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Es gibt diverse Wintersportarten wie Skifahren, Rodeln, Eislaufen, die gesund sind und Spaß machen. Allerdings kann bereits ein kleines Missgeschick dazu führen, dass man verunfallt oder einen anderen verletzt. Welcher Versicherungsschutz in so einem Fall wichtig ist.

Der passende Schutzschirm für Wintersportler

18.12.2023 (verpd) Wer auf der Skipiste oder beim Eislaufen verunglückt und sich dabei schwer verletzt, muss mitunter mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen. Das gleiche gilt, wenn man beim Wintersport einen anderen schädigt. Eine fehlende Absicherung kann in diesen Fällen schnell zum finanziellen Problem werden.

Schnell kann es beim Ski- oder Snowboardfahren, beim Rodeln oder beim Schlittschuhlaufen zu einem Unfall kommen. Wird man dabei verletzt, kann sich dies auch finanziell nachteilig auswirken, wenn eine private Absicherung fehlt.

So besteht durch die gesetzliche Unfallversicherung kein Schutz bei Freizeitunfällen. Des Weiteren ist die Absicherung mittels der sonstigen Sozialversicherungen wie der gesetzlichen Kranken-, Pflege– und Rentenversicherung lückenhaft.

Für alle, die zum Wintersport ins Ausland reisen

Zwar übernimmt zum Beispiel bei einem selbst verschuldeten Unfall die eigene gesetzliche oder private Krankenversicherung in der Regel die Arzt- und Krankenhauskosten. Ereignet sich ein Unfall jedoch im Ausland erhält ein gesetzlich Krankenversicherter, wenn überhaupt, nur einen Teil seiner Behandlungskosten von der Krankenkasse als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet.

Daher ist bei Auslandsreisen eine private Auslandsreise-Krankenversicherung unverzichtbar. Eine solche Police übernimmt nicht nur die Behandlungskosten, sondern, wenn vereinbart, trägt sie auch die Rückführung von Kranken oder Verletzten in die Heimat, sofern es medizinisch notwendig ist.

Ebenfalls wichtig: Zwar werden in Deutschland die Kosten für eine notwendige Bergrettung und/oder einen Krankentransport einer verletzten oder krank gewordenen Person in der Regel von der gesetzlichen beziehungsweise der privaten Krankenversicherung übernommen. Ist jedoch im Ausland ein Krankentransport, eine Such- oder eine Bergrettung notwendig, muss die Kosten dafür die gerettete oder gesuchte Person in der Regel ganz oder zum großen Teil selbst übernehmen.

Dies trifft nicht nur bei gesetzlich Krankenversicherten, sondern auch bei privat Krankenversicherten zu, falls im privaten Krankenversicherungs-Vertrag diese Kosten nicht bereits mit abgesichert sind. Auch hier hilft eine Auslandsreise-Krankenversicherung weiter. Wenn in der Police vereinbart, werden nämlich von ihr auch die Rettungs- und Krankentransportkosten, die während eines Auslandsaufenthalts anfallen, übernommen.

Wenn man durch einen Unfall längere Zeit arbeitsunfähig …

Unabhängig davon, ob sich ein Unfall im In- oder Ausland ereignet, muss man zudem mit Einkommensausfällen rechnen, wenn die Unfallverletzungen zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen führen. Denn auch gesetzlich Krankenversicherten wird nur ein Teil des bisherigen Einkommens von der Krankenkasse in Form eines sogenannten Krankengeldes während des Krankenstandes weiterbezahlt.

Viele Selbstständige haben gar keinen Krankengeldanspruch, da sie nicht entsprechend gesetzlich krankenversichert sind. Mit einer privaten Krankentagegeld-Versicherung können Arbeitnehmer und Selbstständige diese Einkommenseinbußen im Falle einer Arbeitsunfähigkeit absichern.

… oder sogar dauerhaft berufs- oder erwerbsunfähig wird

Wer durch einen Unfall gar bleibende Gesundheitsschäden erleidet, dem droht ohne die richtige Versicherungspolice ein finanzielles Desaster. Zwar kann ein gesetzlich Rentenversicherter bei einer unfallbedingten Erwerbsminderung unter Umständen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente haben, allerdings entspricht diese in der Regel bei Weitem nicht der bisherigen Verdiensthöhe.

Kann man trotz unfallbedingten Erwerbsminderung einen anderen Job als den erlernten oder bisher ausgeübten Beruf ausüben, hat man zudem gar keinen Anspruch auf eine derartige Rente. Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es nämlich für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, nicht mehr.

Mit einer privaten Unfallversicherung, die bei einer unfallbedingten Invalidität eine vereinbarte Rente und/oder eine festgelegte Kapitalsumme auszahlt, können neben der Einkommensabsicherung auch die Kosten für einen behindertengerechten Umbau des Eigenheims abgedeckt werden.

Eine umfassende Einkommensabsicherung bei einer unfall- oder krankheitsbedingten Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit ist mit einer privaten Erwerbs- oder Berufsunfähigkeits-Versicherung möglich. Sie leistet im Falle des Falles eine vereinbarte Rentenzahlung. Für den Fall, dass ein Unfall zur Pflegebedürftigkeit führt, übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung ebenfalls nur einen Teil der Pflegekosten. Eine private Pflegezusatz-Versicherung sorgt in dem Fall für einen finanziellen Schutz.

Damit ein Missgeschick nicht zum Ruin führt

Immer wieder kommt es vor, dass beispielsweise Ski- oder Snowboardfahrer durch eine Unaufmerksamkeit versehentlich einen Unfall verursachen, bei denen andere zu Schaden kommen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn man auf der Skipiste nicht mehr rechtzeitig bremsen kann und mit einem anderen Wintersportler kollidiert.

Doch selbst, wer einen Unfall nur fahrlässig verursacht hat, haftet laut Gesetz in voller Höhe für die dabei bei Dritten angerichteten Schäden. Neben den Sachschäden des Unfallgegners wie beispielsweise beschädigte Skier, muss der Unfallverursacher auch die anfallenden Kosten bei einem Personenschaden des Unfallopfers wie Krankenhaus- und Arztkosten bis hin zu einer lebenslangen Rente tragen.

Eine bestehende private Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt derartige Schadenersatzansprüche Dritter, die durch ein fahrlässiges Verhalten des Versicherten entstanden sind. Die Versicherungspolice gilt übrigens nicht nur für Sportler bei der Ausübung von Freizeitsport wie Snowboarden, Eislaufen und Skifahren, sondern für den gesamten Privatbereich und gehört zu den wichtigsten privaten Versicherungen.

Bei Fragen rund um die Themen  Unfallversicherung, Pflegeversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung stehen Ihnen unsere Experten unter der Rufnummer 022112610-41 zur Verfügung.
 

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