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Selbstständige und andere einkommensteuer-pflichtig Beschäftigte können mit einem staatlich geförderten Basis-Rentenvertrag, auch Rürup-Rente genannt, nicht nur ihre späteren Alterseinkünfte erhöhen, sondern seit 2023 auch deutlich mehr Steuern sparen als bisher.

Verbesserter Steuervorteil bei Rürup-Rente seit 2023

23.1.2023 (verpd) Mit einem Basis-Rentenvertrag, auch Rürup-Rente genannt, haben unter anderem Selbstständige die Möglichkeit, mit Unterstützung des Staates für ihr Alter finanziell vorzusorgen. Die Beiträge, die sie in diesen Vertrag einzahlen, können seit 2023 nicht mehr nur anteilig, sondern bis zu 100 Prozent als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden.

Es gibt einige Personengruppen, die von einer Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt, im Alter, aber auch bereits im Erwerbsleben profitieren können. Dazu gehören beispielsweise Selbständige und Freiberufler, aber auch gut verdienende Arbeitnehmer und Beamte.

Mit einer solchen staatlich geförderten Altersvorsorge erhöht man nicht nur sein künftiges Alterseinkommen, sondern kann bereits während der Ansparphase bares Geld durch eine Reduzierung der Steuerlast sparen. Zum Jahreswechsel wurde dieser Steuervorteil nochmals verbessert.

Hohe Steuervergünstigung ab 2023

Bisher erfolgte die staatliche Förderung bei der Rürup-Rente dadurch, dass ein gesetzlich festgelegter Teil der eingezahlten Prämien beziehungsweise eines bestimmten Maximalbeitrages als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer steuerlich absetzbar ist. Der Maximalbeitrag ist laut Paragraf 10 Absatz 3 EStG (Einkommensteuergesetz) der Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung (West).

2005 betrug der steuerlich absetzbare Anteil der Prämie 60 Prozent. Seitdem erhöhte er sich jährlich um zwei Prozent, bis er im Jahr 2025 100 Prozent erreichen sollte. Letztes Jahr waren damit noch 94 Prozent der Prämie, maximal jedoch 94 Prozent des Höchstbeitrages der knappschaftlichen Rentenversicherung (West) absetzbar.

Durch das von der Regierung beschlossene Jahressteuergesetz 2022 können die Prämien bereits ab 2023 bis zu 100 Prozent bis zum Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung (West), der in diesem Jahr bei 26.528 Euro liegt, als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Somit kann man die Prämien für eine Rürup-Rente im Jahr 2023 vollständig, maximal jedoch bis 26.528 Euro im Rahmen der Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Bei zusammen veranlagten Ehegatten ist der maximale Sonderausgabenabzug insgesamt doppelt so hoch, also 53.056 Euro. Zum Vergleich: Letztes Jahr konnten dagegen nur maximal 24.101 Euro und bei zusammen veranlagten Ehegatten 48.201 Euro steuerlich abgesetzt werden.

Die Kriterien einer Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist eine private, kapitalgedeckte Rentenversicherung, die nach Erreichen einer vertraglich festgelegten Altersgrenze dem Rürup-Sparer eine lebenslange monatliche Rente garantieren muss. Wurde ein Rürup-Rentenvertrag ab 2012 abgeschlossen, kann man frühestens mit Erreichen des 62. Lebensjahres eine entsprechende Rentenauszahlung in Anspruch nehmen.

Der Rürup-Sparer kann je nach Vertragsvereinbarung selbst bestimmen, wann und wie viel er in den Basis-Rentenvertrag einzahlen will. Auch eine Sofortrente im Alter ab 62 Jahren ist durch die Zahlung eines Einmalbetrages möglich.

Die Rürup-Rente kann als lebenslange Leibrente in verschiedenen Varianten abgeschlossen werden: je nach Vertragsvereinbarung beispielsweise als Rentenversicherung mit und ohne zusätzliche Hinterbliebenen- und/oder Berufsunfähigkeits-Absicherung, als fondsgebundene Rentenversicherung oder auch, wie bereits erwähnt, als sofort beginnende Rentenversicherung per Einmalprämie.

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