Es gibt einige Gründe, warum es bei einer Auslandsreise mit dem
eigenen Kraftfahrzeug sinnvoll ist, die „Internationale
Versicherungskarte für den Kraftverkehr“, auch Grüne Karte genannt, mit
dabeizuhaben.
Bei Auslandsreisen mit dem Pkw die Grüne Karte mitführen
4.7.2022 (verpd) Zwar ist in vielen
europäischen Ländern das Mitführen der Grünen Karte als Nachweis, dass
ein Auto ordnungsgemäß versichert ist, nicht mehr zwingend
vorgeschrieben. Doch in manchen Staaten verlangt die Polizei bei einem
Verkehrsunfall oder bei der Kontrolle dieses Dokument immer noch als
Versicherungsnachweis.
In den meisten europäischen Ländern reicht das Kfz-Kennzeichen als
Nachweis, dass das Auto über den für das jeweilige Land vorgeschriebenen
Kfz-Haftpflichtschutz verfügt. Dieses Kennzeichenabkommen gilt in
Andorra, Monaco, San Marino, Serbien, der Schweiz sowie in allen Ländern
des Europäischen Wirtschaftsraumes – dazu gehören die Länder der Europäischen Union, aber auch Island, Norwegen sowie Liechtenstein.
Ein Versicherungsnachweis ist deshalb wichtig, da in vielen Ländern
unterschiedliche Mindestdeckungssummen für Personen-, Sach- und/oder
Vermögensschäden für die Kfz-Haftpflichtversicherung gelten. Diese
leistet Schadenersatz für den Unfallgegner, wenn mit dem versicherten
Kfz ein Unfall verursacht wird. Bei einem Unfall im Ausland gilt für den
Schadenersatz das Recht des Landes, in dem sich der Unfall ereignet
hat.
In manchen Ländern ist die Grüne Karte notwendig
Es gibt aber auch Länder, bei denen der Kfz-Fahrer bei der Einreise
als Nachweis für das Bestehen einer ausreichenden
Kfz-Haftpflichtversicherung eine „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“ (IVK), auch Grüne Karte
genannt, mitführen muss. Zu diesen Ländern zählen unter anderem
Albanien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und
die Türkei. Das Grüne-Karten-System ist aktuell ein auf Europa und die Mittelmeeranrainer-Staaten begrenztes System, an dem 48 Länder einschließlich vier außereuropäische Länder teilnehmen.
Normalerweise wird die IVK vom Kfz-Versicherer automatisch mit der
Kfz-Police an den Kunden verschickt – seit 2021 nicht mehr wie bisher
auf grünem, sondern auf weißem Papier, und gilt je nach Versicherer für
drei bis fünf Jahre. Wer jedoch keine IVK bekommen oder sie verloren
hat, oder die IVK abgelaufen ist, kann eine neue bei seinem
Kfz-Versicherer anfordern.
Die IVK sollte in Papierform mitgeführt werden, denn das reine
Vorzeigen des PDF auf dem Smartphone wird nicht als
Versicherungsnachweis akzeptiert, wie der GDV betont. Prinzipiell ist
auf der IVK mittels Länderkürzel vermerkt, in welchen Ländern ein ausreichender Versicherungsschutz besteht.
Für Reisen in die Türkei und Tunesien
Zwar gehören auch Russland, Israel, Iran, Marokko, Tunesien und die
Türkei dem Grüne-Karten-System an, allerdings enthält die IVK für diese
Länder nicht standardmäßig den Nachweis, dass ein ausreichender
Versicherungsschutz besteht. In diesen Ländern ist das Mitführen der
Grünen Karte jedoch ebenfalls Pflicht.
Wer im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung zum Beispiel für
Tunesien keinen Versicherungsschutz hat, bei dem ist auf der Grünen
Karte das entsprechende Länderkürzel TN für Tunesien durchgestrichen.
Reisende, die mit dem Wagen in die Türkei fahren möchten, sollten nicht
nur darauf achten, dass das Kürzel TR für Türkei auf der IVK steht und
nicht durchgestrichen ist, sondern auch, dass der Versicherungsschutz im
europäischen und im asiatischen Teil des Landes gültig ist.
Je nach Vereinbarung in der Kfz-Versicherung kann für diese Länder
aber eine entsprechende Deckung, durch eine sogenannte „große Grüne
Karte“ teils gegen Aufpreis bestätigt werden. Möchte man in ein Land
einreisen und hat die dafür vorgeschriebene IVK vergessen oder das
Länderkürzel auf der Karte ist durchgestrichen, weil die eigene
Kfz-Versicherung für dieses Land nicht gilt, kann man meist beim Zollamt
an der Grenze eine sogenannte Grenzversicherung abschließen.
Wann eine Grenzversicherung notwendig ist
Allerdings ist die Versicherungsprämie dafür in der Regel deutlich
höher und die Versicherungssummen um einiges niedriger, als wenn man den
Versicherungsschutz in der eigenen Kfz-Police – sofern dies möglich ist
– mitversichert hätte. Es gibt zudem europäische Länder, in denen die
IVK und das Kfz-Kennzeichen nicht als Versicherungsnachweis gelten. Dazu
zählt zum Beispiel der Kosovo: Hier man muss für die Einreise mit dem Pkw oder Motorrad in der Regel eine Grenzversicherung abschließen.
Grundsätzlich ist es für alle, die mit dem Pkw ins Ausland reisen,
empfehlenswert, die Grüne Karte mitzuführen, auch wenn sie im jeweiligen
Reiseland nicht mehr vorgeschrieben ist, denn sie wird immer noch in
einigen Staaten bei Kontrollen und Unfällen von der Polizei verlangt.
Außerdem kann damit unter Umständen die Schadenabwicklung nach einem
Unfall beschleunigt werden. In allen Ländern, die dem
Grüne-Karten-System angehören, wurde von den Kfz-Versicherern unter
anderem dazu eine zentrale Organisation, das sogenannte Bureau,
eingerichtet.
Das Bureau des jeweiligen Landes unterstützt bei der Abwicklung eines Unfallschadens
im Inland, wenn es zu einem Unfall mit einem im Ausland zugelassenen
Fahrzeug gekommen ist. Es hilft aber auch bei der Unfallregulierung im
Ausland, also wenn ein in Deutschland zugelassenes Kfz an einem Unfall
im Ausland beteiligt ist. In Deutschland ist es beispielsweise das Deutsche Büro Grüne Karte e.V.
Gerne stehen Ihnen unsere Kollegen bei allen Fragen rund um das Thema KFZ-Versicherung unter 0221-1261011 zur Verfügung.