Suche
Close this search box.

Damit ab 2033 alle Führerscheine einheitlich aussehen, gibt es Umtauschfristen. Die erste Umtauschfrist für alle, die ab 1953 bis einschließlich 1958 geboren sind, und deren Führerschein vor mehr als 23 Jahren ausgestellt wurde, ist bereits der 19. Januar 2022.

Wer jetzt seinen Führerschein umtauschen muss

10.1.2022 (verpd) Seit dem 19. Januar 2013 werden nur noch EU-Führerscheine in Kartenform ausgestellt. Diese müssen alle 15 Jahre neu beantragt werden. Für alle älteren Führerscheine wie die grauen oder rosafarbenen Führerscheindokumente gibt es je nach Ausgabedatum und Geburtsdatum des Führerscheininhabers Umtauschfristen. Die Ersten, die ihren Führerschein zum 19. Januar 2022 umtauschen müssen, sind die zwischen 1953 und 1958 Geborenen, sofern das aktuelle Führerscheindokument vor 1998 ausgestellt wurde.

Alle nach dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine sind bereits sogenannte EU-Führerscheine. Diese Führerscheindokumente im Kartenformat haben bestimmte fälschungssichere Merkmale und sind auf 15 Jahre befristet, das heißt, sie müssen bis spätestens zum Ablaufdatum neu beantragt und ausgestellt werden. Die 15-Jahre-Regelung dient laut Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMVI) „insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes“.

Damit auch alle älteren Führerscheine wie die grauen oder rosafarbenen Führerscheine und die DDR-Führerscheine auf die einheitliche Form gemäß den europäischen Vorgaben umgestellt werden, wurden 2019 vom Bundesrat Umtauschfristen beschlossen. Je nach Geburtsdatum des Führerscheininhabers und Ausstellungsdatum des vorhandenen Führerscheindokumentes muss der Führerschein bis zur vorgegebenen Frist in einen EU-Führerschein umgetauscht werden. Wer dies nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Verwarnungsgeld von zehn Euro.

Umtauschfristen für graue, pinke und sonstige alte Führerscheine …

Spätestens zum 19. Januar 2022 sollten alle Führerscheininhaber, die ab 1953 bis einschließlich 1958 geboren wurden und deren aktueller Führerschein vor 1999 ausgestellt wurde, ihr bisheriges Führerscheindokument in einen EU-Führerschein umtauschen. Aufgrund der Coronapandemie wird eine Übergangsfrist eingeräumt, sodass erst ein Bußgeld von zehn Euro droht, wenn man nach dem 19. Juli 2022 immer noch keinen Umtausch vorgenommen hat.

Weitere Umtauschfristen für alle, deren Führerschein vor 1999 ausgestellt wurden – das sind in der Regel alle grauen oder rosafarbenen Führerscheine – sind für alle, die

  • zwischen 1959 und 1964 geboren wurden, der 19. Januar 2023,
  • zwischen 1965 und 1970 geboren wurden, der 19. Januar 2024 und
  • alle, die ab 1971 geboren wurden, der 19. Januar 2025.
  • Wer vor 1953 geboren wurde und ein Führerscheindokument mit Ausstellungsdatum vor dem 19. Januar 2013 hat, muss seinen Führerschein erst spätestens zum 1. Januar 2033 umtauschen.

… und für Führerscheine, die ab 1999 ausgestellt wurden

Wer ein Führerscheindokument besitzt, das ab 1999 bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestellt wurde – es handelt sich hier zwar in der Regel bereits um einen Führerschein im Kartenformat, der jedoch noch nicht den EU-Vorgaben entspricht –, hat folgende Umtauschfristen:

  • Ausstellungsjahr des Führerscheins 1999 bis einschließlich 2001 – Umtauschfrist 19. Januar 2026
  • Ausstellungsjahr des Führerscheins 2002 bis einschließlich 2004 – Umtauschfrist 19. Januar 2027
  • Ausstellungsjahr des Führerscheins 2005 bis einschließlich 2007 – Umtauschfrist 19. Januar 2028
  • Ausstellungsjahr des Führerscheins 2008 – Umtauschfrist 19. Januar 2029
  • Ausstellungsjahr des Führerscheins 2009 – Umtauschfrist 19. Januar 2030
  • Ausstellungsjahr des Führerscheins 2010 – Umtauschfrist 19. Januar 2031
  • Ausstellungsjahr des Führerscheins 2011 – Umtauschfrist 19. Januar 2032
  • Ausstellungsjahr des Führerscheins 2012 bis einschließlich 18. Januar 2013 – Umtauschfrist 19. Januar 2033

Grundsätzlich handelt es sich beim Umtausch des Führerscheins um einen reinen Verwaltungsakt, die Fahrerlaubnis bleibt auch nach der Umtauschfrist unverändert bestehen. Es ist also weder eine neue Führerscheinprüfung noch ein gesundheitlicher oder sonstiger Eignungstest, sondern nur ein Antrag bei der Führerscheinbehörde am aktuellen Wohnort für das neue Führerscheindokument notwendig. Ein neues Führerscheindokument kann zudem jederzeit beantragt werden, selbst wenn der bisherige Führerschein abgelaufen beziehungsweise die Umtauschfrist überschritten ist.

Wir beraten Sie gerne.  Schauen Sie einfach online vorbei oder rufen Sie uns einfach an.

Sie erreichen uns unter: 0221-12610-11 / Mo. – Fr. 08:00 – 18:00 Uhr.

Sie haben Fragen oder Feedback?

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Füllen Sie einfach das unten stehende Kontaktformular aus.
Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Sie haben Fragen oder Feedback?

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Füllen Sie einfach das unten stehende Kontaktformular aus.
Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Wir sind für Sie da!

Für Fragen zu bestehenden Verträgen wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Rufen Sie uns an:
+49 (0)221 12610-11

Montag bis Freitag
8.00-17.00 Uhr

Schreiben Sie uns: 
kc@deteassekuranz.de

Digitale Welt

Mit unseren digitalen Versicherungslösungen bieten wir Ihnen noch 
mehr Vorteile:

  • Einfach abschließen – wann es Ihnen passt: 24/7
  • Top Konditionen
  • Sofortiger Versicherungsschutz
  • Keinen Papierkrieg mehr

Beitrag berechnen & Antrag für Mitarbeitende des Konzerns Deutsche Telekom

Wichtige Hinweise

So geht’s:
Öffnen Sie den Antrag bitte im Adobe Reader – zur fehlerfreien Ansicht und zur Berechnung des Beitrages

Beitragsberechnung:
Befüllen Sie im Antragsdokument bitte folgende Felder:
Männlich/weiblich
Geburtsdatum
Und wählen Sie den gewünschten Versicherungsschutz – Einbett- (S1) oder Zweibett (S2)-zimmer. Neben dem gewählten Versicherungsumfang wird der monatliche Beitrag ausgewiesen.

Antragsstellung:
– Antragsformular ausfüllen
– Formular ausdrucken und unterschreiben
– per Mail an vorsorgeteam@deteassekuranz.de

Berechtigter Personenkreis:
Der Antrag ist ausschließlich für Mitarbeitende des Konzerns Deutsche Telekom gültig.

Datenschutz:
Bevor Sie Daten mit dem Ziel einer Beitragsberechnung oder zum Abschluss einer Versicherung über unsere Website eingeben, lesen Sie bitte unsere Datenschutzbestimmungen.

Marktuntersuchung:
Als firmenverbundener Versicherungsmakler der Deutschen Telekom Gruppe können wir unter einer Vielzahl von Versicherern auswählen. In einem intensiven Benchmarking überprüfen wir regelmäßig den nationalen Markt. Dabei prüfen wir nicht nur die einzelnen Produkte, sondern auch die jeweiligen Versicherungsgesellschaften. Angebote mit sehr gutem Preis-Leistungs-Verhältnis und einem soliden Versicherer nehmen wir in unserem Angebot auf. Derzeitiger Versicherer in der Krankenhauszusatzversicherung ist die Gothaer Krankenversicherung AG.

 

 

 

Beitrag berechnen

Wichtige Hinweise

Datenschutzhinweise
Bevor Sie Daten mit dem Ziel einer Beitragsberechnung oder zum Abschluss einer Versicherung über unsere Website eingeben, lesen Sie bitte unsere Datenschutzbestimmungen.

Abweichungen
Der Online-Antrag und die Möglichkeit der Beitragsberechnung wird im Falle der Glasversicherung direkt von der AXA Versicherung AG. Auch die Datenverarbeitung erfolgt direkt durch den Versicherer. Nähere Informationen zu den Datenschutzbestimmungen der AXA Versicherung AG finden Sie auf der Folgeseite unter dem Stichwort „Kundeninformation“.

Verschlüsselung
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die von Ihnen eingegebenen Daten in verschlüsselter Form an den Versicherungspartner weitergeleitet werden. Folglich sind Ihre Eingaben vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt.

Marktuntersuchung
Als firmenverbundener Versicherungsmakler der Deutschen Telekom Gruppe können wir unter einer Vielzahl von Versicherern auswählen. In einem intensiven Benchmarking überprüfen wir regelmäßig den nationalen Markt. Dabei prüfen wir nicht nur die einzelnen Produkte, sondern auch die jeweiligen Versicherungsgesellschaften. Angebote mit sehr gutem Preis-Leistungs-Verhältnis und einem soliden Versicherer nehmen wir in unserem Angebot auf. Derzeitiger Versicherer in der Haftpflichtversicherung ist die AXA Versicherung AG.