7.2.2022 (verpd) Insgesamt gab es 2020 fast 480.000 mehr zugelassene Autos als 2019. Dennoch gab es über eine halbe Million weniger Verkehrsunfälle, für die die Kfz-Haftpflichtversicherer der Unfallverursacher Entschädigungen an die Unfallgegner zahlen mussten. Doch obwohl insgesamt weniger Entschädigungs-Leistungen gezahlt wurden, ist die durchschnittliche Schadenhöhe bei den Unfallbeteiligten je Unfall gestiegen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist laut Gesetz eine Pflichtversicherung für alle Autos, die auf öffentlichen Straßen genutzt werden. Wurde ein Unfall mit einem Auto verursacht, übernimmt die entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung mögliche Schadenforderungen, die von Unfallgeschädigten gestellt werden, sofern diese gerechtfertigt sind, bis zu den in der Kfz-Police vereinbarten Deckungssummen.
Jedes Jahr geben die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) eine Statistik aller Unfallschäden heraus, bei denen die Kfz-Haftpflichtversicherer Entschädigungen geleistet haben. Laut der aktuellen Jahresgemeinschafts-Statistik mussten die Kfz-Haftpflichtversicherer in 2020 für insgesamt 2,20 Millionen Autounfälle knapp 8,73 Milliarden Euro zahlen. Darin sind noch nicht, die sonstigen Kosten für die Schadenregulierung wie für Anwalts- oder Sachverständigen-Honorare berücksichtigt.
Mehr Autos, weniger Schäden, höherer Schadendurchschnitt
Insgesamt ist die Anzahl der Pkw-Haftpflichtunfälle in 2020 gegenüber dem Vorjahr um 19,0 Prozent zurückgegangen, obwohl die Zahl der hierzulande im Schnitt mindestens ein Jahr versicherten Pkws im Vergleich zu 2019 in 2020 um 1,1 Prozent auf fast 45,57 Millionen Autos gestiegen ist. Auch die Schadenhäufigkeit ist gegenüber dem Vorjahr deutlich, nämlich um ein Fünftel zurückgegangen und lag bei rund 48 Kfz-Haftpflichtschäden pro 1.000 zugelassene Autos, die mindestens ein Jahr versichert waren. 2019 waren es noch 60 Kfz-Haftpflichtschäden pro 1.000 Pkws.
Einen ebenfalls hohen Rückgang im Vergleich zum Vorjahr gab es auch beim gesamten Schadenaufwand, den die Kfz-Haftpflichtversicherer an die Unfallgegner leisten mussten. Insgesamt war die Entschädigungsleistung mit 8,73 Milliarden Euro knapp 1,28 Milliarden Euro niedriger als noch 2019. Das entspricht einer Minderung um rund 12,8 Prozent. In 2019 hatte die Schadenhöhe mit fast 10,01 Milliarden Euro den bisherigen Höchststand erreicht.
Gestiegen ist jedoch die durchschnittliche Schadenhöhe pro Kfz-Haftpflichtschaden, der mit einem Pkw verursacht wurde, nämlich von 3.680 Euro in 2019 auf 3.960 Euro in 2020.
Deswegen ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht
Neben zahlreichen Bagatellschäden mit einer Schadenhöhe von zum Teil unter 1.000 Euro kommt es auch zu diversen Kfz-Unfällen mit teils fünf-, sechs- oder sogar siebenstelligen Schadensummen. Mit besonders hohen Schäden ist beispielsweise zu rechnen, wenn bei einem Autounfall teure oder mehrere Fahrzeuge beschädigt werden oder Unfallbeteiligte, die nicht am Unfall schuld sind, verletzt oder gar getötet werden. Daher ist es wichtig, bei der Kfz-Haftpflichtversicherung deutlich höhere Deckungssummen als die gesetzlich vorgegebenen Mindestversicherungs-Summen zu vereinbaren.
Reichen nämlich die in der Kfz-Haftpflichtpolice vereinbarten Deckungssummen nicht aus, um die beim Unfall verursachte Schadenhöhe zu begleichen, muss der Kfz-Fahrer oder -Halter den Differenzbetrag selbst bezahlen. Gesetzlich vorgeschrieben sind Deckungssummen je Schadenfall von aktuell 7,5 Millionen Euro für Personen-, 1,22 Millionen Euro für Sach- und 50.000 Euro für Vermögensschäden.
Experten empfehlen für die Kfz-Haftpflichtversicherung pauschale Deckungssummen von mindestens 50 oder 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pro Schadenfall, sowie wenigstens acht Millionen oder 15 Millionen Euro je geschädigte Person. Wichtig: Wurde bei einem Unfall das Auto des Unfallverursachers beschädigt, erhält er von keinem anderen Unfallbeteiligten eine Entschädigung. Hat er für sein Auto jedoch eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen, übernimmt diese die Unfallschäden des Pkws abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.
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