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Kfz-Versicherung

Autoliebhaber*in! Jetzt flexibel und günstig die Mobilität genießen

Wir sind Ihr Beifahrer in Sachen Versicherung.

Konzentrieren Sie sich aufs Fahren – wir kümmern uns um den Rest. Wir zeigen Ihnen den besten Weg zum passenden Versicherungsschutz. Und wir sind, gemeinsam mit unserem Versicherungspartner Allianz, an Ihrer Seite, wenn es wirklich mal kracht. Schnell, direkt und fair.

Spitzenleistung für Sie

Magenta und mehr

Pluspunkte für Telekom Mitarbeiter

Faire Hilfe im Schadenfall
Günstige Mitarbeiterkonditionen
Keine versteckten Kosten in Ihrem Vertrag
Kfz-Versicherung

Unsere Tarife im Überblick

Einfach den passenden Versicherungsschutz wählen – und persönlichen Beitrag direkt online berechnen.

Optionale Zusatz-Bausteine

Welche Extras passen zu Ihren Anforderungen und zu Ihrem Leben? Entscheiden Sie selbst, wie Sie Ihren Versicherungstarif individuell erweitern möchten.

Knapp 46 Millionen Autos sind in Deutschland zugelassen. Kein Wunder, dass es auch mal kracht. Wer Schuld hatte, ärgert sich oft doppelt – über die Delle im Auto und über die Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Der Abschluss des Rabattschutzes erhält bei einem Schaden im Jahr zumindest die Schadenfreiheitsklasse.

Der Rabattschutz ist optional zur Kfz-Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung auswählbar. Für je einen Schaden pro Kalenderjahr erfolgt in der Kfz-Haftpflichtversicherung (KH) und Vollkaskoversicherung (VK) keine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Der Vertrag verbleibt im folgenden Versicherungsjahr in derselben Schadenfreiheitsklasse. Wird der Rabattschutz zum dritten Mal in Anspruch genommen, entfällt er zu Beginn des folgenden Versicherungsjahres. Im Falle eines Versichererwechsels werden dem Nachversicherer alle gemeldeten Schäden mitgeteilt, die unterbliebene Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse aufgrund des Rabattschutzes bleibt unberücksichtigt. Voraussetzungen für den Rabattschutz: nur für Pkw, nur für Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung,  kein belastender Schaden innerhalb der letzten 12 Monate, Vertrag befindet sich mindestens in SF 4, nicht abschließbar für VK 0 SB /TK 0 SB, nicht für beliebige Fahrer.

Entschädigung des Neu- oder Kaufpreises verlängert sich um 24 Monate auf bis zu 48 Monate. Gilt auch bei unverschuldeten Unfällen. Die Versicherung der unfallgegnerischen Partei zahlt nur den Wiederbeschaffungswert. Mit der WerterhaltGarantie schließen Sie die Lücke zum vollen Neu-oder Kaufpreis. Ist der tatsächliche Kaufpreis am Schadentag höher als der von Ihnen gezahlte Kaufpreis erstatten wir zusätzlich bis zu 10 % Wertsteigerung.

Ein Anruf und die Allianz übernimmt die komplette Abwicklung der Reparatur in einer Partnerwerkstatt, inklusive Abrechnung des Schadens. Mit dabei sind auch Hol- und Bring-Services, eine komplette Fahrzeugreinigung und ein Ersatzfahrzeug während der Reparatur. Sie erhalten 20 % Rabatt auf Ihre Kaskoprämie.

Der Fahrerschutz sichert Autolenker bei selbstverschuldeten Unfällen ab. In diesem Fall haben sie keine Möglichkeit, Dritte für ihren Schaden haftbar zu machen. Finanzielle Schäden etwa müssten sie selbst tragen. Beispiel: Bei einem Zusammenstoß mit einem Wildtier verliert der Fahrer die Kontrolle und kommt von der Fahrbahn ab. Durch den Unfall verletzen Sie sich.  Fahrerschutz kommt dann etwa für zusätzliche Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, vermehrte Bedürfnisse oder Haushaltshilfe auf.

Wer vorausschauend fährt, spart am Ende des Versicherungsjahres bis zu 30 Prozent
Beitrags­kosten. Zusätzlich gibt es einmalig einen Start-Bonus in Höhe von 10 Prozent, sobald die ersten
100 Kilometer Fahrdaten übermittelt wurden.

Bonjour, buongiorno oder dobar dan – wer im Ausland einen unverschuldeten Unfall hat, steht vor einigen Hindernissen. Sprachbarrieren, andere Versicherungssummen oder unversicherte Unfallgegner machen es den Fahrern schwer. Wer sich das ersparen möchte, kann sich mit dem Auslandsschadenschutz absichern. Die Allianz übernimmt dann die Schadenabwicklung und -regulierung nach deutschem Recht und Standards.

Auf dem Weg zu einem wichtigen Termin bleibt das Auto liegen. Kein Problem: Die Allianz macht Ihre Kunden schnell wieder mobil – egal ob mit einem Mietwagen, Taxi oder Carsharing. Und auch wenn es vor der Haustür passiert, gilt das Versprechen des Premium Schutzbriefs.

Weitere Produktinfos

Sowohl in der Teilkasko als auch in der Vollkasko ist Sonderzubehör bis zu einer bestimmten Höhe mitversichert, sofern es fest eingebaut ist. Das gilt beispielsweise für das Navigationsgerät oder Boxen.

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Alle wichtigen Informationen und Dokumente zur Versicherung zum Herunterladen:

Tipps unter Kolleg:innen

Was Sie zu diesem Thema wissen sollten.

Haftpflicht
Alle berechtigten Ansprüche auf Schadenersatz bis zu einer Deckungssumme in Höhe von 100 Mio. € (bei Personenschäden bis zu 15 Mio. € pro geschädigte Person). Außerdem sind Eigenschäden bis zu 100.000 € versichert. Wer also beispielsweise mit seinem Auto das eigene Garagentor oder seinen Zweitwagen demoliert, ist dagegen versichert. 

Teilkasko
Ersatz bei Diebstahl Ihres Autos und von Schäden an Ihrem Fahrzeug durch: Brand, Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Muren, Überschwemmung, Erdrutsch oder Erdfall, Blitz, Zusammenstoß mit Haarwild, Wildschaden, Glasbruch und Seng- und Schmorschäden. Kollisionen mit allen Tieren, Tierbisse sogar inklusive Folgeschäden und Elementarschäden inklusive aller Arten von Lawinen sind bereits in der Teilkasko enthalten.

Vollkasko
Alle Schäden an Ihrem Fahrzeug über die Leistung der Teilkasko hinaus, die Sie selbst oder andere verursacht haben, bei Unfall und mut- oder böswilliger Beschädigung durch Fremde. Neu- und Kaufpreisentschädigung von 24 Monaten. 

Sven Heuschen

Sven Heuschen,
Sales & Customer Support Leiter

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Mit der Allianz fahren Sie gut. Stellen Sie sich Ihren perfekten Schutz einfach individuell zusammen.

FAQs

Fragen und Antworten zur Versicherung

  • Was leistet die Schutzbriefversicherung?

    Der Premium Schutzbrief deckt europaweit das Pannenrisiko und sorgt für Ihre Mobilität.

    • Leistungen unabhängig vom Schadenort
    • Kosten für die Pannen- und Unfallhilfe
    • Bergungskosten
    • Abschleppen des Fahrzeugs
    • Kosten für einen Mietwagen: für maximal 7 Tage bei Panne und bis zu 14 Tage bei Unfall
    • Bahn-/Flugkosten für die Weiter/Rückfahrt: Bahnfahrt 2. Klasse bis 1.200 Bahnkilometer Entfernung, bei weiterer Entfernung Flugkosten der Economy-Class; zusätzlich Taxi-Kosten bis 100,00 €
    • Übernachtungskosten für maximal drei Nächte bis zu je 100,00 € pro Person
    • Kosten für die Unterstellung des Kfz für maximal 2 Wochen
    • Kosten für den Fahrzeugrücktransport bei Ausfall des Kfz im Ausland (gilt nur, wenn die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert liegen)
    • Kosten für den Ersatzteilversand ins Ausland
    • Kosten für den medizinisch notwendigen Rücktransport

    Egal, ob einfacher Pannenfall oder komplizierte Rückführung von Fahrzeug und Insassen aus dem Ausland: Der Versicherer berät Sie im Pannen- und Notfall über alle Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen können. Schnell und unkompliziert wird die Hilfeleistung mit Ihnen abgestimmt und organisiert.

  • Wann kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln?

    Eine ordentliche Kündigung kann der Versicherungsnehmer in der Regel bis spätestens einen Monat vor der Hauptfälligkeit schriftlich einreichen.
    Bei Prämienerhöhungen kann innerhalb von vier Wochen nach der Mitteilung der Beitragserhöhung gekündigt werden. Auch im Schadenfall steht dem Versicherungsnehmer – wie auch dem Versicherungsunternehmen – ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
    Erst wenn Sie bei einem neuen Versicherungsunternehmen unterschrieben haben, sollten Sie jedoch per Einschreiben/Rückschein Ihr altes Versicherungsunternehmen kündigen.
    Bezahlen Sie die Erstprämie unbedingt fristgerecht, denn sonst verlieren Sie den Versicherungsschutz und machen sich unter Umständen strafbar!

  • Was muss ich bei einer Schadensregulierung im Ausland beachten?

    Treffen Sie schnellstmöglich folgende Sicherheitsvorkehrungen:

    • Unfallstelle sichern
    • Verletzte versorgen
    • Arzt benachrichtigen
    • Bei großen Schäden und Verletzten die Polizei benachrichtigen
    • Die Position der Fahrzeuge muss erhalten bleiben.
    • Bei geringfügigen Schäden sollten Sie die Kreuzung zügig räumen
    • Lassen Sie sich die Ausweispapiere der Unfallgegner zeigen
    • Notieren Sie wichtige Eckdaten wie Kennzeichen und Anschrift der Fahrzeughalter, Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer
    • Ort und Zeit des Unfalls
    • Namen und Anschriften von Unfallzeugen
    • Machen Sie kein Schuldanerkenntnis
    • Ihre Versicherung beurteilt die rechtliche Situation des Unfalls
    • Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung
  • Wann haftet meine Kfz-Versicherung nicht?

    In den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kasko wird die Leistungspflicht der Versicherung z. B. durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Versicherer wird sich im Schadenfall in der Kaskoversicherung lediglich auf grobe Fahrlässigkeit berufen, wenn der Schaden durch Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeuges oder seiner Teile, oder infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel herbeigeführt wurde.

  • Welche Selbstbeteiligungshöhen sind in der Vollkaskoversicherung möglich?

    In der Vollkaskoversicherung gibt es folgende gängige Selbstbeteiligungs-Höhen:
    Vollkasko 300 € / Teilkasko 0 €

    Vollkasko 300 € / Teilkasko 150 €

    Vollkasko 500 € / Teilkasko 150 €
    In der Kaskoversicherung hängt die Wahl der Selbstbeteiligung natürlich entscheidend von Ihrem finanziellen Spielraum und Ihrem Sicherheitsbedürfnis ab.

  • Welche Selbstbeteiligungshöhen sind in der Teilkaskoversicherung möglich?

    Allgemein gilt, dass die monatliche Prämie sinkt, je höher die Selbstbeteiligung vereinbart wird.
    Die gängigen Selbstbeteiligungshöhen in der Teilkasko variieren zwischen den Stufen „ohne Selbstbeteiligung“ und „150 € Selbstbeteiligung“.
    Sie müssen sich also entscheiden, ob Sie lieber regelmäßig eine etwas höhere Beitragszahlung leisten möchten und dafür im Schadenfall weniger aufwenden müssen oder im Schadenfall eine höhere finanzielle Belastung in Kauf nehmen, dafür aber monatlich geringere Beiträge zahlen.

  • Welche Leistungen umfasst die Kfz-Haftpflichtversicherung?

    Durch die Auto-Haftpflichtversicherung sind Versicherungsnehmer, Fahrer und Halter gegen Haftpflicht-Ansprüche Dritter geschützt. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Fahrer die Fahrt ohne Wissen und/oder Einverständnis des Versicherungsnehmers angetreten ist oder er keine vorgeschriebene Fahrerlaubnis besitzt.

    Der Unfall-Verursacher muss bei eigenem Verschulden für den gesamten Schaden haften, den er verursacht hat. Dies kann bei einem Verkehrsunfall leicht über die gesetzlichen Mindestdeckungssummen hinausgehen. Daher bietet die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung weit mehr als die gesetzlichen Mindestsummen.

    Versichert sind Sach-, Vermögens- und Personenschäden.
    •  Versicherungssumme:  100 Mio. EUR
    •  Personenschäden: 15 Mio. EUR je geschädigte Person
    •  Vermögensschäden:  50.000 EUR
    •  Umweltschadenschutz: 5 Mio. EUR je Schadenfall und höchstens 10 Mio. EUR  pro Versicherungsjahr.

    Der Unfall-Verursacher muss bei eigenem Verschulden für den gesamten Schaden haften, den er verursacht hat. Dies kann bei einem Verkehrsunfall leicht über die gesetzlichen Mindestdeckungssummen hinausgehen.

  • Woran unterscheiden sich Vollkasko und Teilkaskoversicherung?

    Die Absicherung der Vollkaskoversicherung geht über die Leistungen der Teilkaskoversicherung hinaus und ersetzt auch Schäden, die durch eigenverschuldete Unfälle sowie durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen entstanden sind.
    In der Vollkaskoversicherung gibt es einen Schadenfreiheitsrabatt, in der Teilkasko hingegen nicht.
    Darum ist der zu zahlende Beitrag für den umfassenden Vollkaskoschutz nicht unbedingt sehr viel höher, wenn sich Ihr Auto in einer hohen Schadenfreiheitsklasse befindet.

  • Welche Leistungen erbringt die Teilkaskoversicherung?

    In der Teilkaskoversicherung ist das Fahrzeug versichert gegen:

    • Feuer, Explosion, sowie Seng- und Schmorschäden
    • Diebstahl, Raub und Unterschlagung,
    • unmittelbare Einwirkung von Sturm ab Windstärke 7, Hagel, Lawinen, Überschwemmung, Blitzschlag, und Lawinen aller Art.
    • Zusammenstoß des sich in Bewegung befinden Fahrzeugs mit Tieren aller Art (z. B. Rehe),
    • Tierbissschäden inkl. Folgeschäden,
    • Bruchschäden an der Verglasung,
    • Schäden durch Kurzschluss inklusive Folgeschäden.

     

    Zusätzlich ist in der Teilkaskoversicherung der Akkumulator (Akku) und das Ladezubehör (mobile Ladestation, Ladekabel) deines Elektro-/Hybrid-PKW wie folgt versichert:

    • Das Ladekabel oder die mobile Ladestation während des Ladevorgangs.
    • Im Schadenfall die Kosten für die Lagerung des Akkus im Wassercontainer und bis zu 14 Tage die Kosten für eine Fahrzeugabstellung.
    • Bei Beschädigung des Akkus die Kosten für Zustandsdiagnostik und Restwertermittlung.
    • Bei einem „Akku-Totalschaden“ die Kosten für  Ausbau- und Verbringungskosten zur nächstgelegenen Rücknahmestelle.
    • Neupreisentschädigung für den Akku.
  • Wo gilt die Schutzbriefversicherung?

    Der Geltungsbereich für den Schutzbrief ist in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Gleich dazubuchen

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