So werden Sie die Lücken los.
Sie haben etwas gegen Lücken in der Vorsorge? Wir auch! Nämlich die PrivatRente. Damit nehmen Sie das Thema Vorsorge selbst in die Hand und müssen sich nicht auf die gesetzliche Versorgung verlassen. Denn eins ist sicher: Nur mit einer zusätzlichen Vorsorge werden Sie Ihren Lebensstandard auch im Alter halten können.
Mit der PrivatRente sichern Sie sich ein lebenslanges Einkommen – ganz nach Ihren Vorstellungen. Entscheiden Sie selbst, ob Sie sich Ihr Kapital bei Rentenbeginn auszahlen lassen möchten oder auf die lebenslange Rente setzen. Oder ob Sie Zuzahlungen leisten, Beiträge aussetzen, Kapital entnehmen oder Ihre Familie mit absichern möchten. Ihre PrivatRente – Ihre Entscheidung!
Spitzenleistung für Sie
- Flexible finanzielle Sicherheit im Alter
- Vereinbaren Sie Beitrag und Laufzeit individuell nach Ihren Wünschen
- Zuzahlungen sind möglich (Unter bestimmten Voraussetzungen)
- Steuervorteile
- Tarife wählbar: konservativ oder kapitalmarktnah
Magenta und mehr
Pluspunkte für Telekom Mitarbeiter
PrivatRente
Tarif-Varianten
Die PrivatRente gibt es in verschiedenen Varianten. Wir beraten Sie gerne persönlich vor Ort an Ihrem Telekom-Arbeitsplatz in Bonn, Darmstadt, Köln oder Frankfurt – und auch per Videokonferenz.
PrivatRente Komfort Dynamik (Beispielkalkulation)
Musterkunde – geboren am 01.12.1991
männlich, ledig, keine Kinder
70.000 Euro Steuerbrutto p.a.
keine Kirchensteuer
GKV versichert
Arbeitnehmer
Beitragsgarantie 90 % (Max.)
100 Euro monatlicher Beitrag
Endalter: 67 Jahre
- Rente bei 2,5 % Wertentwicklung: monatlich und lebenslang 214,64 Euro
- Einmalkapitalauszahlung 56.510,14 Euro
- Keine steuerliche Förderung
- Erträge unterliegen dem individuellen Steuersatz
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Tipps unter Kolleg:innen
Was Sie zu diesem Thema wissen sollten.
So werden die Leistungen besteuert
Die Besteuerung der Versicherungsleistungen erfolgt entweder nach der günstigen Ertragsanteilsbesteuerung* (bei Rentenleistung) oder dem Halbeinkünfteverfahren** (bei Kapitalleistung).
* Bei Rentenzahlung aus einer Rentenversicherung gilt, dass nur ein pauschalierter Ertragsanteil als sonstige Einkünfte nach § 22 Einkommensteuergesetz mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern ist. Es wird also nicht die gesamte Rente besteuert, vielmehr ist nur ein relativ geringer Teil der Rente mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Dieser Ertragsanteil hängt vom Alter der versicherten Person bei Beginn der Rentenzahlung ab: Derzeit liegt er für 65-Jährige bei 18 %. Das bedeutet: Nur 18 % der jährlichen Rentenzahlungen fließen in die Berechnung der Einkommensteuer mit dem jeweiligen persönlichen Steuersatz ein.
** Ist ein Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren abgeschlossen worden, und wird das Kapital erst nach Vollendung des 62. Lebensjahrs ausgezahlt, so ist nur die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig und mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Als Ertrag gelten die Versicherungsleistungen abzüglich der entrichteten Beiträge.
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Bruno Metul,
Sales & Customer Support Experte
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