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Wer auf einer Auslandsreise erkrankt oder verunfallt und einen medizinisch notwendigen Rücktransport in die Heimat benötigt, muss ohne eine passende Absicherung mit hohen Kosten rechnen, wie eine Statistik aus der Praxis bestätigt.

Was Krankenrücktransporte aus dem Ausland kosten

2.4.2024 (verpd) Ohne eine Auslandsreisekrankenversicherung kann ein Unfall oder eine Krankheit während eines Auslandsurlaubs extrem teuer werden. Denn nicht nur die Behandlungskosten beim Arzt oder in einer Klinik muss der Reisende ohne die genannte Police ganz oder teilweise aus der eigenen Tasche zahlen. Auch die Ausgaben für einen notwendigen Krankenrücktransport vom Ausland nach Deutschland übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nicht. Letzteres kann eine fünf- bis sechsstellige Summe kosten.

Wer über eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abgesichert ist, muss viele krankheits- oder unfallbedingten Kosten im Ausland komplett oder teilweise aus der eigenen Tasche zahlen. Denn außerhalb von Deutschland gilt der GKV-Schutz nicht oder nur stark eingeschränkt.

Konkret haben gesetzlich Krankenversicherte in Ländern der Europäischen Union (EU) und einigen anderen Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen für die Krankenversicherung besteht, einen gewissen Kostenschutz bei Unfällen oder Krankheit. Allerdings wird im Rahmen der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) von der GKV nur eine Grundversorgung bezahlt, die meist niedriger ist als in Deutschland.

In vielen Reiseländern kein Krankenversicherungsschutz

Daher müssen GKV-versicherte Reisende in EU-Ländern hohe Zuzahlungen oder Selbstbeteiligungen für Rettungskosten sowie für Behandlungskosten vom Arzt und/oder vom Krankenhaus selbst tragen. Behandlungskosten von privaten Ärzten oder privaten Kliniken werden oftmals gar nicht übernommen.

In vielen beliebten Reiseländern wie Kanada, Australien, Ägypten, Kenia, Japan, Malediven, Dominikanische Republik, Thailand, den Philippinen oder auch in den USA oder Vereinigten Arabischen Emiraten müssen die Urlauber ihre Kosten für medizinische Behandlung allein tragen. Kosten für notwendige Krankenrücktransporte aus dem Ausland, egal ob innerhalb oder außerhalb der EU, übernimmt die GKV ebenfalls nicht. Diese muss der Patient somit auch selbst bezahlen.

Eine der wichtigsten Policen auf Reisen ist daher eine private Auslandsreisekrankenversicherung. Sie wird unter anderem auch vom Verband der gesetzlichen Krankenkassen, dem GKV-Spitzenverband, in allen landesspezifischen Merkblättern für Urlauber dringend angeraten.

Eine solche Police zahlt im vereinbarten Rahmen die notwendigen krankheits- oder unfallbedingten Ausgaben für eine ambulante und/oder stationäre Versorgung, die während einer Auslandsreise auftreten. Wenn es in der Auslandsreisekrankenversicherung mit abgesichert ist, werden auch die Kosten für einen notwendigen Krankenrücktransport nach Deutschland übernommen.

Zehn- oder Hunderttausende Euro für einen Krankentransport

Wie wichtig allein eine solche Police bereits für einen Krankenrücktransport sein kann, belegen Angaben des ADAC, basierend auf Daten der geleisteten Ambulanzdienste.

Ein Intensivtransport aus Australien oder Neuseeland schlägt mit 350.000 Euro, aus Nord- und Südamerika mit 180.000 Euro und von den Kanarischen Inseln mit 60.000 Euro zu Buche. Selbst ein Rettungstransport mit Arztbegleitung aus dem schweizerischen Ferienort St. Moritz nur bis nach München kostet bereits 2.450 Euro.

Allein der Ambulanz-Service des ADAC hat im vergangenen Jahr insgesamt 47.473 verletzten und kranken Urlaubern geholfen. Für 10.286 Personen wurden Krankenrücktransporte in eine Klinik in der Heimat organisiert.

In knapp 60 Prozent der Fälle waren Verletzungen die Hauptursache. Dahinter folgen Herz-Kreislauferkrankungen mit 16 Prozent und Schlaganfälle mit acht Prozent. Die restlichen Diagnosen verteilen sich auf Bandscheibenprobleme, Lungenerkrankungen, Infektionen, urologische und gynäkologische oder neurologische Erkrankungen.

Bei Fragen rund um Ihren Auslandsschutz haben Sie hier die Möglichkeit direkt ein Angebot zu berechnen. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Kollegen unter der Rufnummer 0221 12610-11 zur Verfügung.
 

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