Leistungen Baustein Jagd
Sichert Jäger im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Jagd-Haftpflichtversicherung ab.
Versicherungsumfang:
- erlaubter Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Munition und Geschossen auch außerhalb der Jagd
- fahrlässiges Überschreiten der Notwehr
- fahrlässiges Überschreiten von Rechten im Jagdschutz
- Halten, Führen und Abrichten von höchstens zwei anerkannten Jagdgebrauchshunden, auch außerhalb der Jagd, einschließlich deren Welpen bis zum Alter von 9 Monaten. Sind mehr als zwei Jagdgebrauchshunde vorhanden, so ist das Halten, Führen und Abrichten der beiden am längsten im Besitz des Versicherungsnehmers befindlichen Hunde versichert
- die im Jagdbetrieb beschäftigten Personen (z. B. Berufsjäger, Jagdaufseher, Treiber)
- Personenschäden von Angehörigen, wenn sie durch den Gebrauch von Schusswaffen entstanden sind.
Davon ausgenommen sind:
- Ansprüche auf Schmerzensgeld
- Schäden, die durch jagdliche Einrichtungen entstanden sind, beispielweise einen Hochsitz oder ähnliches
- Schäden, die im Ausland eingetreten sind, auch im Zusammenhang mit Ihrer Eigenschaft als Halter von Jagdhunden