Januar 2024 (verbraucherzentrale.de)
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den gesetzliche Krankenkassen zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz (14,6 Prozent) erheben dürfen, ist zum 01.01.2024 um 0,1 Prozent auf 1,7 Prozent gestiegen. Die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang eine Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, obliegt jeder Krankenkasse selbst. Falls Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag anhebt, haben gesetzlich Versicherte ein Sonderkündigungsrecht bis zum Monatsende (Monat, in dem der neue Zusatzbeitrag in Kraft tritt) um zu einer anderen Krankenkasse zu wechseln. Beispiel: wenn der Zusatzbeitrag zum 1. Januar erhöht wird, gilt das Sonderkündigungsrecht bis zum 31. Januar.
Der Wechsel, sprich die Kündigung der alten Krankenkasse, wird von der neuen Krankenkasse übernommen. Daher ist es ratsam, rechtzeitig eine neue Krankenkasse auszuwählen, damit diese die Kündigung innerhalb der vorgeschriebenen Frist durchführen kann. Informieren Sie sich hier über die aktuellen Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen (GKV Spitzenverband).
Wenn Sie freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse sind, Ihr Jahresbruttogehalt also über der Versicherungspflichtgrenze (69.300 Euro pro Jahr/5.775 Euro pro Monat) liegt, haben Sie die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Gern informieren wir Sie in einem unverbindlichen Beratungstermin.