1.3.2021 (verpd) Wer ein wertvolles Gemälde, einen teuren Teppich oder auch kostbaren Schmuck oder andere Wertsachen in seiner Wohnung aufbewahrt, sollte prüfen, inwieweit die bestehende Hausratversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz bietet. So sind in einer Hausratpolice oft Entschädigungshöchst-Grenzen für solche hochpreisigen Dinge vereinbart, die teils weit unter dem tatsächlichen Wert liegen. Es gibt jedoch Spezialpolicen, die nicht nur den tatsächlichen Wert der Kostbarkeiten, sondern auch spezielle Risiken für Wertsachen, die nicht im Rahmen einer Hausratpolice abgedeckt werden, absichern.
Eine Hausratversicherung kommt für Schäden auf, die durch versicherte Risiken wie Brand, Blitzschlag, Einbruch-Diebstahl, Sturm, Hagel und bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser am Haushaltsinventar entstanden sind. Zum Inventar zählen zum Beispiel Möbel, Elektrogeräte, Teppiche und Lampen bis hin zu Kleidung und Geschirr. Bei einem versicherten Schaden übernimmt die Hausratpolice unter anderem die Reparaturkosten, oder sollte eine Reparatur nicht möglich oder unrentabel sein, den Wert, der nötig ist, um den zerstörten Gegenstand neu zu kaufen.
Damit der entstandene Schaden auch komplett erstattet wird, ist es notwendig, dass die vereinbarte Versicherungssumme auch dem Neuwert des gesamten Hausrats entspricht. Zwar sind auch Bargeld, Schmuck und andere Wertsachen in der Hausratpolice versichert. Allerdings gibt es hier abweichend vom normalen Inventar einige Sonderregelungen. Wer solche Wertgegenstände zu Hause hat, sollte daher prüfen, inwieweit diese in der bestehenden Hausratversicherung hinsichtlich der Entschädigungshöhe im Schadenfall und der versicherten Risiken ausreichend abgesichert sind.
Entschädigungs-Höchstgrenzen
In den meisten Hausratpolicen sind für Wertsachen im Schadenfall bestimmte Entschädigungs-Höchstgrenzen wie eine Pauschalsumme oder prozentuale Anteile von der Versicherungssumme festgelegt. Zu finden sind diese in den Vereinbarungen und Versicherungs-Bedingungen der Hausratpolice. Die maximale Entschädigungshöhe entspricht jedoch nicht immer dem tatsächlichen Wert des jeweiligen Gegenstandes.
Die Höhe der jeweiligen Entschädigungsgrenze hängt meist von der Art der Wertsachen sowie der Aufbewahrungsform ab, beispielsweise ob die Kostbarkeit in einem Tresor, der bestimmte Kriterien aufweist, aufbewahrt wird oder nicht. Entschädigungsgrenzen gibt es meist für Bargeld, Wertpapiere, Sparbücher, Münzen, Schmuck, Edelsteine, Edelmetalle, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände wie Bilder und Skulpturen. Auch Antiquitäten, also Dinge, die älter als 100 Jahre sind, zählen mit Ausnahme von Möbeln zu den Wertgegenständen.
Häufig werden zum Beispiel Wertgegenstände, die in einem Safe aufbewahrt werden, bis maximal 20 bis 40 Prozent der Versicherungssumme versichert. Die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen außerhalb eines Safes sind in der Regel deutlich niedriger – zum Beispiel für Bargeld oft bis maximal 500 Euro, für Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere bis maximal 1.500 Euro und für Schmuck bis höchstens 10.000 Euro. Antike Möbel zählen nicht zu den Wertsachen, sondern als Inventar. Für sie gelten daher keine besonderen Entschädigungsgrenzen – sie sind wie der normale Hausrat abgesichert.
Spezialversicherungen für Wertgegenstände
Zwar können gegen Prämienzuschlag meist auch höhere Entschädigungsgrenzen in der Hausratspolice vereinbart werden, allerdings empfiehlt sich für besonders wertvolle Stücke, deren Werte die Entschädigungsgrenzen übersteigen, der Abschluss spezieller Versicherungspolicen.
Beispielsweise lassen sich mit einer solchen Spezialpolice wie einer Schmuck- oder Kunstversicherung nicht nur die tatsächlichen Neu- oder Handelswerte absichern, sondern sie deckt in der Regel auch mehr Risiken ab als eine Hausratversicherung.Je nach Policenvereinbarung sind hier neben den Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruch-Diebstahl oder Raub auch Schadenrisiken wie Veruntreuung, Unterschlagung, einfacher Diebstahl, Verlust oder Zerstörung durch die eigene Unachtsamkeit versicherbar. Derartige Spezialversicherungs-Policen gibt es unter anderem für Schmuck, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Pelze sowie für hochpreisige Musikinstrumente, Fotoausrüstungen und Elektronikgeräte.
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