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Obwohl die Zahl der tödlichen Badeunfälle in den Pandemiejahren rückläufig war, ertranken 2021 hierzulande immer noch fast 300 Personen. Worauf zu achten ist, damit das Schwimmvergnügen nicht zur Lebensgefahr wird.

Für einen unfallfreien Schwimm- und Badespaß

 

20.6.2022 (verpd) In der Sommerhitze zieht es viele wieder ins kühle Nass, egal ob an einen Badesee oder ins Freibad oder in einen Fluss, ins Meer oder in einen privaten Swimmingpool. Um unnötige Gesundheitsrisiken beim Baden zu vermeiden, sollte man in jedem Fall bestimmte Verhaltensregeln befolgen.

Nach einer Statistik der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) sind letztes Jahr 299 Menschen in Deutschland ertrunken. Das ist seit rund 20 Jahren zwar der niedrigste Wert, doch jedes Todesopfer ist eines zu viel. Anteilig die meisten Todesfälle gab es letztes Jahr in Seen und Teichen – hier sind 131 Personen ertrunken. Zweitgefährlichste Bade- und Aufenthaltsorte sind Flüsse, dort starben 95 Menschen, weil sie aus irgendeinem Grund untergegangen sind. Weitere 13 Menschen verloren in Bächen und Gräben sowie 16 in Kanälen ihr Leben.

Eine geringere tödliche Unfallgefahr gab es hingegen in Schwimmbädern, hier starben sieben Menschen, sowie im Meer – dort gab es 26 Todesopfer durch Ertrinken zu beklagen. In die Ertrinkungsstatistik der DLRG sind die 180 Personen, die bei der Hochwasserkatastrophe Mitte Juli in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen wahrscheinlich ebenfalls durch Ertrinken ums Leben noch nicht mit eingerechnet, da es sich hier nicht um Badeunfälle oder Ähnliches handelte.

Nur in ausgewiesenen Badezonen schwimmen

„Das größte Risiko zu ertrinken, besteht weiterhin in Seen und Flüssen. Nur verhältnismäßig wenige Gewässer werden von Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmern bewacht – und wenn, dann auch nur eingeschränkt“, betont Ute Vogt, Präsidentin der DLRG. Das Risiko zu ertrinken, besteht jedoch in allen Gewässern, bei Kleinkindern sogar in kleinen Planschbecken oder Wasserpfützen mit weniger als 30 Zentimeter Wassertiefe.

Wie die Experten der DLRG betonen, sollte daher jeder, der schwimmen geht, einige Grundsatzregeln beachten, um die Unfallgefahr zu minimieren. Das fängt bei der Wahl des richtigen Badeortes an. Insbesondere sollte man Badegewässer, die von Rettungsschwimmern überwacht werden, bevorzugen.

Zudem sollte man bei öffentlichen Gewässern nur in den ausgewiesenen Badezonen baden. Denn pflanzendurchwachsene Gewässer sowie bewachsene und sumpfige Uferzonen können tückisch sein, weil man beispielsweise Gefahrenstellen wie ein plötzlich abfallendes Gelände im Wasser nicht erkennen kann. Eine erhöhte Unfallgefahr geht auch von unbekannten Ufern, Brandungen und Wellen aus. In Gewässerabschnitten, wo Schiffe und Boote fahren, ist das Baden und Schwimmen zu gefährlich.

Auch Hinweis- und Verbotsschilder achten

Grundsätzlich sollten sich alle Badegäste an die aufgestellten Hinweisschilder in Schwimmbädern und an Seen oder Flüssen halten. Sie beschreiben zum Beispiel, was erlaubt oder verboten ist. Unter anderem steht auf den Schildern, an welchen Plätzen ein generelles Badeverbot gilt. Zudem wird häufig angegeben, an welchen Stellen man nicht ins Wasser springen darf. Grundsätzlich sollte man nur einen Sprung ins Wasser wagen, wo man sich auskennt und es erlaubt und wo es für sich oder andere ungefährlich ist.

In unbekannten Gewässern könnten zum Beispiel von Wasser überdeckte Felsvorsprünge oder sonstige Gefahren vorhanden sein. Auch im Schwimmbad gibt es Stellen, die ein hohes Unfallrisiko bergen. So gilt es, Wasserflächen unter Sprunganlagen oder im Auslauf von Rutschen sofort wieder freizumachen und nicht als Aufenthaltsbereich zu nutzen.

Zieht ein Gewitter auf, sollte man das Wasser umgehend verlassen und ein festes Gebäude aufsuchen, anderenfalls kann das Baden zum Beispiel durch mögliche Blitzeinschläge lebensgefährlich werden.

Häufige Unfallgründe: Leichtsinn und körperliche Leiden

Häufige Ursachen für tödliche Wasserunfälle sind neben der Unkenntnis über mögliche Gefahren laut Experten insbesondere eine Selbstüberschätzung, gesundheitliche Vorschädigungen, Übermut oder auch Leichtsinn. Daher ist es zum einen wichtig, seine eigenen Kräfte und seine Schwimmkenntnisse realistisch einzuschätzen. Grundsätzlich sollte man nur so weit hinausschwimmen oder so tief tauchen, wie man ohne konditionelle Probleme wieder zum Ufer zurückkommt. Zum anderen sollte man nur schwimmen gehen, wenn man sich gesund und wohlfühlt.

Wer beispielsweise von der Sonne aufgeheizt ohne Abkühlung ins kalte Wasser springt, riskiert Kreislaufprobleme oder sogar einen Herzinfarkt. Auch mit vollem oder ganz leerem Magen oder unter Alkoholeinfluss kann das Baden gefährlich werden. Friert man im Wasser, ist es wichtig, wieder an das Ufer zu gehen, denn anderenfalls drohen Muskelkrämpfe, die beim Schwimmen lebensgefährlich werden können. Nichtschwimmer sollten ausschließlich ins Nichtschwimmerbecken und auch dort nur bis zum Bauch ins Wasser gehen.

Aufblasbare Schwimmhilfen bieten im Übrigen keine 100-prozentige Sicherheit, dass man nicht doch untergeht. Übrigens die Mehrheit, nämlich rund 57 Prozent der Ertrunkenen, waren älter als 50 Jahre. „Damit sind Menschen in der zweiten Lebenshälfte überdurchschnittlich in der Statistik vertreten. Unvorsichtiges Verhalten und die Überschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit sind also nicht nur bei jüngeren Menschen anzutreffen. Bei älteren Menschen spielen jedoch auch Vorerkrankungen eine wichtige Rolle, die häufig vermutlich noch nicht bekannt waren“, so Vogt.

Expertentipps für Erwachsene, Kinder und Eltern

Insgesamt waren auch 17 Kinder im Alter bis zu zehn Jahren unter den letztjährigen Ertrunkenen. Die Experten des DLRG raten daher, Kindern möglichst früh Schwimmen beizubringen. Schon für Kleinkinder ab dem vierten Lebensjahr werden entsprechende Schwimmkurse angeboten. Doch selbst ältere Kinder, die bereits schwimmen können, überschätzen häufig ihr Können oder unterschätzen die Gefahren, die Sprünge in zu flache Gewässer, weites Hinausschwimmen und abtreibende Strömungen mit sich bringen.

Daher ist es wichtig, dass Eltern ihre Kinder mit den Örtlichkeiten der nahe gelegenen Badegewässer vertraut machen, ausführlich auf mögliche Gefahrenquellen hinweisen und sie am besten nur unter Aufsicht ins Wasser gehen lassen. Kleinkinder sollten immer unter Bewachung stehen, wenn sie in der Nähe eines Gewässers – egal ob Fluss, Teich oder Planschbecken – sind. Schon sehr niedrige Wasserstände von rund zehn bis 30 Zentimetern zum Beispiel in Gräben, privaten Pools oder Teichen können für kleinere Kinder zum Verhängnis werden.

Denn bei einem Kleinkind ist der Kopf im Verhältnis zum Gesamtkörper sehr schwer und die Muskulatur noch ungeübt. Dadurch besteht das Risiko, dass das Kind selbst bei einer geringen Wassertiefe seinen Kopf nicht eigenständig aus dem Wasser heben kann und ertrinkt. Mehr Sicherheitstipps zum Thema Baden und Schwimmen, unter anderem wie sich Unfälle in Schwimmbädern, in fließenden oder stehenden Gewässern verhindern lassen und was Eltern beachten sollten, wenn sie mit ihren Kindern schwimmen gehen, sind im Webauftritt des DLRG kostenlos aufrufbar.

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