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Telekom-Pensionsfonds:
Brutto-Entgeltumwandlung

Die smarte Art der Vorsorge.

Wie die Telekom und der Staat Sie fürs Sparen belohnt.

Sie sorgen vor – und Ihr Arbeitgeber und der Staat geben noch was dazu. So profitieren Sie vom Telekom-Pensionsfonds (TPF). Bei dieser Variante des TPF verzichten Sie freiwillig auf einen Teil Ihrer monatlichen Brutto-Bezüge und sparen damit für später. Das geht schon ab 20 Euro und bis maximal 558 Euro monatlich (Stand 2024). Diese Beiträge sind in der Einzahlungsphase steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Telekom als Ihr Arbeitgeber beteiligt sich dabei und Sie nutzen einen smarten Steuervorteil: So profitieren Sie doppelt. 

Gestalten Sie Ihre Vorsorge nach Ihren Wünschen: durch einen zusätzlichen Schutz gegen Berufsunfähigkeit oder in Kombination mit einer Todesfallabsicherung. Wie Sie optimal profitieren, rechnen wir gerne für Sie aus. Lassen Sie sich individuell beraten! 

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Pluspunkte für Telekom Mitarbeiter

Persönliche und umfassende Beratung vor Ort
Individuelle Brutto-Netto-Betrachtung bei Entgeltumwandlung
Mitnahme des Depotvermögens zum neuen Arbeitgeber möglich (Portabilität)

Entdecken Sie den Telekom-Pensionsfonds

Vorteile und Beispielkalkulation für Mitarbeiter. 

Ihre Vorteile

Mit der Brutto-Entgeltumwandlung über den TPF verzichten Sie freiwillig auf einen Teil Ihrer monatlichen Bruttobezüge, die in ein Depot beim TPF fließen. Beiträge sind in der Einzahlungsphase steuer- und sozialversicherungsfrei. Sozialversicherungsfrei heißt, dass vom umgewandelten Betrag keine Beiträge an die gesetzliche Kranken-, Pflegepflicht-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgeführt werden.

Das seit dem 01.01.2018 eingeführte Betriebsrentenstärkungsgesetz ermöglicht ab dem 01.01.2019 sogar die Umwandlung von bis zu 7,4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBG gRV West).

Sie können 2024 monatlich einen Beitrag zwischen 20 Euro und maximal 558 Euro in den TPF einzahlen.
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass ein Brutto-Entgeltumwandlungsbetrag in Höhe von 4 % für Sie steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Alle darüber hinaus gehenden Beiträge bis zu 7,4 % der BBG gRV West sind für Sie ebenfalls steuerfrei, unterliegen jedoch der Sozialversicherungspflicht.
Die BBG gRV West für das Jahr 2024 beträgt 90.600 Euro.

  • 4 % der BBG gRV West für 2024 = 3.624 Euro jährlich bzw. 302 Euro monatlich
  • 7,4 % der BBG gRV West für 2024 = 6.704 Euro jährlich bzw. 558 Euro monatlich

Außerdem profitieren Sie von einem zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag. Der Arbeitgeberzuschuss beträgt bis zu 15 % Ihres Umwandlungsbetrages, höchstens jedoch 15 % der sozialversicherungsfreien Umwandlungsgrenze von 4 % der BBG gRV West.

Das heißt, dass der höchstmögliche AG-Zuschuss für das Jahr 2024 bei 45,30 Euro pro Monat liegt. Der AG-Zuschuss wird Ihnen in Ihrer Bezügemitteilung angezeigt und direkt Ihrem TPF-Depot gutgeschrieben. Die erstmalige Gutschrift erfolgt automatisch.

Hinweis: Ihr Arbeitgeber gibt einen Arbeitgeberzuschuss an Sie weiter, wenn dieser auch Sozialversicherungsbeiträge durch Ihre Entgeltumwandlung spart.

Kranken-, Pflegepflichtversicherungsbeiträge und Steuern werden erst in der Auszahlungsphase erhoben, jedoch fällt der Steuersatz in der Regel im Ruhestand geringer aus, da die Rentenleistung oftmals deutlich niedriger als das Bruttogehalt ist. Für die Kranken- und Pflegeversicherung wird der volle Beitragssatz erhoben, wobei für die Krankenversicherung ein monatlicher Freibetrag in Höhe von 176,75 Euro für 2024 berücksichtigt wird. Sind Sie privat krankenversichert, fallen keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge an.

Die Anlage des TPF wird von professionellen Vermögensverwaltern gesteuert und unterliegt der ständigen Kontrolle durch den TPF und die Deutsche Telekom. Die Anlagestruktur wird regelmäßig überprüft und – wenn nötig – an veränderte Marktsituationen angepasst.

Seit Auflage liegt die durchschnittliche jährliche Wertentwicklung bei über 3,19 % (Stichtag 29.09.2023).

Langfristig betrachtet, haben Wertpapierfonds in der Vergangenheit höhere Renditen als herkömmliche Sparanlagen erzielt. Die Wertentwicklung der Vergangenheit stellt natürlich keine Garantie für eine zukünftige Entwicklung dar.

Sie können Teile der in den TPF umgewandelten Beiträge für eine zusätzliche Absicherung der Familie oder des Lebenspartners verwenden.

Im Todesfall erfolgt die Auszahlung der vereinbarten Todesfallleistung an die anspruchsberechtigten Hinterbliebenen in Form von Einmalkapital oder als Rentenleistung.

Anspruchsberechtigt sind Ehepartnerin/Ehepartner und Lebenspartnerin/Lebenspartner i. S. d. Lebenspartnerschaftsgesetzes, hinterlassene Kinder, benannte Lebensgefährtin/benannter Lebensgefährte.

Sie können einen Teil Ihrer Beiträge zusätzlich für die Absicherung im Fall einer Berufsunfähigkeit einsetzen.

Der Einschluss des zusätzlichen Risikoschutzes ist jährlich zum 01.01. des Folgejahres möglich. Dazu muss der gültige Zusatzantrag im Original bis zum 30.09. bei Ihrer Personalstelle vorliegen.

Weitere Informationen zum Telekom-Pensionsfonds finden Sie im Personal-Portal der Telekom unter http://personal.telekom.de 
> Gehalt & Vertrag > Altersvorsorge > Telekom-Pensionsfonds

Beispielkalkulation

Anna P. – geboren am 01.01.1987 (37 Jahre)
Single, kein Kind (Pflegezusatzbeitrag)
Krankenkasse 1,1 % Zusatzbeitrag
Wohnhaft in NRW
Kirchensteuerpflichtig RK
Steuerklasse 1

Mtl. Bruttoeinkommen: 4.600,00 Euro
Mtl. Einzahlung TPF: 200,00 Euro
Einkommen ohne TPF: 2.864,16 Euro
Mtl. Einkommen mit TPF Umwandlung: 2.764,16 Euro
Auswirkung aufs Netto: 100,00 Euro

Tipps unter Kolleg:innen

Was Sie zu diesem Thema wissen sollten.

Steuerliche Behandlung der Leistungen und Sozialversicherungsbeiträge
Bei der betrieblichen Altersversorgung über den TPF unterliegen Ihre Altersleistungen der nachgelagerten Besteuerung. In der Regel können Sie aber davon ausgehen, dass Ihr Steuersatz während Ihrer Beschäftigung höher ist als Ihr Steuersatz während Ihres Altersrentenbezuges.
Ebenso sind die auszuzahlenden Kapital- und/oder Altersrentenleistung aus der Brutto-Entgeltumwandlung voll sozialversicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Rentner, da es sich hierbei um Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung handelt. Dies gilt nicht für privat kranken- und pflegeversicherte Personen.

Petra Mende

Petra Mende,
Sales & Customer Support Expertin


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Die Telekom kümmert sich um ihr Team: Mit dem Pensionsfonds genießen Mitarbeiter klare Vorteile bei der Vorsorge.

FAQs

Antworten auf häufige gestellte Fragen zum Telekom-Pensionsfonds finden Sie auch im Telekom Personal-Portal.

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