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Telekom-Pensionsfonds:
Netto-Entgeltumwandlung

Riestern mit Riesen-Vorteilen.

So sorgt man im Team Telekom vor.

Klar: Vorsorge muss sein. Aber warum sollten Sie alles allein stemmen? Lassen Sie den Staat für Sie mit sparen. Mit dem Telekom-Pensionsfonds geht das flexibel und profitabel: Sichern Sie sich die hohen staatlichen Zulagen zur Netto-Entgeltumwandlung (Riester-Rente). Nutzen Sie mögliche Steuervorteile durch zusätzlichen Sonderausgabenabzug. Und gestalten Sie Ihre Vorsorge nach Ihren Wünschen: durch einen zusätzlichen Schutz gegen Berufsunfähigkeit oder im Todesfall. 

Bei der Netto-Entgeltumwandlung verzichten Sie freiwillig auf einen Teil Ihrer Nettobezüge und sparen so fürs Alter. Das geht schon zulagengefördert ab 20 Euro monatlich und bis maximal 175 Euro, um die Förderung optimal auszunutzen (Stand 2024). Erst in der Auszahlungsphase werden dann Steuern erhoben. Aber dann in der Regel zu einem deutlich niedrigeren Steuersatz und ohne Sozialabgaben für Pflichtversicherte.

Wie Sie optimal profitieren, rechnen wir gerne für Sie aus. Lassen Sie sich individuell beraten! 

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Ihre Vorteile

Mit der Netto-Entgeltumwandlung (Riester-Rente) über den TPF verzichten Sie freiwillig auf einen Teil Ihrer monatlichen Nettobezüge, die in ein Depot beim TPF fließen.

Sie können 2025 monatlich einen Beitrag zwischen 20 Euro und maximal 175 Euro, zulagengefördert in den TPF einzahlen.

Der Gesetzgeber hat den Mindesteigenbeitrag gemäß Einkommenssteuergesetz, der für den Erhalt der vollen Riester-Zulagen erforderlich ist, bei 2.100 Euro gedeckelt. Das sind monatlich 175 Euro – abzüglich der Zulagenzahlungen. Das heißt, dass Beiträge, die diesen Betrag übersteigen, damit nicht förderfähig sind.

Steuern werden erst in der Auszahlungsphase erhoben, fallen jedoch im Ruhestand in der Regel geringer aus.

Seit dem 1. Januar 2018 profitieren Sie als Privat- und gesetzlich Pflichtversicherte zusätzlich von der Abschaffung der Sozialversicherungspflicht in der Auszahlungsphase der Riester-Rente.

Die Anlage des TPF wird von professionellen Vermögensverwaltern gesteuert und unterliegt der ständigen Kontrolle durch den TPF und die Deutsche Telekom. Die Anlagestruktur wird regelmäßig überprüft und – wenn nötig – an veränderte Marktsituationen angepasst.

Seit Auflage liegt die durchschnittliche jährliche Wertentwicklung bei über 3,46% (Stichtag 30.09..2024).

Langfristig betrachtet, haben Wertpapierfonds in der Vergangenheit höhere Renditen als herkömmliche Sparanlagen erzielt. Die Wertentwicklung der Vergangenheit stellt natürlich keine Garantie für eine zukünftige Entwicklung dar.

Sie können Teile der in den TPF umgewandelten Beiträge für eine zusätzliche Absicherung der Familie oder des Lebenspartners verwenden.

Im Todesfall erfolgt die Auszahlung der vereinbarten Todesfallleistung an die anspruchsberechtigten Hinterbliebenen in Form von Einmalkapital oder als Rentenleistung.

Anspruchsberechtigt sind Ehepartnerin/Ehepartner und Lebenspartnerin/Lebenspartner i. S. d. Lebenspartnerschaftsgesetzes, hinterlassene Kinder, benannte Lebensgefährtin/benannter Lebensgefährte.

Sie können einen Teil Ihrer Beiträge zusätzlich für die Absicherung im Fall einer Berufsunfähigkeit einsetzen.

Der Einschluss des zusätzlichen Risikoschutzes ist jährlich zum 01.01. des Folgejahres möglich. Dazu muss der gültige Zusatzantrag im Original bis zum 30.09. bei Ihrer Personalstelle vorliegen.

Weitere Informationen zum Telekom-Pensionsfonds finden Sie im Personal-Portal der Telekom unter http://personal.telekom.de 
> Gehalt & Vertrag > Altersvorsorge > Telekom-Pensionsfonds

Beispielkalkulation

Rentenversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen (SV) des Vorjahres: 48.000 Euro

* Hierbei handelt es sich um eine Simulation. Die Ergebnisse sind nicht garantiert und die endgültige Höhe der Altersversorgungsleistung kann von der Höhe der Simulation deutlich abweichen. Aus der Simulation können Sie keine Ansprüche ableiten. Bei der Berechnung wurde ein Endalter von 67 Jahren, eine dauerhafte Fonds-Entwicklung von 3 % und eine dauerhafte Zulagenzahlung zugrunde gelegt.

Tipps unter Kolleg:innen

Was Sie zu diesem Thema wissen sollten.

Staatliche Zulagenförderung
Ab 2018 ist die Grundzulage von 154 auf 175 Euro gestiegen. Für jedes Kind, das nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurde, erhalten Sparer zusätzlich 300 Euro pro Jahr und Kind, für davor geborene Kinder 185 Euro pro Jahr. Junge Leute unter 25 Jahren erhalten einmalig 200 Euro für das erste Versicherungsjahr.

Steuerliche Behandlung der Leistungen und Sozialversicherungsbeiträge
Bei der betrieblichen Altersversorgung über den TPF unterliegen Ihre Altersleistungen der nachgelagerten Besteuerung. In der Regel können Sie aber davon ausgehen, dass Ihr Steuersatz während Ihrer Beschäftigung höher ist als Ihr Steuersatz während Ihres Altersrentenbezuges.

Für Renten aus einer Nettoentgeltumwandlung (Riester-Rente) müssen Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung keine Sozialversicherungsbeiträge abführen.

Petra Mende

Petra Mende,
Sales & Customer Support Expertin

 

Unsere Experten empfehlen

Die Netto-Entgeltumwandlung ist eine clevere Art, die Riester-Förderung zu nutzen. Wir beraten Sie, wie Sie mit dem Telekom-Pensionsfonds optimal fürs Alter vorsorgen.

FAQs

Antworten auf häufige gestellte Fragen zum Telekom-Pensionsfonds finden Sie auch im Telekom Personal-Portal.

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