitraum ohne Winterreifen unterwegs ist, egal welche Straßenverhältnisse vorliegen.

Nicht jedes Land der Europäischen Union (EU) hat die gleichen Verkehrsvorschriften für Autos. Das gilt auch für die Winterreifenpflicht. In Deutschland besteht gemäß § 2 Absatz 3a StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) eine situative Winterreifenpflicht. Demnach darf ein Pkw bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte auf öffentlichen Straßen nur fahren, wenn Winterreifen montiert sind.

Auch in anderen Staaten wie Luxemburg, Rumänien oder Slowakei gibt es eine ähnliche generelle situative Winterreifenpflicht. Herrschen auf der gefahrenen Strecke winterliche Straßenverhältnisse, darf man diese nur nutzen, wenn der Wagen mit Winterreifen ausgerüstet ist. Ein genauer Zeitraum ist hier nicht vorgegeben. Das heißt, schneit es im April oder Mai, muss auch dann mit Winterreifen gefahren werden.

Temporäre Winterreifenpflicht

Es gibt aber auch Staaten, die eine zeitlich begrenzte situative Winterreifenpflicht vorgeben. In Finnland gilt diese vom 1. November bis 31. März und in Österreich von 1. November bis 15. April.

In anderen Ländern gibt es eine Winterreifenpflicht, die unabhängig von den Witterungs- und Straßenverhältnissen für einen festgelegten Zeitraum besteht. Das heißt, auch bei trockenen, schneefreien Straßen müssen in dieser Zeit Winterreifen genutzt werden.

Dies gilt beispielsweise in Bulgarien vom 15. November bis 1. März, in Estland vom 1. Dezember bis 1. März, in Kroatien vom 15. November bis 15. April, in Slowenien vom 15. November bis 15. März, in Schweden vom 1. Dezember bis 31. März und in Tschechien vom 1. November bis 31. März.

Regionale Vorgaben innerhalb eines Landes

In manchen Staaten sind Winterreifen nur zu bestimmten Zeiten in festgelegten Regionen vorgeschrieben, wie zum Beispiel in Frankreich. Vom 1. November bis 31. März dürfen hier folgende Regionen nur mit Winterreifen befahren werden: Alpen, Zentralmassiv, Jura, Pyrenäen, Vogesen und Gebirgsregionen in Korsika. Entsprechende Straßenschilder können aber auch in anderen Regionen des Landes Winterreifen oder Schneeketten auf bestimmten Strecken vorschreiben.

Zwar gibt es auch in Italien keine generelle Winterreifenpflicht, lokale Behörden können jedoch für bestimmte Strecken oder Regionen die Nutzung von Winterreifen und/oder Schneeketten festlegen.

Unter anderem besteht im italienischen Teil der Brennerautobahn vom 15. November bis 15. April abschnittsweise eine Winterausrüstungs-Pflicht. In dieser Zeit müssen zum Befahren der genannten Autobahn entweder Winterreifen montiert oder Schneeketten an Bord sein. Eine temporäre Winterreifenpflicht gibt es zudem vom 15. Oktober bis 15. April auf bestimmten Strecken im Aosta-Tal.

Für einzelne Streckenabschnitte wie für Bergregionen können auch in Spanien Winterreifen und/oder Schneeketten sowie in Portugal und Ungarn Schneeketten vorgeschrieben sein.

Länder ohne irgendeine Winterreifenpflicht

In anderen Ländern gibt es überhaupt keine Regelungen, die die Nutzung von Winterreifen vorschreiben. Dazu zählen unter anderem Belgien, Dänemark, Griechenland, Island, Irland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen und die Schweiz. Allerdings werden auch hier bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen empfohlen.

Zudem muss man in einigen dieser Länder wie in Norwegen, Polen und der Schweiz mit Sanktionen rechnen, wenn die Bereifung nicht den Witterungsverhältnissen angepasst ist und man deshalb sein Auto nicht beherrscht oder gar einen Unfall verursacht.

Informationen zu länderspezifischen Vorgaben

Zwar ist in Deutschland bei Sommer- und Winterreifen gesetzlich eine Profiltiefe von 1,6 Millimetern vorgeschrieben. Verkehrsexperten raten aber zu mindestens vier Millimetern Profiltiefe bei Winterreifen. In manchen Ländern wird generell eine höhere Mindestprofiltiefe als in Deutschland verlangt.

So sind beispielsweise in Tschechien und Bulgarien vier Millimeter, in Island, Schweden und Slowenien drei Millimeter sowie in Frankreich 3,5 Millimeter vorgeschrieben. In Österreich muss die Profiltiefe bei Radialreifen mindestens vier Millimeter und bei Reifen in Diagonalbauart wenigstens fünf Millimeter betragen.

Reifen mit Spikes sind wie in Deutschland auch in manch anderem Land, darunter Polen, Slowenien, Tschechien und den Niederlanden, verboten. Die Niederlande erlauben zudem selbst bei geschlossener Schneedecke das Fahren mit Schneeketten nicht. Dies verdeutlicht, wie unterschiedlich die Verkehrsvorschriften in Europa sind. Wer sich nicht an die jeweiligen Regeln hält, muss mitunter mit hohen Geldstrafen rechnen.

Vor einer Fahrt ins Ausland sollte man sich deshalb vorab informieren, was im jeweiligen Land gilt. Der Webauftritt des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ) informiert über die Winterreifenpflicht in EU-Ländern. Die kostenlose App „Mit dem Auto ins Ausland“ des EVZ bietet darüber hinaus eine Übersicht zu den Verkehrsvorschriften der EU-Länder inklusive Island, Norwegen und der Schweiz.

Unsere Kollegen stehen Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Kfz -Versicherung unter  0221-126 10 11 zur Verfügung.

Sie haben Fragen oder Feedback?

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Füllen Sie einfach das unten stehende Kontaktformular aus.
Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Sie haben Fragen oder Feedback?

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Füllen Sie einfach das unten stehende Kontaktformular aus.
Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Wir sind für Sie da!

Für Fragen zu bestehenden Verträgen wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Rufen Sie uns an:
+49 (0)221 12610-11

Montag bis Freitag
8.00-17.00 Uhr

Schreiben Sie uns: 
kc@deteassekuranz.de

Digitale Welt

Mit unseren digitalen Versicherungslösungen bieten wir Ihnen noch 
mehr Vorteile:

  • Einfach abschließen – wann es Ihnen passt: 24/7
  • Top Konditionen
  • Sofortiger Versicherungsschutz
  • Keinen Papierkrieg mehr

Beitrag berechnen & Antrag für Mitarbeitende des Konzerns Deutsche Telekom

Wichtige Hinweise

So geht’s:
Öffnen Sie den Antrag bitte im Adobe Reader – zur fehlerfreien Ansicht und zur Berechnung des Beitrages

Beitragsberechnung:
Befüllen Sie im Antragsdokument bitte folgende Felder:
Männlich/weiblich
Geburtsdatum
Und wählen Sie den gewünschten Versicherungsschutz – Einbett- (S1) oder Zweibett (S2)-zimmer. Neben dem gewählten Versicherungsumfang wird der monatliche Beitrag ausgewiesen.

Antragsstellung:
– Antragsformular ausfüllen
– Formular ausdrucken und unterschreiben
– per Mail an vorsorgeteam@deteassekuranz.de

Berechtigter Personenkreis:
Der Antrag ist ausschließlich für Mitarbeitende des Konzerns Deutsche Telekom gültig.

Datenschutz:
Bevor Sie Daten mit dem Ziel einer Beitragsberechnung oder zum Abschluss einer Versicherung über unsere Website eingeben, lesen Sie bitte unsere Datenschutzbestimmungen.

Marktuntersuchung:
Als firmenverbundener Versicherungsmakler der Deutschen Telekom Gruppe können wir unter einer Vielzahl von Versicherern auswählen. In einem intensiven Benchmarking überprüfen wir regelmäßig den nationalen Markt. Dabei prüfen wir nicht nur die einzelnen Produkte, sondern auch die jeweiligen Versicherungsgesellschaften. Angebote mit sehr gutem Preis-Leistungs-Verhältnis und einem soliden Versicherer nehmen wir in unserem Angebot auf. Derzeitiger Versicherer in der Krankenhauszusatzversicherung ist die Gothaer Krankenversicherung AG.

 

 

 

Beitrag berechnen

Wichtige Hinweise

Datenschutzhinweise
Bevor Sie Daten mit dem Ziel einer Beitragsberechnung oder zum Abschluss einer Versicherung über unsere Website eingeben, lesen Sie bitte unsere Datenschutzbestimmungen.

Abweichungen
Der Online-Antrag und die Möglichkeit der Beitragsberechnung wird im Falle der Glasversicherung direkt von der AXA Versicherung AG. Auch die Datenverarbeitung erfolgt direkt durch den Versicherer. Nähere Informationen zu den Datenschutzbestimmungen der AXA Versicherung AG finden Sie auf der Folgeseite unter dem Stichwort „Kundeninformation“.

Verschlüsselung
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die von Ihnen eingegebenen Daten in verschlüsselter Form an den Versicherungspartner weitergeleitet werden. Folglich sind Ihre Eingaben vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt.

Marktuntersuchung
Als firmenverbundener Versicherungsmakler der Deutschen Telekom Gruppe können wir unter einer Vielzahl von Versicherern auswählen. In einem intensiven Benchmarking überprüfen wir regelmäßig den nationalen Markt. Dabei prüfen wir nicht nur die einzelnen Produkte, sondern auch die jeweiligen Versicherungsgesellschaften. Angebote mit sehr gutem Preis-Leistungs-Verhältnis und einem soliden Versicherer nehmen wir in unserem Angebot auf. Derzeitiger Versicherer in der Haftpflichtversicherung ist die AXA Versicherung AG.